Das Hochstift Würzburg hat Rechte in Biebelried bezüglich der Atzung und der Einquartierung von Militär.
Biebelried (Bibelriet) umfasst ein alt wust Schloss und ein Dorf. Wolfram von Zabelstein (Zabelstain) gibt seinen dortigen Besitz im Umfang von 14 Huben Bischof Gottfried und bekommt ihn als Lehen verliehen.
Bischof Hermann von Lobdeburg kommt durch den Tod von Hedwig von Biebelried in den Besitz der Güter in Biebelried, die ihm laut den Verträgen mit Swigger von Oberbach und Sigbert von Windheim zustehen. Er verkauft dieselben Güter an Konrad von Bücholt (Buchelt), Bruder der Johanniterkommende in Würzburg und Compther, für 260 Silbermark. Er lässt sich jedoch ein Wiederkaufsrecht zusichern. Über das Rechtsgeschäft übergibt Konrad von Büchold dem Bischof ein Revers.
Schloss und Dorf Biebelried (Bibelriet) gehörten einst den Edelleuten von Biebelried. Der letzte männliche Erbe des Geschlechts hinterlässt zwei Töchter, Mechthild und Agnes. Als Mitgift für die Heirat zwischen der älteren Mechthild und Sigbert von Windheim (Windhaim) sowie für die Heirat zwischen Agnes und Swigger von Oberbach (Oberbach) werden Schloss, Dorf, Weingärten, Wälder, Wiesen, Weiden, Gewässer- und Fischereirechte zwischen den beiden aufgeteilt. Doch dürfen sie diese Güter erst nutzen, wenn ihre Mutter Hedwig gestorben ist. Trotzdem verkauft Swigger von Oberbach seinen Halbteil Bischof Hermann von Lobdeburg für 300 Pfund Heller. Da er diese Güter nicht übergeben kann, verpfändet er dem Stift jährlich 30 Pfund Heller bis zum Tod seiner Schwiegermutter auf dem Dorf Brodswinden (Gotsbrechtswindhaim) sowie auf der Vogtei über die Dörfer Ratzenwinden (Ratzenwindhaim), Witzelsdof (Wicelsdorf), Oberrammersdorf (Rumholtsdorf), Winterschneidbach (Windisch Schnaitbach) und Claffheim (Clafhaim). Sigbert von Windheim verkauft seinen Anteil dem Bischof auf die selbe Weise. Hierüber kann Fries jedoch keine Unterlagen finden.
Für 1000 Gulden verpfänden die Johanniterherren den Ort Biebelried (Bibelriet) an den Edelknecht Berthold vom Heidingsfeld (Haidingsfelt) und dessen Stieftochter Anna auf Lebenszeit.
Berthold von Heidingsfeld erreicht von Bischof Gerhard von Schwarzburg, dass er in die Vereinbarung mit den Johannitern einwilligt und auch seine Tochter von den zu leistenden Diensten befreit, die aus den Rechten zu Biebelreid resultieren.
Bischof Johann von Eglosffstein verpfändet etliche Güter und Flecken, die zur Dompropstei gehören. Diese Besitzungen befinden sich laut Nachtragsschreiber im Banzgau (Bantzgaw), in Sondheim (Sunthaim; nicht spezifizierbar), Hettstadt (Hettenstatt), Erlabrunn (Erlepron), Veitshöchheim (Hochhaim(), Westheim (Westhaim), Retzstadt (Rottstatt), Binsfeld (Binsfelt), Halsheim (Hoelshaim), Müdesheim (Mutishaim), Aschfeld (Aschvelt), Retzbach (Retzbach), Stetten (Stetten), Thüngersheim (Tungershaim), Hinternah (Hinternach), Obersfeld (Obersfelt), Thüngen (Tungen), Biebelried (Bibelrieth), Reuchelheim (Reichelnhaim), Marbach (Marbach), Heßlar (Heslar) und Weigenheim (Weigenhaim) sowie der jährliche Legwein.
Nach dem Tod von Berthold und Anna von Heidingsfeld (Haidingsfeld) wird das Haus Biebelried (Bibelriet) mit dem Bauhof und anderen Nutzungsrechten als Leibgeding an Heinrich Rüd von Kollenberg (Rud von Colnberg) und seiner Frau Anna, geborene von Thüngen (Thungen), gegeben. Die Eheleute verkaufen Bischof Johann von Brunn für 3000 Gulden das Haus, den Bauhof und die dazugehörenden Rechte und Sachen sampt dem samen uff dem velde, dem viehe und geschirre.
Bischof Johann von Brunn verkauft die erworbenen Güter in Biebelried (Bibelriet) an den Johanniterorden, lässt sich aber ein Wiederkaufsrecht zusichern.
Der Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und Graf Lienhard von Castell über die Seen in Dornheim (Dornhaim), die Mühle in Winterhausen (Auhausen), etliche Güter bei Biebelried (Bibelrieth), das Brückengericht, den Kitzinger Forst (Kitzingerforst), die Zugehörigkeit der Bürger von Volkach (Volckach) zur Zent von Iphofen (Iphoven), Prosselsheim (Brassoltzhaim) und Wipfeld (Wipfeldt), den Zoll von Castell (Castell), den Wildbann von Schillingsfürst und Speckfeld (Schillingsfurst und Speckveld) sowie die castellschen Güter auf der Gemarkung von Iphofen wird beigelegt.
Bischof Friedich von Wirsberg veträgt sich mit Adam von Schwalbach (Schwalbach), Johannitergroßmeister, bezüglich der Atzung, der Beherbergung für Militär und der Bereitstellung eines Trosspferdes zu Biebelried (Bibelrieth). Der Johanniterorden soll in Zukunft jährlich 70 Gulden für die Gewährleistung der straiff aufbringen. In dieser Sache übergibt Adam von Schalbach seinen Revers.