Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die Bede, etliche Dienste, 30 Morgen Wald, elf Huben, ein Herrengut und 32 Morgen Weingarten zu Machtilshausen (Machtoldshausen) zusammen mit anderen Gütern von Graf Gottfried von Reichenbach (Gotfriden von Reichenbach) und seiner Frau Mathilda, einer geborenen Gräfin von Henneberg (Hausfrawen Mathilden gebornen Gräuin von Henneberg), für 100 Mark Silber.
Bischof Johann von Brunn hat den von Johann von Hohenlohe ( heren Hannsen von Hohenlohe) gekauften Teil Kitzingens (Kitzingen) mitsamt den Gerichtsrechten an Johann Zobel (Hannsen Zobeln) und seine Erben für 400 Gulden an Gold auf Wiederlösung verkauft. Die Steuer, Bede, Ungeld, Erbhuldigung und Gefolge behält er sich vor. Auch die Rechte der Nürnberger Bürger, die sie vom Stift bekommen haben, bleiben bestehen.
Nach dem Tod von Bischof Johann von Egloffstein verhandelt sein Nachfolger, Bischof Johann von Brunn zusammen mit dem Burggraf von Nürnberg, Johann III. von Hohenzollern ( Burggue Hanns von Nurenberg) mit den Bürgern von Kitzingen (Kitzingen). Sie erwirken, dass sie den beiden 7 000 Gulden an Gold geben, dafür werden die Bürger für zwei Jahre von Steuern und Bede befreit. Nach dem Ablauf der zwei Jahre sollen Steuer oder Bede für zwölf Jahre nicht mehr gefordert werden. Dann erhielt Bischof Johann von Brunn 1 600 Gulden.
Bischof Johann von Brunn befiehlt dem Bürgermeister und Rat zu Kitzingen (Kitzingen) schriftlich, dass sie die Hälfte der Bede, die dem Stift zusteht und die 1000 Gulden beträgt, an Lichtmess an Friedrich von Riedern (Fridrichen von Riederen) übergeben sollen.
Bischof Johann von Brunn und Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Fridrich) beschließen mit den Bürgern von Kitzingen (Kitzingen), dass sie ihnen zu den 1600 Gulden jährlicher Bede zusätzlich noch 400 Gulden bezahlen. Dafür verpflichten sie sich die nächsten 15 Jahre von den Bürgern nicht mehr als 1600 Gulden Bede und Steuern zu verlangen.
Bischof Johann von Brunn und Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Marggue Fridrich) treffen sich in Neustadt an der Aisch (Newenstadt an der aisch) und beschließen auf ewige Zeit nicht mehr als eine jährlichen Steuern oder Bede von 1 600 Gulden von den Kitzinger Bürgern zu verlangen. Davon bekommt das Stift 1000 Gulden und der Markgraf 600 Gulden.
Nun hatte aber Bischof Johann von Brunn 7100 Gulden des Anteils des Stiftes an Kitzingen (Kitzingen) verpfändet. Und zwar an Hamann Echter (Haneman Echteren) 5000 Gulden, Johann von Brun (Hannsen von Brun), der über seine Frau das Erben der von Zobel antritt, 1600 Gulden und Anton von Giech (antoni von Gich ) 100 Gulden. Im zu Mergentheim geschlossenen Vertrag des vorherigen Eintrags wird beschlossen, dass Markgraf Albrecht dieselbe 7100 Gulden als Pfand bekommt. Darüber hinaus wurde dem Stiftspfleger eine Bestätigung übergeben über dieses Pfand, den alten Pfandschilling, der 12 000 Gulden beträgt, und den neuen Pfandschilling von 1000 Gulden von Herzog Sigmund. Zusammen ergibt das eine Summe von 39 100 Gulden. Dies soll zu einem angemessenen Pfandschilling auf den Anteil des Stifts an Kitzingen verpfändet werden. Darüber bekommt Markgraf Albrecht eine Bestätigung über die Summe von 39 100 Gulden und das Stift als Pfandschilling seinen Anteil an Kitzingen mitsamt Leuten, Gütern, Gerichten, Beden, Steuern, Ungeldern, Zinsen, Gefällen, Renten und allen anderen Zugehörungen einsetzt. Die nachfolgenden Bischöfe und Stiftspfleger sollen die Summe jederzeit auslösen können, doch der Anteil des Markgrafen soll ein Vierteljahr zuvor ausgelöst werden. Dann soll der Markgraf den Anteil zurückgeben, die Bürger und Einwohner von ihren Gelübden und Eiden freisprechen und ihnen eine Bestätigung darüber ausstellen. Danach sollen die Bürger und Einwohner von Kitzingen wieder dem Bischof und dem Stiftspfleger von Würzburg Erbhuldigung leisten, woran sie der Markgraf nicht hindern soll.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholinesen von Herbilstat) eine jährliche Summe von 56 Gulden auf der Bede der Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) für 1000 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet im Jahr 1475 Bartholomäus von Herbilstadt zu Hein (Bartholmesen von Herblstat) eine jährliche Summe von 56 Gulden Gülte auf der Bede zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) für 1000 Gulden. 1494 erlässt er ihm sechs Gulden. Dafür wird ihm die Stadt erneut verpfändet für die 50 Gulden jährlicher Gült. 1489 verpfändet der Bischof Johann Truchsess von Münnerstadt (Hannsen Truchsess zu Munerstat) eine jährliche Gült von 50 Gulden auf der Bede, den Renten und dem Gefälle zu Bad Königshofen im Grabfeld für 1000 Gulden.
Elisabeth Eberhart (Elisabet Eberhartin), genannt Zäpfin (Zophin), leiht Bischof Konrad von Thüngen 797 Gulden. Dafür verpfändet er ihr einen jährlichen Zins von 40 Gulden auf der Bede zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen). Der Rat zu Bad Königshofen im Grabfeld ist dazu aufgefordert, ihr diesen jährlichen Zins auch zukommen zu lassen.