Bezüglich der Einigungen der Würzburger Fürstbischöfe mit Ihren Grafen, Herren und der Ritterschaft verweist Lorenz Fries auf die ersten Einträge unter dem Stichwort (Ainigung) sowie auf das Stichwort (Riterschafft).
Die Grafen, Freien und die Ritterschaft im Stift Würzburg unterstehen dem Bischof von Würzburg als ihrem Herren. Dies wird von den Kaisern und Königen bei der Verleihung der Regalien festgelegt. Im Jahr 1168 legt Kaiser Friedrich I. fest, dass alle Grafen im Bistum Würzburg und Herzogtum Franken unter die Gerichtsbarkeit des Bischofs von Würzburg fallen, und stellt hierüber eine Urkunde mit goldenem Siegel aus. Für nähere Informationen zu diesem kaiserlichen Beleg verweist Fries auf das Landgerichtsbuch. Für nähere Informationen zu den Grafen verweist Fries auf die Einträge zu den jeweiligen Grafengeschlechtern.
Bischof Berthold von Sternberg erhebt mit Bewilligung der geistlichen und weltlichen Grafen, Herren, Ritter, Knechte und landschafft des Hochstifts eine Steuer von einem Schilling Würzburger Währung auf jedem Morgen Weingarten.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Schubert, Ernst: Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967. eröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967.
Bischof Gerhard von Schwarzburg erhebt mit Bewilligung der Prälaten, Geistlichkeit, Grafen, Herren und Ritter eine fünfjährige Datz.
Die Bewohner von Ebern und Seßlach (Eberen und Sesslach) reichen Beschwerde bei Bischof Johann von Brunn über die ihnen vorgesetzten Pfandherren ein. Nach ausgiebigen Verhandlungen erreichen die Bürger von Ebern, dass sie an den Ritterkanton Baunach den Pfandschilling erst in 13 Jahren entrichten müssen und dass der Bischof ihnen alle Steuern und Bede erlässt. Fries verweist für genauere Informationen auf das Stichwort Eberen.
Bischof Johann von Brunn schließt mit den Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts ein dreijähriges Bündnis. In diesem Vertrag bekennt Graf Leonhard von Castell, dass er ein Graf des Hochstifts ist.
Bischof Johann von Brunn übergibt Graf Wilhelm von Castell (grave Wilhelmen von Castell), Wilhelm Fuchs von Dornheim zu Speckefeld (Wilhelmen Fuchs zu Speckveld) und Georg von Seinsheim (Saunshaim) als Hauptleuten aus der Rittschaft des Hochstifts die Burg Marienberg (Unserfrawenberg).
Bischof Johann von Brunn ernennt Sigismund von Sachsen zum Koadjutor und Stiftspfleger und stirbt am 12. Januar 1440. Sigismund wird unter gewissen Bedingungen zum künftigen Bischof gewählt, verhält sich aber so ungeschickt, dass er von Friedrich III. seines Amtes enthoben und Gottfried Schenk von Limpurg zum neuen Stiftspfleger ernannt wird. Das Domkapitel möchte, dass die Bürger von Würzburg diesem die Erbhuldigung leisten und erinnert sie daran, dass sie noch nicht von den Pflichten befreit sind, die sie Bischof Sigismund geleistet haben. Die Bürger schreiben daraufhin den in Schweinfurt (Sweinfurt) versammelten Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts und bitten um deren Rat. Sie erhalten als Antwort, dass sie dem neuen Stiftspfleger die Erbhuldigung leisten und gehorsam sein sollen. Diesen Antwortbrief besiegelt unter anderen Wilhelm II. von Castell und bekennt dadurch, ein zum Hochstift Würzburg gehöriger Graf zu sein.
Während des Kriegs zwischen den Reichstädten und den Fürsten vergleichen sich die Grafen, Herren, Ritter und Knechte in Franken, die zum Hochstift Würzburg gehören, mit Bischof Gottfried Schenk von Limpurg auf eine Defension und Landwehr gegen ihre Angreifer für ein Jahr.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhebt mit Bewilligung der Geistlichkeit, Grafen, Herren, Ritter und Knechte des Hochstifts die sogenannte Klauensteuer (auf Pferde, Kühe, Ziegen, Schweine und Schafe), um das Land zu befrieden und zu verteidigen.
Amrhein, August: Gotfrid IV. Schenk von Limpurg. Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken 1442-1455, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 51 (1909), S. 1-198.
Schubert, Ernst: Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967. eröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967.