Fries gibt Stellen an, an denen verzeichnet wird, welcher Bischof Ordnungen und Reformen für die geistlichen Gerichte erlassen hat. Er nennt Bischof Otto von Wolfskeel, Johann von Brunn, Gottfried Schenk von Limpurg, Rudolf von Scherenberg und Lorenz von Bibra.
Bischof Wolfram von Grumbach nimmt im Zuge einer Reichshilfe die Dienste von Heinrich Schenk von Roßberg (her Hainrich schenk vom Rosperg riter) in Anspruch. Dieser erleidet an Knechten und Pferden einen Schaden über 180 Pfund Haller. Da Bischof Wolfram von Grumbach stirbt, kann sich erst sein Nachfolger Bischof Otto von Wolfskeel mit dem Geschädigten vergleichen. Dabei verschreibt der Bischof Heinrich Schenk von Roßberg, dessen Sohn Berthold Schenk von Roßberg (seinem sune Bertholden) und dessen Bruder Wolfram Schenk von Roßberg, Domkustor, (Wolfram Schenck Domcustor) das Dorf Gadheim (Gadhaim) für insgesamt 254 Pfund Haller. Diese Summe ergibt sich aus dem geschätzten Schaden von 180 Pfund Haller und dem Betrag von 74 Pfund Haller, für den das Dorf bereits den Vorfahren der Schenken von Rosberg von den Bischöfen von Würzburg verschrieben war.
Das Brathaus in Würzburg verpfändet Bischof Otto von Wolfskeel mit allen Rechten an Kunigunde von Seinsheim (Sainshaim) für 1000 Heller.
Graf Ludwig von Rieneck (Grave Ludwig von Rineck) hat von den Würzburger Bischöfen das Schloss und die Stadt Gemünden am Main und Rothenfels zu Lehen. Als er aber stirbt, lässt er nur eine Tochter namens Udahild (dochter Udalhilt) als Erbin zurück. Nachdem Bischof Hermann Hummel von Lichtenberg stirbt und Otto von Wolfskeel Bischof wird, handelt er mit Udahild über die Lehen ihres Vaters: der Bischof fordert, dass Udahild alle Ansprüche und Rechte an Schloss und Stadt Gemünden sowie Rothenfels an den Bischof abtrete. Dafür muss er allerdings einen Vertrag mit Kaiser Ludwig IV. dem Bayern und seinen Söhnen eingehen. Da sich Bischof Otto von Wolfskeel aber eine zeitlang weigert, die Stiftsregalien von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer zu empfangen, da dieser vom Papst exkommuniziert wurde, fällt der Bischof beim Kaiser in Ungnade. Der Bischof besteht darauf, dass einer der kaiserlichen Söhne die Hälfte und der Stift ein Drittel der Schlösser und Städte Gemünden und Rothenfels erhalten sollen und dass die Hälfte von den Bischöfen zu Würzburg den Kaisersöhnen zu Lehen gehen soll. Über beide Teile soll ein anderer verfügen. Außerdem soll im Fall einer Verpfändung, die eine Partei die andere auslösen und die Kaisersöhne den Zweiten Pfennig, der Bischof den Drittem Pfennig abgeben. Weiterhin wird ein gemeinsamer Burgfrieden festgelegt. Für den Fall, dass eine der Parteien ihren Teil verkaufen will, steht der anderen Partei das Vorkaufsrecht zu. Es wird zusätzlich festgelegt, dass im Kriegsfall, sofern die Städte und Einwohner keinerlei Partei ergreifen, und bei fälligen Bauarbeiten, die Kaisersöhne weiterhin den Zweiten Pfennig und der Stift den Dritten Pfennig entrichten sollen. Herzog Stefan II. Pfalzgraf bei Rhein bestätigt dem Bischof von Würzburg diese Verhandlung.
Zu einem Vertragsschluss zwischen Bischof Otto von Wolfskeel und Kaiser Ludwig IV. dem Bayer über Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels gibt Kaiser Ludwig seinen Revers.
Zu einem Vertragsschluss zwischen Bischof Otto von Wolfskeel und Kaiser Ludwig IV. dem Bayer über Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels gibt Ludwig V. Markgraf von Brandenburg, der Sohn des Kaisers, seinen Revers.
Nach einem Vertragsschluss zwischen Bischof Otto von Wolfskeel und Kaiser Ludwig IV. dem Bayer über Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels stellt Kaiser Ludwig IV. dem Bischof eine Urkunde aus, in der er bestätigt, dass dem Würzburger Bischof und seinen Nachfolger sowie dem Stift ein Drittel an Schloss und Stadt Gemünden am Main und Rothenfels zustehen.
Im Rahmen eines Vertragsschlusses zwischen Bischof Otto von Wolfskeel und Kaiser Ludwig IV. dem Bayer über Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels verzichten Ulrich II. von Hanau und sein Sohn Ulrich III. von Hanau auf alle Rechte und Ansprüche, die sie in Gemünden und Rothenfels hatten.
Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet Prappach (Brotbach) für 1500 Heller an Heinrich von Sternberg (Sternberg).
Bischof Otto von Wolfskeel leiht Kaiser Ludwig IV. und seinen Söhnen für ihren Anteil an Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels eine Geldsumme. Dadurch sind auch die Ansprüche Udahilds von Rieneck und der Herren von Hanau daran zufriedengestellt. Als Berthold von Henneberg-Schleusingen (Grave Berthold von Hennenberg) als Sekretär für Kaiser Ludwig IV. arbeitet, handelt er für seinen Bruder Graf Heinrich von Henneberg-Schleusingen (Grave Hainrich von Hennenberg) aus, dass dieser den nach Bezahlung des Pfandschillings die Rechte an den Schlössern Gemünden und Rothenfels erhält. Er informiert Bischof Albrecht von Hohenlohe über das Vorhaben, weil Bischof Otto von Wolfskeel zu dem Zeitpunkt bereits verstorben ist: innerhalb von 14 Tagen soll der Pfandschilling für Gemünden am Main entrichtet werden und daraufhin soll der Anteil an denjenigen übergehen, der die Zahlung getätigt hat.