Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmuln) kommen durch einen Vertrag wiederum an Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafften von Hohenlohe). Dieser verpfändet beides mit Wissen und Bewilligung Bischof Johanns von Brunn an Johann von Dürn (Hannsen von Düren) und dessen Erben für 12.000 Gulden auf Wiederlösung.
Der Vertag über die Verpfändung zwischen Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) und Johann von Dürn kommt nicht zustande. Den Grund dafür kennt Lorenz Fries nicht. Kraft verpfändet Schloss und Stadt Möckmühl (Meckmuln) stattdessen mit Bewilligung Bischof Johanns von Brunn an Siegfried von Venningen (Seifriden von Veningen) auf Wiederlösung.
Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) erhält Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmulen) von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg zu Mannlehen, was bedeutet, dass Kraft beides zuvor von Siegfried von Venningen (dem veninger) abgelöst hat, dem es zuvor verpfändet gewesen ist.
Die Brüder Kraft V. und Albrecht II. von Hohenlohe-Weikersheim (Her Crafft vnd her Albrecht von Hohenlohe) übergeben ihre Güter zu Schillingsfürst (Schillingsfürst) und Bartenstein (Bartenstain) mit allem Zugehörungen an Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und das Hochstift Würzburg. Dafür empfangen sie dieselbigen von ihm zu Mannlehen und der Bischof übereignet ihnen Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmulen).
Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) verkauft Schloss und Stadt Möckmühl (Meckmulen) an den Kurfürsten von der Pfalz Ludwig (pfaltzgraue Ludwigen am Rein). Bischof Gottfried Schenk von Limpurg willigt ein und bekennt, dass Schloss und Stadt Möckmühl dem Hochstift Würzburg zur Hälfte übereignet und ledig sind. Beides befindet sich für ca. 58 Jahre im Besitz der Pfalzgrafschaft bei Rhein. Im Landshuter Erbfolgekrieg von 1503 fallen jedoch Schloss, Stadt und Amt durch Eroberung an Herzog Ulrich von Württemberg (Vlrich von Wirtenberg).
Bischof Lorenz von Bibra leiht Herzog Ulrich von Württemberg (Vlrichen von Wirtenberg) auf dessen freundliche Bitte 20.000 Gulden. Dafür verpfändet der Herzog die Städte Stuttgart (Studgarten), Tübingen (Tübingen), Bad Urach (Aurach) und Bad Cannstatt (Canstat) auf Wiedererlös auf einen bestimmten Zeitraum. Bevor diese Zahlung getätigt wird, wird Herzog Ulrich durch den Schwäbischen Bund vertrieben und das Land an Kaiser Karl V. verkauft. Dieser leiht sich zu den 20.000 Gulden weitere 20.000 von Bischof Konrad von Thüngen und verpfändet ihm, seinen Nachfolgern und dem Hochstift Würzburg Schloss, Stadt und Amt Möckmühl (Mekmuln) für nun insgesamt 40.000 Gulden auf Wiederkauf nach zehn Jahren zu demselben Preis.
Papst Clemens VII. erteilt Bischof Konrad von Thüngen und seinen Nachfolgern das Privileg, dass sie und niemand sonst das Recht haben, alle kirchlichen Pfründe und das Amt des Stiftsherren im Stift Möckmühl (Meckmuln) zu verleihen, sofern sie innerhalb der Papstmonate legid werden. Fries gibt außerdem an, wo zu finden ist, wie Schloss, Stadt und Amt Möckmühl an das Hochstift kommen und wieder verloren gehen.
Herzog Ulrich von Württemberg (Vlrich von Wirtenberg) nimmt sein Land mit Gewalt wieder ein, welches zuvor an Kaiser Karl V. verkauft worden ist. Bischof Konrad von Bibra erhält die geliehenen 20.000 Gulden von Herzog Ulrich zurück und gibt ihm dafür das Pfand Schloss, Stadt und Amt Möckmühl (Meckmuln) zurück. Die übrigen 20.000 Gulden lässt er fallen.