Bischof Hermann von Lobdeburg setzt Graf Otto von Botenlauben für die Kaufsumme von 1200 Mark Silber etliche Pfandschaften und Nutzrechte ein. Graf Otto übergibt diese wieder an das Hochstift und erhält dafür den Holz- und Viehzoll sowie etliche Hofreiten in Würzburg und andere Nutzrechte in Uffenheim (Uffenhaim).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Bischof Johann von Egloffstein übergibt Graf Friedrich von Henneberg und dessen Sohn eine Verschreibung, wonach Botenlauben (Botenlauben) in deren Lebenszeit nicht mehr abgelöst werden soll. Falls beide ohne männliche Nachkommen sterben, verringert sich die zur Ablösung nötige Summe um 1000 Gulden. Die beiden Grafen übergeben dem Bischof daraufhin ein Revers.
Das Dorf Unterpreppach (Braitbach) ist wieder aus der Verpfändung an die Herren von Lichtenstein gelöst worden. Bischof Johann von Brunn verpfändet es an die Brüder Veit und Hans von Rotenhan (Rotenhan) für 400 Gulden.
Nach fünf Jahren wird das Dorf Unterpreppach (Braitbach) aus der Verpfändung an die Herren von Rotenhan wieder ausgelöst und Herren Apel von Lichtenstein (Liechtenstain) für 600 Gulden verpfändet.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Amt Botenlauben (Botenlauben) mit Arnshausen (Arnshausen), Reiterwiesen (Reitterweisen), Kronungen (Gruningen) und Oberwern (Obern Wird) von den Grafen von Henneberg wieder ab. Dazu leiht Heinrich Steinrück (Stainrück) dem Bischof 3000 Gulden und wird für drei Jahre Pfandherr und Amtmann mit dem Recht, alle Gefälle einzunehmen. Der Bischof behält sich das Öffnungsrecht, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert, die Kriegsfolge und Bede vor. Außerdem behält er sich vor, das Amt nach drei Jahren wieder mit 1500 Gulden abzulösen.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst das Amt Bramberg für 6000 Gulden aus der Verpfändung. Heinrich von Bibra erlässt ihm wie verabredet 1727 Gulden. Daraufhin verpfändet er es erneut an Heinrich von Bibra. Die Pfandsumme beträgt 6000 Gulden. Im folgenden Jahr löst der Bischof das Amt wieder aus.
Philipp von Herbilstadt (Herbilstat zu Hain ) als der nächste Lehenserbe des verstorbenen Dietrich von Herbilstadt leiht sich vom Würzburger Bischof Lorenz von Bibra 1800 Gulden und löst damit die Verpfändungen aus, die Barbara und Sigmund von Rosenau (Rosenaw) über den Ort besitzen. Zum einen die Pfandsumme in Höhe von 1600 Gulden, die beide Dietrich geliehen hatten, sowie die gekauften bzw. verpfändeten Güter des Engelhard von Seinsheim (Sainshaim), die sie für 200 Gulden an sich gebracht hatten.
Sigmund von Rosenau (Rosenaw) und seine Ehefrau Barbara übegeben Philipp von Herbilstadt (Herbilstat) das Schloss Prölsdorf (Brelsdorf) und stellen einen Heischbrief aus.
Burg und Amt Botenlauben (Botenlauben) bleiben bis zum 15.02.1521 in den Händen der Familie Steinrück (Stainrück), bis Bischof Konrad von Thüngen Burg und Amt wieder auslöst.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet das Amt Bramberg (Bramberg) für 3000 Gulden an Erhard von Wichsenstein (Wichsenstain). Das Amt wurde jedoch wieder abgelöst.