Bischof Johann von Brunn hat nach Beratung mit dem Domkapitel einen Vertrag mit den Grafen, Herren, Freien, Knechten, Städten und Stadtleuten und ihren Gemeinden geschlossen. Der Vertrag bestimmt, wie das Hofgericht besetzt und abgehalten werden soll, wenn es um Fehden, Krieg, Geleitbruch und Lehensangelegenheiten des Bischofs sowie Verpfändung, Verhandlungen gegen Geistlichkeit, Adel und Landschaft geht. Keiner soll sich diesem Vertrag widersetzen. Wer diesen Vertrag unterzeichnet, muss sich für drei Jahre daran halten. Der Vertrag wird besiegelt von Bischof, Domkapitel und den Grafen von Henneberg, Wertheim, Castell, Rieneck und Bickenbach (Hennenberg, Wertheim, Castel, Rineck vnd Bickenbach).
Zwischen Bischof Johann von Brunn, dem Domkapitel und der Stadt Würzburg (Wirzburg) wird ein Vertrag geschlossen, der Bischof erhält darin zusätzlich ein Deputat. Es werden Bestimmungen über die Ritterschaft in Bezug auf die Festung Marienberg getroffen. Es wird ferner festgelegt, wer die Hauptleute und Pfleger sein sollen. Zudem schreiben die Grafen, Herren und die Ritterschaft an das Konzil von Basel bezüglich der Streitigkeiten zwischen Bischof, Domkapitel und Stadt. Dieses Schreiben haben die Grafen von Henneberg, Wertheim, Castell, Rieneck, die Schenken von Limpurg (Hennenberg, wertheim, Castel Rineck vnd Limpurg) und andere Ritter und Knechte besiegelt.
Es besteht ein 24 Jahre gültiger Vertrag zwischen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und Herzog Friedrich von Sachsen (Hertzog Friderichen vor Sachsen) in welchem es um ihre beiden Landschaften geht. Dieser Vertrag wird von den Grafen von Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Wertheim), Castell (Castel), Rieneck (Rineck), den Schenken von Limpurg (Limpurg), den Herren von Bickenbach (Bickenbach) sowie Rittern und Adel, welche unter dem genannten Bischof stehen, besiegelt.
Bischof Rudolf von Scherenberg fordert die Grafen von Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Werthaim), Castell (Castell) und Hohenlohe (Hoenlohe) zum Dienst auf.
Bischof Konrad von Thüngen lässt ein Schreiben an die von Henneberg (Hennenberg), von Hohenlohe (Hohenlohe), von Wertheim (Wertheim), von Castell (Castel), von Limpurg (Limpurg) und andere von der fränkischen Ritterschaft ausgeben. In diesem Schreiben informiert er sie darüber, dass sich die Reichsstände mit den Ihren bereit machen, in Rüstung zu gehen, und dass sie dasselbe tun sollen.
Bischof Konrad von Thüngen beauftragt die Ritterschaft und seine Lehnsmänner, darunter die von Henneberg (Hennenbergk), von Castell (Castel) und von Limpurg (Limpurg), sich in Rüstung zu begeben.
Bischof Konrad von Thüngen beauftragt abermals die Ritterschaft und seine Lehnsmänner, darunter die von Henneberg (Hennenbergk), von Castell (Castel), von Wertheim (Wertheim), von Hohenlohe (Hohenlohe), von Eisenberg (Eisenberg), von Limpurg (Limpurg), von Heideck (Haideck) und von Schwarzenberg (Schartzenberg), sich in Rüstung zu begeben.