Die Adelsgeschlechter, die am Fluss Baunach entlang leben, leihen Bischof Johann von Egloffstein 633 ungarische Gulden und 733 rheinische Gulden. Namentlich handelt es sich um die Geschlechter der Fuchs von Haßfurt (die Fuchse) der von Lichtenstein (von Liechtenstain), der Hohenzollern (Zollere), der von Schaumberg (von Schaumberg), der Marschälle von Stein (Marschalk vom Stain), der Truchsessen von Brennhausen, Wetzhausen und Sternberg (Truchsessen von Brunhausen, Wetzhausen und Sternberg), der von Rotenhan (von Rotenhan), um Humprecht von Fulbach (Humprecht von Fulbach), um die Geschlechter der von Schott (Schoten), der von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und der von Waldenfels (Waldenfels). Diese leihen dem Bischof Geld, damit er die Stadt und das Schloss Seßlach und Geiersberg, welche an Dietrich Schott (Dietrich Schot) verpfändet sind, sowie die Stadt Ebern, welche an das Geschlecht der Waldenfelser verpfändet ist, auslösen kann. Als Gegenleistung verpfändet er den zuvor genannten Adelsgeschlechtern das Schloss, die Stadt und das Amt Geiersberg, Seßlach und Ebern mit allen Nutzungsrechten, Einkünften und Gefällen. Ausgenommen davon werden die Landsteuer, der Reisdienst und das Öffnungsrecht. Außerdem behält sich der Bischof die Wiederlösung vor.
Bischof Johann von Egloffstein verlängert die einjährige Landsteuer um ein weiteres Jahr, allerdings nur für weltliche Personen.
Nachdem Bischof Johann von Egloffstein Stadt, Schloss und Amt Gemünden am Main an die Grafen Andreas und Thomas von Rieneck (bede Graven) verpfändet, behält er sich und seinen Nachfolgern sowie dem Stift das Öffnungsrecht, die Reisrechte, Erbrechte, die Landsteuer und andere Rechte. Darüber stellen die beiden Grafen dem Bischof einen Revers aus.
Bischof Johann von Egloffstein erhebt eine zweijährige Steuer. Die Untertanen sollen den zwölften Teil ihres Einkommens abgeben.
Bischof Johann von Egloffstein verlängert die zweijährige Steuer um weitere zwei Jahre. Außerdem erhebt er für zwei Jahre eine (datz) auf Wein und andere Getränke, Mehl, Brot und Getreide in der Stadt Würzburg. Von dieser Abgabe erhält Bischof Johann von Egloffstein 3/7, das Domkapitel 1/7 und die Stadt Würzburg 3/7.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Johann von Egloffstein erhebt im Hochstfit eine Landsteuer und genehmigt dem Domkapitel, dass die Einnahmen in Karlstadt (Carlstat), Ochsenfurt (Ochsenfurt) und Frickenhausen (Frickenhausen) zur Rückzahlung von Schulden verwendet werden.
Nach der dreijährigen Verpfändung des Amtes Botenlauben an Heinrich Steinrück (Stainruck) verlängert Bischof Rudolf von Scherenberg die Rückzahlungsfrist um weitere drei Jahre und verpfändet Heinrich Steinrück zusätzlich die Bede auf den Dörfern für 1500 Gulden. Er behält sich jedoch auf diesen Dörfern die Erbhuldigung, die Landsteuer, die Folge, die Atzung, die militärische Lagerrechte und die Öffnung vor.
Bischof Konrad von Thüngen erhebt eine Landsteuer von geistlichen und weltlichen Personen, die noch zum Zeitpunkt des Eintrags (1544) in Kraft ist.
Bischof Konrad von Bibra erhebt keine Landsteuer, da er nur vier Jahre regiert.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt erhebt eine Landsteuer. Sowohl geistliche als auch weltliche Personen sollen von 100 Gulden Vermögen einen Gulden entrichten sowie ein Fünftel von ihrem Einkommen auf Haus und Hof mit Ausnahme von Hausrat und Kleidung.