Es existieren zwei Formen der edlen Mannlehen, die Burglehen und die Feld- bzw. Zuglehen. Die Sicherung der Burgen hat bis zur Einführung der Geschütze eine große militärische Bedeutung gehabt. Deshalb sind auch Ganerbenburgen eingerichtet worden. In diese haben sich mitunter auch die Grafen und Fürsten eingekauft. Ganerbenburgen stehen unter anderem in Friedberg (Fridberg), Gelnhausen (Gailnhausen), Lindheim (Linthaim), Rotenberg (Rotenberg), Schildeck (Schilteck), Poppenhausen (Bopenhausen), Boxberg (Bocksberg), Gersfeld (Gersveld), Rohr (Roer) und Hardheim (Harthaim).
Über den Verkauf des Schlosses Hornburg und anderer Güter durch die Herren von Hohenlohe an das Stift Würzburg kann man im liber emptionum nachlesen.
Die Stadt Gelnhausen und ihre Bürger erhalten von Kaiser Friedrich I., König Heinrich VI., Richard von Cornwall, König Rudolf I. und Kaiser Ludwig IV. der Bayer die Reichsfreiheit. Die betreffenden Urkunden werden entweder auf Latein oder Deutsch ausgestellt.
Konrad Klinckhart (Conrat Klinckhart) empfängt als Mannlehen 2 Morgen Weingarten zu Homburg (Hohenburg), welche das Stift mit 16 Pfund Haller auslösen kann. Auf Bitten des Bischofs Wolfram von Grumbach erteilt Kaiser Ludwig IV. (Kaiser Ludwig der 4) dem Markt Homburg das Stadtrecht, mit dem Recht jede Woche dienstags einen freien Markt abhalten zu dürfen, sowie mit allen Rechtsgerechtigkeiten und Freiheiten, die auch die Stadt Gelnhausen (Gailnhausen) besitzt.
Kaiser Karl IV. verleiht dem Ganerbendorf Gelnhausen (Gailnhausen die ganerben daselbst) nach dem Modell des Ganerbendorfs Friedberg (Ganerben zu Fridburg) die Privilegien der Reichsfreiheit.
Schloss und Amt Bütthard (Buthert) ist einst im Besitz der Grafen von Hanau gewesen. Ulrich von Hanau übereignet Schloss und Amt mit den dazugehörigen Dörfern, Weilern, Leibeigenen, Gütern und anderen Rechten an Bischof Gerhahrd von Schwarzburg und das Hochstift Würzburg. Im Gegenzug verleiht dieser dem Grafen das trimbergische Gericht von Schlüchtern (Sluchteren) und das Gericht von Altenhaßlau bei Gelnhausen (Hasela bei Gailnhausen) als Mannlehen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
König Sigismund von Luxemburg erneuert die Reichsfreiheit für Gelnhausen (Gailnhausen).
König Friedrich III. erneuert die Reichsfreiheit für Gelnhausen (Gailnhausen).
Kaspar von Buchenau (Buchenaw) wird mit dem Hochstift Würzburg wieder vertragen. Von diesem Vertrag sind ebenfalls betroffen die Orte Lindheim (Lindhaim), Rendel (Rendel) und Gelnhausen (Gailnhausen).