Bischof Rudolf von Scherenberg stellt eine Ordnung für die im Hochstift und Fürstentum wohnenden Töpfer (Häfner) aus und gibt ihnen bestimmte Privilegien. Sie fallen unter die Gerichtsbarkeit des Marschalls. Bischof Lorenz von Bibra bestätigt ihnen die Freiheiten und die Ordnung, die Bestätigung wird allerdings nicht registriert. Bischof Konrad von Thüngen erneuert die Freiheiten und die Ordnung und bestätigt sie am 17.07.1521. Bischof Konrad von Bibra bestätigt die Freiheiten und die Ordnung am 25.05.1542 ebenfalls.
Simon Fuchs von Kannenberg (Simon Fuchs) greift nach einem Urfehdvertrag mit Bischof Rudolf von Scherenberg aus dem Jahr 1479 die Besitzungen des Erzbischofs von Mainz und des Bischofs von Würzburg erneut an, worauf er von Kriegsknechten Erzbischof Bertholds von Mainz bei Seßlach (Sesslach) gefangen genommen und nach Gerolzhofen (Geroldshofen) überstellt wird. Dort ist er einige Zeit eingekerkert und muss nach seiner Entlassung dem Bischof von Würzburg und dem Erzbischof von Mainz erneut Urfehde schwören und den Vertrag von 1479 erneuern.
Bischof Lorenz von Bibra verpflichtet sich auf Bitten ihres Ehemanns Jakob Fulbach (Jacob v. Fulbach), Felicia von Rotenhan (Hausfraw Felicia von Rotenhan) unter seinen Schutz und Schirm zu nehmen, falls ihr Mann sterben sollte. Darüber stellt Jakob von Fulbach dem Bischof einen Revers aus, in dem festgehalten wird, dass Bischof Lorenz nicht verpflichtet ist, ihr Schäden zu ersetzen, die während seines Schutzes und Schirms entstehen können.
Bischof Lorenz von Bibra verleiht den Grafen von Wertheim die Burgen Freudenberg und Schweinberg als Lehen.
Bischof Lorenz von Bibra und Abt Johann von Fulda setzen einen Vertrag darüber auf, ob Fuchsstadt (Fuchstat) zur Zent Hammelburg (zent Hamelburg) gehört.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Fabian von Lisberg (Fabian von Liesperg) einen Wald, der Fuchswis genannt wird, für 250 Gulden. Es wird allerdings bestimmt, dass Fabian von Lisberg diesen Wald wieder aus dem Besitz des Bischofs lösen kann.
Georg und Dietrich Fuchs zu Gleisenau (Georg vnd Dietrich die Fuchs) befinden sich mit einem Christoph Preuß (Cristoff Preuss) in einer Fehde. Bischof Lorenz verträgt die beiden Parteien.
Abt Hartmann von Fulda, geborener Burggraf von Kirchberg (Abbt Herman zu Fuld, ain geborner Grave von Kirchberg) wird zum Rat und Diener des Bischofs Lorenz von Bibra. Daraufhin nimmt Bischof Lorenz ihn zusammen mit seiner Stadt Hammelburg und dem fuldischen Amt Saaleck (sambt der stat Hammelberg vnd Saleck) unter seinen Schutz.
Lorenz Hegner aus Ebern (Lorentz Hegner von Eberen) hat Chaim Köslinger (Chaims Köslinger) das Gut Heubach (Haibach) in der Nähe der Stadt Ebern abgekauft. Er übergibt Bischof Lorenz von Bibra Heubach und erhält es von ihm als Zinslehen zurück.
Das Dorf Füttersee (Futersehe) gehört dem Kloster Ebrach (closter Ebrach) und untersteht der Gerichtsbarkeit der Zent Burghaslach (zent Haslach). Auch die Herren von Vestenberg (die von Vestenberg) besitzen Gerichtsrechte über dieses Dorf, worüber sie mit Bischof Lorenz von Bibra einen Vertrag abschliesen.