Die Antwort des Bischofs lautet, dass er die Bitte nach Unterstützung dankend annimmt. Allerdings gäbe es keinen Grund zur Beunruhigung, da er mit niemandem im Konflikt steht. Zwecks der Befestigung möchte der Bischof anmerken, dass die Ritterschaft ihm einige anbietet und der Ort Kaisten (casten) nicht dafür geeignet ist. Den Bau des Schlosses und der Stadt Würzburg (wirtzburg) möchte der Bischof weiterhin unterstützen und einige Gesandte der Ritterschaft sollen dazu kommen.
Die Grafen haben dem Bischof keinen Grund gegeben und wollen auch keinen geben. Doch was sich durch den Vertrag mit der Empörung der Bauern zugetragen hat, soll zusammen mit dem Bischof Konrad von Thüngen vor dem Kammergericht ausgetragen werden. Der Bischof erlaubt der Ritterschaft einen Rittertag anzusetzen. Bezüglich der Abrechnung der dritten Anlage ist sich der Bischof nicht sicher, ob die Untertanen diese Abgabe schon leisten können. Da sie aber darüber verständigt wurden, wird sie zum dafür günstigsten Tag angesetzt und nach der vierten Anlage gehandelt. Auch möchte sich der Bischof beim Klerus dafür einsetzen, die Hessische Anlage auszuhandeln, sodass sie nicht von den Untertanen gezahlt werden muss.
Die Ritterschaft bedankt sich für die Antwort des Bischofs und weiß nicht wer unter ihnen am besten für den Bauauftrag geeignet ist. Der Dompropst der Herren der Markgrafschaft Brandenburg (Marggrafen) hat ein Verzeichnis über die Ortschaften, die für den Bau als günstig angesehen werden. Hieraus beschließen sie den Bau in Königshofen (Konigshofen). Die Ritterschaft setzt einen Rittertag auf den 29. September an und die Abrechnung der dritten Anlage auf den 08. Juli. Dies hat der Bischof der Ritterschaft erlaubt. Einige Grafen, ihre Gesandten und einige aus der Ritterschaft sind auf einem Rittertag zu Haßfurt (Hasfurt) zusammen gekommen. Die Ergebnisse der Verhandlung sind allerdings nicht überliefert.
Bischof Konrad von Thüngen schickt seine Räte Georg von Maßbach (Georgen von Mosbach) und Marsilius Prenninger (Marsilien prenningern) wegen des Domkapitels zu dem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt). Dort lässt der Bischof ausrichten, dass die Beschwerden der Ritterschaft, insofern sie verändert werden müssten, mit legitimen Rechtsmitteln behandelt werden sollen. Hierfür verlängert der Bischof den Rittertag auf zwei Tage, um darzulegen, dass ein mögliches Scheitern der ritterlichen Vorhaben nicht wegen ihm zustandekommen würde. Der Bischof befindet die Vorhaben der Ritterschaft für seine Handelsbeziehungen für nützlich. Daraufhin gibt die Ritterschaft eine Antwort mit weiteren Forderungen.
Die Grafen von Wertheim (wertheim), Hohenlohe (Hohenlohe), Rieneck (Rineck), Limpurg (Limpurg) und Erbach (Erpach) schreiben an Bischof Konrad von Thüngen, dass der Kaiser und sein Kanzler Balthasar von Waldkirchen (Balthtzar von Waltkirchen) ein Zusammentreffen der Ritterschaft auf einem Rittertag fordern. Auf diesem Treffen soll der Bischof dem Kaiser, dem Heiligen Reich und der Ritterschaft Ruhm, Nutzen und Ehre zusprechen. Die Ritterschaft bittet für den Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) um Geleit, welches ihnen der Bischof gewährt.
Die Ritterschaft bekommt einen Gegenbericht mit folgenden Artikeln: Belastung des Geistlichen Gerichts, des Landgerichts, des Zentgerichts, des Brückengerichts und der Klagen gegenüber dem Adel des Hochstift.
Grafen, Herren und die Ritterschaft aus vier Orten bedanken sich bei Bischof Konrad von Thüngen für die Werbung des vorherigen Vertrages. Da sie die Verantwortlichen unter ihnen nicht zusätzlich belasten wollen und damit nicht unnötig viel hin und her geschickt werden muss, haben sie einige Artikel des Antwortschreibens von Bischof Lorenz von Bibra in die drei Orte Bamberg, Würzburg und die Markgrafschaft Brandenburg geschickt. Einen Gegenbericht, in welchem sie ihre Hoffnungen niederschrieben haben und die Artikel enthalten sind, haben sie Ende August oder Anfang September des Jahres 1525 an Bischof Konrad von Thüngen wegen einer Antwort zukommen lassen. Die Ritterschaft bat damals darum, einen Teil der Forderungen abzuschaffen und einen anderen Teil zu ändern oder zu mildern. Da allerdings der Bischof nicht zustimmte, baten sie folgende Ortschaften und Personen um dieselben Anliegen: Steigerwald (Staigerwalt), Odenwald (Ottenwalt), Baunach (Baunach), Ron vnd Wer, Graf Wolfgang I. von Castell (Graf wolfen von Castel), Leonhard von Durn (Linhart von durn), Nikolaus vom Stein zu Altenstein (Claus vom Stein) und Balthasar von Weyhers (Balthazar von weiers). Sie möchten die Artikel vergleichen und dies von Gewalthabern absichern lassen.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt an die vier Orte, dass er gerne mit der Ritterschaft einen gemeinsamen Konsens bezüglich ihrer Anliegen hätte. Da sich allerdings die Ritterschaft ohne Namensnennung bei ihm meldet und der Bischof gerne wissen würde, wer Beschwerden gegen ihn vorbringt, bittet er darum sein Schreiben an die vier Orte zu schicken, damit ihm nicht nachgesagt werden kann, er habe der Ritterschaft keine Antwort gegeben.
Die Grafen, Herren und die Ritterschaft aus Rhön-Werra (Ron, wern), Baunach (Baunach), Odenwald (Ottenwalt) und dem Steigerwald (Staigerwalt) versammeln sich auf einem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt). Daraufhin schreiben sie an Bischof Konrad von Thüngen, dass sie fortan darauf achten die Ritterschaften mit Namen der Personen anzugeben. Zuvor war dies nicht nötig gewesen und sie bitten darum ihre Anliegen anzuhören.
Der Ausschuss zu Schweinfurt (Schweinfurt) schickt ein Schreiben an die Ritterschaft, in welchem sie anordnen das Schadensgeld der Grafen, Herren und der Ritterschaft am Abend des St. Lorenz Tags in Schweinfurt zu bezahlen und auf schnellstem Weg Hilfe leisten sollen bevor der Reichstag des Kaisers beendet ist. Die anfängliche Verwirrung des oben gennanten Sachverhalts ist in Ordnung gebracht worden. Zudem soll weiterhin ein friedliches Verhältnis zwischen der Ritterschaft und dem Bischof von Würzburg (Wirtzburg) bestehen bleiben und dazu von beiden Seiten beigetragen werden.