Die Ritterschaft schreibt einen Rittertag zu Münnerstadt (Munerstat) aus, auf dem sie etliche Artikel samt den alten Verträgen verhandeln und etliche abschließen wollen. Darüber findet sich jedoch nichts im Büschel Ritterschaft zum Jahr 1526.
Bischof Konrad von Thüngen hält seiner zu Würzburg (wirtzburg) versammelten Ritterschaft etliche Artikel vor. Diese sind jedoch nicht auffindbar. Auf diese Artikel und auf andere Mängel weisen die Einnehmer der Anlage hin. Es gibt ebenso etliche Gesuche der Ritterschaft vom Rittertag zu Haßfurt (Hasfurt). Die Ritterschaft schickt ihren Beschluss und sagt, dass sie auf diesem Rittertag nicht alle angesprochenen Punkte abhandeln kann.
Die Grafen haben dem Bischof keinen Grund gegeben und wollen auch keinen geben. Doch was sich durch den Vertrag mit der Empörung der Bauern zugetragen hat, soll zusammen mit dem Bischof Konrad von Thüngen vor dem Kammergericht ausgetragen werden. Der Bischof erlaubt der Ritterschaft einen Rittertag anzusetzen. Bezüglich der Abrechnung der dritten Anlage ist sich der Bischof nicht sicher, ob die Untertanen diese Abgabe schon leisten können. Da sie aber darüber verständigt wurden, wird sie zum dafür günstigsten Tag angesetzt und nach der vierten Anlage gehandelt. Auch möchte sich der Bischof beim Klerus dafür einsetzen, die Hessische Anlage auszuhandeln, sodass sie nicht von den Untertanen gezahlt werden muss.
Daraufhin geben die Grafen, Herren und Ritterschaft die Antwort, dass sie dem Wunsch des Bischofs nachkommen. Sollte es zu einem gewaltsamen Konflikt kommen, möchten die Adeligen, dass sie zeitnah benachrichtigt werden, damit rechtzeitig eine Befestigung in den Verteidigungszustand gebracht werden kann. Der Ort Kaisten (Casten) ist nicht mehr instandzuhalten und soll deshalb geräumt werden. Mit dem Bau des Schlosses und der Stadt Würzburg (wirtzburg) soll fortgefahren werden. Es soll nach einer Möglichkeit gesucht werden, den Angriff der Grafen gegen das Hochstift Würzburg zu verbieten. In Gesprächen gegen die Ritterschaft soll ein Rittertag angesetzt und durchgeführt werden. Die Abgabe, welche an Sachsen und Hessen abgegeben werden muss, soll nicht von den Untertanen sondern vom Klerus gezahlt werden, da der gemeine Mann mit den bäuerlichen Abgaben schon genug belastet ist. Die Einnehmer sollen einen Tag festsetzen, an welchem die dritte Anlage gezahlt werden muss.
Bischof Konrad von Thüngen schickt seine Räte Georg von Maßbach (Georgen von Mosbach) und Marsilius Prenninger (Marsilien prenningern) wegen des Domkapitels zu dem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt). Dort lässt der Bischof ausrichten, dass die Beschwerden der Ritterschaft, insofern sie verändert werden müssten, mit legitimen Rechtsmitteln behandelt werden sollen. Hierfür verlängert der Bischof den Rittertag auf zwei Tage, um darzulegen, dass ein mögliches Scheitern der ritterlichen Vorhaben nicht wegen ihm zustandekommen würde. Der Bischof befindet die Vorhaben der Ritterschaft für seine Handelsbeziehungen für nützlich. Daraufhin gibt die Ritterschaft eine Antwort mit weiteren Forderungen.
Die Ritterschaft bedankt sich für die Antwort des Bischofs und weiß nicht wer unter ihnen am besten für den Bauauftrag geeignet ist. Der Dompropst der Herren der Markgrafschaft Brandenburg (Marggrafen) hat ein Verzeichnis über die Ortschaften, die für den Bau als günstig angesehen werden. Hieraus beschließen sie den Bau in Königshofen (Konigshofen). Die Ritterschaft setzt einen Rittertag auf den 29. September an und die Abrechnung der dritten Anlage auf den 08. Juli. Dies hat der Bischof der Ritterschaft erlaubt. Einige Grafen, ihre Gesandten und einige aus der Ritterschaft sind auf einem Rittertag zu Haßfurt (Hasfurt) zusammen gekommen. Die Ergebnisse der Verhandlung sind allerdings nicht überliefert.
Die Grafen von Wertheim (wertheim), Hohenlohe (Hohenlohe), Rieneck (Rineck), Limpurg (Limpurg) und Erbach (Erpach) schreiben an Bischof Konrad von Thüngen, dass der Kaiser und sein Kanzler Balthasar von Waldkirchen (Balthtzar von Waltkirchen) ein Zusammentreffen der Ritterschaft auf einem Rittertag fordern. Auf diesem Treffen soll der Bischof dem Kaiser, dem Heiligen Reich und der Ritterschaft Ruhm, Nutzen und Ehre zusprechen. Die Ritterschaft bittet für den Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) um Geleit, welches ihnen der Bischof gewährt.
Die Grafen, Herren und die Ritterschaft aus Rhön-Werra (Ron, wern), Baunach (Baunach), Odenwald (Ottenwalt) und dem Steigerwald (Staigerwalt) versammeln sich auf einem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt). Daraufhin schreiben sie an Bischof Konrad von Thüngen, dass sie fortan darauf achten die Ritterschaften mit Namen der Personen anzugeben. Zuvor war dies nicht nötig gewesen und sie bitten darum ihre Anliegen anzuhören.
Deshalb ruft die Ritterschaft dazu auf, dass alle Ritter und deren Lehensmänner von dem besagten Rittertag zu Schweinfurt fern bleiben und auch nichts dorthin schicken sollen. Zudem hält die Ritterschaft es für löblich, dass sich keiner aus ihren Reihen über die Neuerungen beschwert. Wenn sich aber jemand aus der Ritterschaft trotzdem beschweren möchte, so wissen sie, dass die Ritterschaft von versucht hat, die Beschwerden abzuwenden.
So werden die Lehensmänner der Ritterschaft, welche trotz Mahnung den Rittertag besuchen, daran erinnert, dass sie sich keiner Handlung oder Ratschlag verpflichten, welche die Lehensherren gegen ihren Willen beschlossen haben. Johann Ernst und Johann Friedrich von Sachsen bitten darum, dass die Empfänger die Forderungen zur Unterstützung besiegeln, so wie sie es selbst getan haben.