Anton von der Tann bekommt das Küchenmeisteramt von Bischof Rudolf von Scherenberg im Jahr 1467. Auf Bitten Antons von der Tann werden seiner Tochter Eida von der Tann (dochter Eiden) im Jahr 1479 200 Gulden für das Amt zugesprochen, die Bischof Konrad von Thüngen wieder auslöst.
Angeblich sind die Herren von Hohenlohe ( heren von Hohenlohe) Erbtruchsessen des Stifts Würzburg und des Herzogtums Franken gewesen. Von den Älteren ist gesagt worden, dass die Grafen von Rieneck (Grauen von Rienek) die Erbtruchsessen gewesen sein sollen und sich deshalb auch über Amtsangelegenheiten, Gefälle und Nutzungsbedingungen mit dem Stift gestritten. Bischof Konrad von Thüngen und sein Bruder Bernhard von Thüngen (Bernhart von Thungen) haben es vertreten und sich mit Graf Philipp III. von Rieneck geeinigt. Die Grafen von Rieneck erhalten das Amt als Mannlehen, das auch an die Ehemänner der Töchter übergeben werden kann. So sollen die von Rieneck bis auf ewige Zeit Erbtruchsessen des Stifts und des Herzogtums sein und das Amt mit seinen Rechten, Gerechtigkeiten und Herrlichkeiten von einem Herr zu Würzburg empfangen, tragen und verdienen.
Konrad von Grumbach (her Conrad von Grumbach), der Sohn von Eberhard von Grumbach (hern Eberharten) legt beim Kammergericht Berufung gegen das im vorherigen Eintrag erwähnte Urteil ein. Nach dem Tod Konrads und dem des Bischof Lorenz von Bibra geht der Rechtsstreit an Bischof Konrad von Thüngen und Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) über. Der Fall geht in erster Instanz vor den würzburgischen Lehensrichter, der darüber urteilt. Es wird angegeben, wo Informationen zum Gerichtsverfahren der vorherigen Einträge und alte Lehensbriefe des Küchenmeisteramtes zu finden sind.
Zur Nutzung des Erbküchenmeisteramtes: Nach dem vorgebrachten und abgetragenen Essen erhält der Erbkücheneister von jedem Herren zwei Mark Silber. Neu angehende Äbte, Äbtissinen, Propst und Angehörige der bischöflichen Kammer geben ihm eine Mark Silber. Wenn der Fürst zu Felde zieht, wird alles an Lebensmitteln übrig bleibt, zwischen dem Küchenmeister und den dagebliebenen Personen geteilt. Dort, wo der Küchenmeister seinen Sitz hat, darf er Schafe halten und in den Gewässern des Stifts fischen. Am Fürstenhof hat er für vier Pferde Futter. Fries ergänzt, wo etliche andere Gefälle und Nutzungsrechte, die schon seit langem zum Küchenmeisteramt gehören, zu finden sind. Zudem hat es in den obenerwähnten Fällen etliche Änderungen durch Bischof Konrad von Thungen gegeben.
Eberhard von Grumbach (Eberhart) muss nach dem Urteil Bischof Konrads von Thüngen die 200 Gulden, um die Anton von der Tann (anthoni) für seine Tochter Eida (Eiden) gebeten hat, entrichten.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt an Markgraf Kasimir von Brandenburg (Marggraue Casuiren ), dass er am 11. August die Erbhuldigung von den Bürgern zu Kitzingen (Kitzingen) empfangen will. Er erscheint dann auch an diesem Tag in Kitzingen und empfängt die Erbhuldigung.
Nach dem Urteil des Kammergerichtes begleicht Bischof Konrad von Thüngen die Kaufsumme von 200 an Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach), die Anton (anthonen von der than) von der Tann zuvor von Eberhard (Eberhart) von Grumbach erhalten hat.
Bischof Konrad von Thüngen verleiht das Küchenmeisteramt mit allen Zu- und Eingehörungen an seinen Bruder Bernhard von Thüngen (Bernharten von thungen). Dieser und sein Sohn Simon (simon) erhalten das Amt auf Lebenszeit. Wenn alle aus ihrer Linie verstorben sind, soll der älteste männliche Erbe mit dem Namen von Thüngen das Küchenmeisteramt vom Stift bekommen.
Konrad von Thüngen und sein Bruder Bernhard von Thüngen, den er zum Küchenmeister ernannt hat, einigen sich, dass mit dem Küchenmeisteramt das Fischrecht, das Triebrecht für Schafe, die Küchenspeis. Im Falle eines Konflikts mit anderen Ämtern soll eine Einigung erstrebt werden. Die bischöfliche Kammer hat einen Betrag von 50 Gulden an den Küchenmeister zu entrichten, bis diesem ein permanentes Mannlehen verliehen wird, das mindestens denselben Ertrag bringt.
Philipp Truchseß von Baldersheim ( Philips Truchses von Baldershaim ) verkauft die Hälfte eines Gutes in Kist zusammen mit dessen Zu- und Angehörungen an Bischof Konrad von Thüngen für 94 1/2 Gulden. Die andere Hälfte des Gutes hat zuvor Bischof Lorenz von Bibra von Wilhem Geyer ( Wilhelmen Geier ) gekauft.