Die Stadt und Schloss Kisseck (oder Kiseck), das Dorf Nüdlingen (Nutlingen) und weitere Gerichtsrechte werden dem Herzog Swantibor von Pommern-Stettin(Hertzog Schwaneberg) und dessen Bruder Bogislaw (Bugslaen) von den Markgrafen von Brandenburg gegeben. Die beiden Brüder verkaufen die oben genannten Besitztümer und Rechte an den Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Hochstift Würzburg für 9000 Gulden.
Der Bürgermeister und Rat von Bad Kissingen (Kiseck) entrichten dem Kloster Aurach eine jährliche Zahlung von vier Malter Korn und zwei Malter Hafer als Getreigegült, welche zuvor an das Hochstift Würzburg geleistet wurde. Dieser Wechsel wird in Absprache mit dem Abt des Klosters Aurach vollzogen.
Wilhelm Geyer von Giebelstadt (Wilhelm Geier von Gibelstat) verkauft Bischof Lorenz von Bibra jährlich 6 1/2 Malter Korn und ein halbes Fastnachtshuhn als jährlichen Gülte des Dorfes Kist für 65 Gulden. Die andere Hälfte der Gülte des Dorfes besitzen die Truchsessen von Baldersheim (Truchsessen zu Baldershaim). Diese Hälfte hat Bischof Lorenz von Bibra zusammen mit den Vogteirechten, der Atzung und dem Frondienst von den Brüdern Sigmund (Sigmunden), Georg (Georgen), Christoph (Christofen) und Melchior (Melchiorn) Zobel für das Stift gekauft.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Bad Kissingen kaufen eine Kupfermühle (Kupfermul) an einem See oberhalb von Kisseck (Kiseck), in der Nähe der Marienkapelle (unserfrawen capelle). Mit der Erlaubnis des Bischofs Lorenz von Bibra machen sie daraus eine Getreidemühle. Er verpfändet ihnen auch eine jährliche Geldsumme von fünf Pfund als Erbzins.
Stefan Popp (Steffan Bop) und Balthasar Heffner (Baltzar heffner) besitzen jeweils ein Viertel einer Hube bei Kist mit ihren Zu- und Angehörungen. Diese haben sie von der Vikarei zu Neuenmünster als Lehen erhalten und dafür jährlich 4 Malter Korn als Gülte bezahlt. Dies verkaufen sie an Bischof Konrad von Bibra für 73 Gulden.
Bischof Konrad von Bibra übernimmt vom Stift zu Neumünster die vier Malter Korngülte samt der Lehenschaft in Kist für 60 Gulden.
Nachdem dieselbe Hälfte der Hube zu Kist auch an die Vikarei zu Neumünster (Vicarei Ommium Sanctorum zum Newenmunster) als Lehen gegangen ist und dem Besitzer jährlich vier Malter Korn zu Gült gegeben worden sind, übernimmt Bischof Konrad von Bibra die vier Malter samt der Lehenschaft für 60 Gulden.
Wolf Klein (Wolf Clein) verkauft seine Güter samt Zu- und Angehörungen bei Kist, welche ihm zu Lehen vom Dekan und Kapitel des Stifts Sankt Burkhard (Sant Burckhart) gegeben worden sind und diesen jährlich einen Malter Korn und ein Fastnachtshuhn einbringen, an das Stift Würzburg für 50 Gulden.
Außerdem sorgt Bischof Konrad von Bibra dafür, dass dem Stift Sankt Burkhard (Sant Burchart) jährlich ein Malter und ein Fastnachtshuhn für 15 Gulden abgekauft werden.
Johann Werlein ( Hanns werlein ) verkauft sein Gut bei Kist, das er vom Johanniterhaus zu Würzburg als Lehen bekommen hat und ihm jährlich ein Malter Korn eingebracht hat, mit seinen Zu- und Angehörungen an Bischof Konrad von Bibra und dem Stift Würzburg für 50 Gulden .