Hausen (Hausen) ist ein Dorf im Amt Auersberg (Aursperg). Bischof Hermann von Lobdeburg kauft von Graf Otto von Botenlauben (Ot von Botenlauben) den Zins von 2 Pfund un 6 Schilling.
Bischof Iring von Reinstein-Homburg kauft etliche Zinsen, Gülte und Güter zu Hemmersheim (Hemershaim) von Frau Gisela von Hemmersheim (Geiseln von Hemershaim).
Die Herren von Hohenlohe leihen den Brüdern von Dettelbach auf Bitte ihrer Mutter den Zehnt zu Hellmitzheim (Helmholdshaim).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt bestätigt den Einwohnern von Haßfurt (Hasfurth) eine Freiheit, die sie von Bischof Gerhard von Schwarzburg empfangen haben. Sie besagt, dass die Haßfurter als Zoll von jedem Floß Tannenholz 4 Hölzer für einen Prunkbau nehmen dürfen.
Bischof Johann von Brunn befreit Weiprecht Kötner (Weiprecht Kotner) einen Weingarten auf der Berg Hennberg in der Mark Brotbach vom Zehnt.
Ritter Apel von Lichtenstein (Apoll von Lichtenstein) nimmt 600 Gulden von dem Frühmesser und heiligen Meister zu Helburg. Im Gegenzug verschreibt er ihnen mit Bewilligung des Lehnsherren Bischof Johann von Grumbach jährlich 30 Gulden auf dem großen Getreidezehnt zu Hellingen (Hellingen). In 10 Jahren sollen diese wieder abgelöst werden, falls das nicht geschehe, solle das Stift diesen lösen dürfen.
Den Zehnt zu Herbelsdorf trägt zur Hälfte Ritter Ewald von Lichtenstein (Ewalt von Liechtenstein). Den anderen Teil tragen Nikolaus und Johann Züberbein (Claus vnd Hanns die Züberbein) von Ewald als Mannlehen. Ewald verkauft seine Rechte an dem genannten Zehnt an Bischof Lorenz von Bibra und sein Stift. Etwas später verkaufen Johann zu Gratsdorf (Hanns zu Gratsdorf), Nikolaus zu Dietersdorf (Claus zu Dietersdorf) und Johann zu Mirsbach (Hanns zu Mirspach), genannt die Züberbein ihren halben Zehnt ebenfalls an Bischof Lorenz für 138 Gulden.
Eine Kramlade auf der Greden Zinse der Küsterei zu Haug gibt jährlich 12 Pfennige. Als Bischof Lorenz von Bibra anfängt, die neue Kanzlei zu errichten, lässt er die Lade dort hin bringen. Er gibt der Küsterei einen anderen Zins von 12 Pfennigen und einen Morgen Weingarten zu Haug. Der Dechant und das Kapitel übergeben Bischof Lorenz einen Revers.
Der Haubach See (Haubach) liegt bei Königshofen im Grabfeld (Kunigshofen im Grabueld) und fällt in die Zuständigkeit des Stifts Würzburg. Der Dechant und das Kapitel des Stifts zu Schmalkalden beanspruchen den Zehnt für sich. Mit der Bewilligung von Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelm von Hennenberg) verträgt sich Bischof Konrad von Thüngen mit ihnen und gibt ihnen 140 Gulden für ihre Forderungen.
Weiprecht von Wolfskeel (Weiprecht Wolfskel) macht Bischof Konrad von Thüngen und dem Stift Würzburg ein Gut zu Hattenhausen (Hattenhausen), das jährlich 2 Malter Korn Gült abwirft, zu Mannlehen. Wenige Jahhre später macht er es erneut zum Mannlehen.