Die Beteiligten des Konflikts kommen vor Bischof Anton von Rotenhan in Bamberg (Bamberg) zusammen. Es kommt zu einem Urteil bezüglich der Uneinigkeiten durch den Herzog von Sachsen, Friedrich II., und dessen Räte. Die vorangegangene Fehde und der Krieg gelten als beendet. Alle Gefangenen werden freigesprochen. Die Uneinigkeiten mit dem Landgrafen in Thüringen (duringen) werden ebenfalls geschlichtet.
Der Bamberger Bischof Anton von Rotenhan und der Eichstätter Bischof Johann III. von Eych schließen in Bamberg (Bamberg) zwischen dem Herzog von Sachsen, Wilhelm III. dem Tapferen (Hertzog wilhelmen zu Sachsen), und etlichen vom Adel einen Vertrag. Der Vertrag besagt, dass die Fehde als beendet gilt, die Gefangenen durch eine alte Urfehde freigesprochen und alle Atzungen, Schatzungen, Brandschatzungen, vertragliche Bindungen, unbezahlte Gelder sich nicht gegenseitig vorgehalten werden sollen.
Der König von Böhmen, Georg von Podiebrand, schließt einen Vertrag zwischen Herzog Friedrich II. von Sachsen (Hertzog Friderichen), Kurfürst und Herzog Ernst von Sachsen (Churfursten Hertzog Ernsten), Herzog Albrecht von Sachsen (Hertzog albrechten von Sachsen) und dem Bischof von Würzburg, Johann von Grumbach. Darin heißt es, dass alle Kriege, Fehden und Feindschaften zwischen ihnen, ihren Helfern und den Helfershelfern am 21.12.1461 mit Sonnenaufgang beendet werden sollen. Auch alle Todschläge, Raube und Brände sollen unterlassen werden. Keine der Parteien soll bis zum 12.03.1462 Forderungen bezüglich unbezahlter Gelder, die auf Grund von Schatzung und Brandschatzung entstanden sind, stellen. Auch Gefangene sollen in der Zeit freigelasen werden. Die Lehen von Bürger und Bauern, die auf einem Gelübde oder einer Bürgschaft beruhen sollen bis zu dem vorher genanntem Datum bestehen bleiben. Desweiteren möchten der König und Kaiser die Parteien am 07.02.1462 vertragen.
Zwischen Erasmus von Rotenhan zu Lichtenstein (Asmus von Rottenhan zum Lichtenstein) und Gottfried Schenk von Lichtenstein (Gotzen Schencken) kommt es wegen eines Anteils des Schlosses Lichtenstein (Lichtenstein) zu Uneinigkeiten. Daraufhin nimmt Erasmus von Rotenhan Gottfried Schenk von Lichtenstein gefangen. Dies gefällt jedoch Bischof Rudolf von Scherenberg nicht, woraufhin er Erasmus von Rotenhan in Haft nimmt und erwirkt, dass er Gottfried Schenk von Lichtenstein freilässt. Der Bischof nimmt zudem dessen Anteil am Schloss in seinen Besitz. Desweiteren muss sich Erasmus von Rotenhan für fünf Jahre in den Dienst des Hochstifts stellen.
Zwischen Eberhard von Rotenhan (Eberhart von Rottenhan) und Bischof Rudolf von Scherenberg kommt es mehrere Jahre lang zum Krieg. Die zwei Parteien, Eberhard von Rotenhan und der Nachfolger des Bischofs, Bischof Lorenz von Bibra, werden durch drei Adlige versöhnt. Der Krieg ist dadurch beendet, alle Gefangenen, umliegenden Schatzungen und Burgen sind freigesprochen.
Erasmus von Rotenhan (Asmus vom Rottenhan) wird von Bischof Lorenz von Bibra gefangen genommen. Um freizukommen, muss er dem Bischof versichern, dass er seine Güter mit deren Grund und Boden, die er von seinem Bruder Eberhard erhalten hat, innerhalb von vier Wochen nach Eröffnung des Urteils zu Mannlehen aufgibt.
6) Falls jemand während er einen anderen unterstützt, gefangen genommen wird, soll dies entweder mit dem Gefangenen selbst oder einer Steuer, je nach Vermögen der Person, geregelt werden.
Es folgen weitere Gebrechen der Ritterschaft. Für die Handlung, die gegen Stefan Zollner von Halberg (Steffan Zolner) und Johanser begangen wurden, soll ein Sendbrief zur Gefangennahme ausgehen.
Graf Wolfgang I. von Oettingen (Wolf von Ottingen), Ritter Ernst von Waldow (Ernst von Waldaw) und Wilhelm von Reichenbach (Wilhelm von Reichenbach), Doktor zu Schweinfurt (Schweinfurt), suchen das Rathaus auf, um der Ritterschaft zu berichten, dass Kaiser Maximilian I. durch Kurfürsten, Stände und Weitere häufig Klagen erreichen. Sie ersuchen Hilfe beim Kaiser, da es in Franken (Land zu Francken) zu Untaten, heimlichen Festnahmen, Raub, Erpressung und weiterer unedlen Handlungen kommt. Da der Kaiser nicht länger unter diesen Taten leiden möchte, fordert er, dass sich die Fränkischen Fürsten mit der Ritterschaft verbünden sollen.
Im Büschel Ritterschaft findet sich zum Jahr 1517 nichts außer einem am vorherigen Sonntag geschlossenen Vertrag, den Fürsten, Grafen, Herren und die Ritterschaft zu Franken aufrichten. Dieser Vertrag beinhaltet: Die Beleidigung von Ehre und Glimpf eines anderen; Schmähreden; Kleidung, teures Essen und Trinken in Häusern, Zutrinken, Gotteslästerung und das Vertragen bei nachbarlichen Streitigkeiten; Die Austragung von Ehre, Lehen und Erbschaften; Das Abziehen von Dienstknechten, Beherbergen von Feinden, Raub und ungebührliche Taten; Alte Verträge und die Reformation der Ordnung zu Hauptleuten und Räten; Gefangene und dergleichen betreffend.