Das Dorf Eußenheim ist zeitweilig Ulrich Voit von Rieneck verschrieben, wird aber wieder gelöst.
Ein Hof namens zu den Rewerein liegt in Iphofen (in der stat Iphoven). Bischof Iring von Reinstein-Homburg verpfändet ihn für 10 Pfund Heller an Otto Fuchs von Haßfurt (Ot Fuchs). Bischof Berthold von Sternberg löst den Hof wieder aus der Verpfändung und verpfändet ihn seinerseits an Heinrich Zuchendorf (Hainrich Zuchendorf). Bischof Manegold von Neuenburg löst die Verschreibung und verpfändet den Hof der Priorin und dem Konvent des Klosters Frauenaurach, das dem Dominikanerorden ( Priorin vnd Convent zu Frawenaurach prediger ordens) angehört. Er bestimmt, dass die Dominikanerinnen der bischöflichen Kammer dafür jährlich 3 Pfund Heller zahlen, der Hof aber von jeder sonstigen Abgabe befreit sei. Bischof Johann von Grumbach bestätigt dies im Jahr 1455. Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt dies am 26. August 1467.
Graf Ruprecht von Nassau-Sonnenberg und seine Ehefrau Anna (Ruprecht graf zu Nassaw vnd Anna sein eheliche Hausfraw) bestätigen Bischof Gerhard von Schwarzburg, dass er ihnen die 4000 Gulden bezahlt, die auf Schloß und Amt Röttingen verschrieben sind und die zum 25. Juli 1377 bezahlt werden mussten. Diese Summe wird von der Pfandsumme abgezogen, die ihnen Bischof Gerhard weiter für Röttingen schuldet.
Bischof Johann von Brunn handelt mit Herrn Otto von Milz, dem Dompropst (Oten von Miltz dem probste), sowie Domdechanten und dem Domkapitel von Würzburg aus, dass sie ihm das Schloss Hinterfrankenberg (Sloss Franckenberg) für drei Jahre als Amtsburg verpfänden. Bereits zuvor schuldete er Dietrich Zobel von Wildburgstetten (Dietzen Zobeln zu Wildburgsteten) 2000 Gulden, dafür verpfändet er ihm das Schloss Hinterfrankenberg auf Wiederkauf. Der Bischof übergibt dem Dompropst, dem Dechanten und dem Domkapitel eine besiegelte Urkunde, in der er sich verpflichtet die Burg innerhalb von drei Jahren wieder auszulösen und der Dompropstei zurückzugeben.
Nach dem Tod Herrn Michaels II. von Schwarzenberg (Michel von Swartzenberg der eltere) fällt der See von Ettleben ablösefrei an das Hochstift zurück. Laut der Nachtragshand betrifft dies Amt und Schloss Werneck.
Neun Jahre nach der Verpfändung löst Bischof Rudolf das Amt wieder aus den Händen der Ofner und leiht von Albrecht von Biberehren (Albrechten von Biberern) 2800 Gulden, die jährlich mit 140 Gulden zu verzinsen sind, wofür er ihm die Bede, Rent und Gefelle von Stadt und Amt Röttingen einsetzt.
Die vier Malter Roggen und zwei Malter Hafer, die das Stift vom Kloster Aura aus dem Hof Halburg bezahlen soll, übernehmen Bürgermeister und Rat der Stadt Kissingen und verpflichten sich, das besprochene Getreide nach Münnerstädter Maß an den Bischof weiterzugeben. Dafür überträgt der Abt der Stadt Kissingen einen Wald, der Brennersdorf genannt wird, und Bischof Lorenz erlässt dem Kloster seine Schulden.
Die Fischereirechte in den neun Flüssen verkauft Adolf Marschall von Ostheim (Adolf Marschalck) Graf Georg II. von Henneberg-Aschach (Grave Georgen von Hennenberg), von dem Bischof Lorenz von Bibra sie wieder löst.
Unter Bischof Lorenz von Bibra werden Röttingen und die anderen Ortschaften dem Ritter Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hern Hansen Fuchsen Rittern) für 2800 Gulden verschrieben. Um dies durchführen zu können werden mit dem Geld von Johann Fuchs die Nachkommen Albrechts von Biberehren (Albrechten von Bibererns) ausbezahlt. Unter dem Quellenbeleg finden sich beide Reverse.
Der Hofmeister Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach pfändet für 2800 Gulden auf Röttingen (Rottingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Riedenheim (Rieden), Bolzhausen (Bolzhausen), Sächsenheim(Sechstenheim) und Aufstetten (Aufstetten) einen jährlichen Zins von 140 Gulden. Um dieses Rechtsgeschäft durchführen zu können werden mit der Hauptsumme die Nachkommen Albrechts von Biberehren (Albrechten von Biberern) ausbezahlt.