Bischof Marquard Sebastian Schenk (von Stauffenberg) erneuert das Bierprivileg der Eggolsheimer Bürger.
Heiligenstadt gehört zum freien Besitz der Herren von Streitberg.
Es sollen spätestens zu diesem Zeitpunkt zwei Jahrmärkte in Ermreuth bestehen. Das hier ansässige Rittergeschlecht ist reichsunmittelbar. In Ermreuth leben zahlreiche jüdische Familien, die Handel betreiben.
In der Heidecker Zeit wird auf dem Wappen aus dem Schrägbalken ein Querbalken. Schließlich wird das Wappen noch längsgeteilt, wobei in die linke Hälfte die Adlerschwingen einbezogen werden und die rechte Hälfte in ihrer Gestalt beibehalten wird.
Schwand gehört jahrhundertelang, mit Ausnahme einiger kürzeren Unterbrechungen im 14. und 15. Jahrhundert, zum Burggrafentum Nürnberg bzw. Markgrafentum Brandenburg-Ansbach.
Die Untertanen des Klosters Himmelkron - somit auch die Stammbacher - müssen besondere Zinsleistungen, das sogenannte "Forstgeld" für das Waldnutzungsrecht aufbringen. Die "Pfenniggült" ist eine Geldabgabe, die an Walburgis und Michaelis geleistet wird.
Der große Zehnt haftet nachweislich seit Mitte des 16. Jahrhunderts am Rittergut Pretzfeld, wo er bis zur Aufhebung des Zehntwesens verbleibt.
Die Burggrafen von Nürnberg, die späteren Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach bzw. Brandenburg-Bayreuth, sind Eigentümer des Uehlfelder Schlosses.
Die Zentgerichtsbarkeit in Buttenheim liegt beim bischöflichen Amt Eggolstein, die Dorf- und Gemeindeherrschaft haben allerdings die Stiebar bis 1768 alleine inne, danach beteiligt sich auch das Hochstift.
Eine Liste der Untertanen in Nordheim v. d. Rhön derer von der Thann ist überliefert.