Christian von Witzleben (Cristan von Witzleuben), der Sohn von Dietrich von Witzleben (dietrichen) empfängt das Küchenmeisteramt von Bischof Gottfried von Limburg.
Ritter Heinrich von Witzleben (Her Hainrich von witzleuben) hat das Küchenmeisteramt aufgegeben und Anton von der Tann (anthonen von der than) als Nachfolger vorgeschlagen. Bischof Gottfried von Limpurg verleiht ihm ebendieses.
Anton von der Tann (Antoni von der than) erhält das Küchenmeisteramt von Bischof Johann von Grumbach.
Anton von der Tann bekommt das Küchenmeisteramt von Bischof Rudolf von Scherenberg im Jahr 1467. Auf Bitten Antons von der Tann werden seiner Tochter Eida von der Tann (dochter Eiden) im Jahr 1479 200 Gulden für das Amt zugesprochen, die Bischof Konrad von Thüngen wieder auslöst.
Anton von der Tann (anthoni von der than) hatte keinen männlichen Erben und wollte das Küchenmeisteramt im Jahr 1484 an Ritter Eberhard von Grumbach (Eberharten von Grumbach) für 200 Gulden verkaufen. Bischof Rudolf von Scherenberg wollte das nicht bewilligen. Anton von der Tann stirbt und Eberhard von Grumbach zieht gegen Bischof Rudolf von Scherenberg vor das Lehengericht. Die nächsten männlichen Verwandten von Anton von der Tann, Johann und Philipp von der Tann (Hans vnd philips ven der than) sowie Johann von Meier (hans von meiers), der Vormund Antons Tochter Eida (anthoni von der than dochter), sagen in der Sache aus. Das Verfahren läuft bis nach dem Tod Bischof Rudolfs von Scherenberg. Das Urteil erteilt Bischof Lorenz von Bibra im Jahr 1517, der den Verkauf entweder bewilligen oder nach Bezahlung des Kaufgeldes das Amt an eine andere adelige Person verleihen will.
Konrad von Grumbach (her Conrad von Grumbach), der Sohn von Eberhard von Grumbach (hern Eberharten) legt beim Kammergericht Berufung gegen das im vorherigen Eintrag erwähnte Urteil ein. Nach dem Tod Konrads und dem des Bischof Lorenz von Bibra geht der Rechtsstreit an Bischof Konrad von Thüngen und Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) über. Der Fall geht in erster Instanz vor den würzburgischen Lehensrichter, der darüber urteilt. Es wird angegeben, wo Informationen zum Gerichtsverfahren der vorherigen Einträge und alte Lehensbriefe des Küchenmeisteramtes zu finden sind.
Zur Nutzung des Erbküchenmeisteramtes: Nach dem vorgebrachten und abgetragenen Essen erhält der Erbkücheneister von jedem Herren zwei Mark Silber. Neu angehende Äbte, Äbtissinen, Propst und Angehörige der bischöflichen Kammer geben ihm eine Mark Silber. Wenn der Fürst zu Felde zieht, wird alles an Lebensmitteln übrig bleibt, zwischen dem Küchenmeister und den dagebliebenen Personen geteilt. Dort, wo der Küchenmeister seinen Sitz hat, darf er Schafe halten und in den Gewässern des Stifts fischen. Am Fürstenhof hat er für vier Pferde Futter. Fries ergänzt, wo etliche andere Gefälle und Nutzungsrechte, die schon seit langem zum Küchenmeisteramt gehören, zu finden sind. Zudem hat es in den obenerwähnten Fällen etliche Änderungen durch Bischof Konrad von Thungen gegeben.
Bischof Konrad von Thüngen verleiht das Küchenmeisteramt mit allen Zu- und Eingehörungen an seinen Bruder Bernhard von Thüngen (Bernharten von thungen). Dieser und sein Sohn Simon (simon) erhalten das Amt auf Lebenszeit. Wenn alle aus ihrer Linie verstorben sind, soll der älteste männliche Erbe mit dem Namen von Thüngen das Küchenmeisteramt vom Stift bekommen.
Konrad von Thüngen und sein Bruder Bernhard von Thüngen, den er zum Küchenmeister ernannt hat, einigen sich, dass mit dem Küchenmeisteramt das Fischrecht, das Triebrecht für Schafe, die Küchenspeis. Im Falle eines Konflikts mit anderen Ämtern soll eine Einigung erstrebt werden. Die bischöfliche Kammer hat einen Betrag von 50 Gulden an den Küchenmeister zu entrichten, bis diesem ein permanentes Mannlehen verliehen wird, das mindestens denselben Ertrag bringt.
Bischof Konrad von Bibra einigt sich mit Graf Philipp von Rieneck (Graue philipsen von rineck), dass künftig das Erbküchenmeisteramt von ihm und seinen Nachkommen als Erbtruchsessenamt zu Mannlehen getragen wird.