Herr Christoph von Gutenstein (Cristof von Gutenstain) gibt Heidingsfeld (Haidingsueld) (Mainbernheim hatte er zuvor verloren) für 15 Jahre in den Schutz des Bischofs Lorenz von Bibra. Der Bischof erhält jährlich von den Einwohnern zu Heidingsfeld 80 Gulden Schutzgeld, das Öffnungs- und Reisrecht sowie Folge. Der Herr von Gutenstein erhält dafür jährlich 300 Gulden zur Besoldung der Dienstboten und zum Unterhalt seiner Wohnung. Der Bischof versichert, die Stadt unter seinen Schutz und Schirm zu nehmen. Bürgermeister und Rat geben ihm einen Revers über die Vereinbarungen.
König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn bestätigt Christoph von Gutenstein (Cristof von Gutenstain) die zuvor ausgestellten Urkunden über Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernehaim) und den Pfandschilling über 3100 Gulden. Er schlägt ihm noch 6000 Schock guter Silbergroschen dazu. In der Summe macht das 19.000 Gulden. Diese Summe bestätigt er ihm auf die beiden Städte. Er gibt ihm außerdem die Freiheit, dass dies nicht abgelöst werden darf, solange ein ehelicher Nachkomme der von Gutenstein lebt. Am Martinstag 1500 fangen die Einwohner von Heidingsfeld an, das Schutzgeld von 80 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra zu zahlen. Er stellt ihnen darüber am 03.01.1501 eine Bestätigung aus.
Erhard Heidenfelder, sonst Nestler genannt (Erhart Haidenuelder sunst Nestler), ein Würzburger Bürger, hat ein Haus am Markt in Würzburg gebaut, in welchem jetzt Georg Schader (Georg Schader) wohnt und lässt bei Bischof Lorenz von Bibra festlegen, dass wenn seine Nachkommen sich die anderen Gebäude unten, oben, oder ihm gegenüber zurückverschaffen, sie das gleiche auch ihren Erben schuldig sind.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Christoph von Gutenstein (Cristof von Gutenstain) 6000 Gulden an barem Gold, unter der Bedingung, dass dieser das Geld 1514 in Nürnberg (Nurenberg) zurückbezahlt, dem Bischof im Gegenzug die Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) verpfändet und auf das verschriebene Dienstgeld von jährlich 3000 Gulden verzichtet. König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn bestätigt den Vorgang. Die Bürger von Heidingsfeld übergeben Bischof Lorenz einen Revers, der besagt, dass Heidingsfeld beim Stift Würzburg verbleibt, falls die 6000 Gulden nicht fristgemäß zurückgezahlt werden.
Christoph von Gutenstein (Cristof von Guetenstain) erhält weitere 13.000 Gulden von Bischof Lorenz von Bibra und verpfändet ihm im Gegenzug die Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) mit allen Zubehörungen und Rechten, die er vom Königreich Böhmen verliehen bekommen hat. Die 13.000 Gulden und die vorher geliehenen 6000 Gulden machen 19.000 Gulden. Das ganze geschieht mit dem Vorbehalt der Wiederlösung auch nach dem Tod Bischofs Lorenz. König Vladislav II. von Böhmen bestätigt den Vorgang.
König Vladislav II. schreibt den Einwohnern von Heidingsfeld (Haidingsfeld) einen offenen Brief und weist sie an, den Befehlen des Bischofs Folge zu leisten. Daraufhin leisten der Schultheiß, der Bürgermeister, der Rat und die ganze Gemeinde zu Heidingsfeld Bischof Lorenz und dem Domkapitel für sich selbst und ihre Nachkommen Erbhuldigung und schwören, die ihnen auferlegten Pflichten zu erfüllen. Sie übergeben Bischof Lorenz einen Revers.
In Heidingsfeld (Haindingsfeld) herrschen Chaos und Unordnung, vor allem bezüglich der Ämter und Verwaltung. Deshalb gibt Bischof Lorenz von Bibra den Heidingsfeldern eine neue Ordnung.
Bischof Lorenz von Bibra freit die Juden zu Heidingsfeld (Haidingsfeld) und erlaubt ihnen den weiteren Aufenthalt in der Stadt.
Unter den königlichen Urkunden, die dem Stift Würzburg übergeben wurden, befinden sich auch etliche Urkunden über Mainbernheim (Mainbernhaim). Nachdem Christoph von Gutenstein (Christof von Gutenstain) Mainbernheim verloren hatte, stellt Bischof Lorenz von Bibra ihm einen Revers darüber aus, dass er sich die Originalurkunde über Mainbernheim ausleihen darf oder eine Zusammenfassung geschickt bekommt. Der Revers behandelt auch den Wiederkauf von Heidingsfeld (Haidingsueld). Christoph von Gutenstein und sein Sohn Albrecht von Gutenstein (sun her Albrecht) stellen den Heidingsfeldern darüber einen Beleg aus. Schließlich lässt Bischof Lorenz von Bibra durch Herrn Sigmund von Thüngen, Ritter und Hofmeister (her Sigmund von Thungen riter hofmaister) Martin von Fronhofen, Sekretär von Christoph von Gutenstein (Martin von Fronhouen hern Cristofen von Guetnstains Secretari), in Nürnberg die 13000 Gulden Schulden bezahlen.
Bischof Lorenz von Bibra verschreibt Gottfried von Berlichingen (Gotz von Berlichingen) und seinem Sohn Joachim (Joachim) die alte Burg, den Vorhof samt einem alten Keller, einen Garten und kleinere Gewässer zu Heidingsfeld (Haidingsueld) für 200 Gulden und erlaubt ihnen, das Grundstück für 100 Gulden zu bebauen, unter Vorbehalt der ewigen Auslösung für 300 Gulden. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verleiht Christoph von Berlichingen (Cristof von Berlichingen), Sohn des genannten Götz von Berlichingen, die genannten Güter nach dem Tod seines Vaters und seines Bruders als ritterliches Mannlehen.