Die Stadt, das Amt und die Kellerei Gerolzhofen (Geroldshouen) sind mit allen Gefällen, Nutzungsrechten und Zugehörungen während der Regierungszeit Bischofs Gerhard von Schwarzburg verpfändet. An wen es verpfändet war, ist laut Fries nicht aufgezeichnet worden. Bischof Johann von Egloffstein leiht sich von Ritter Wilhelm von Thüngen, Hofmeister, (heren Wilhelmen von Thungen ritter seinem hofmaister) und löst damit die verpfändete Stadt, das Amt und die Kellerei Gerolzhofen wieder aus und verpfändet es weiter an Wilhelm von Thüngen.
Ritter Johann von Kronenberg (Hanns von Croneberg riter) leiht Bischof Gerhard von Schwarzburg 7200 Gulden, die er Johann von Kronenberg nach einer bestimmten Zeit wiedergeben soll. Für die Verpfändung werden eine Reihe von Bürgen aufgestellt: Graf Ludwig von Rieneck (Graue Ludwig von Rienek), Eberhard Schenk von Erbach (Schenck Erberhart von Erpach), Konrad Schenk von Erbach (Schenck Conrat von Erpach), Konrad von Bickenbach (her Conrad von Bickenbach), Werner Kolbing (Wernher Kolbing), Konrad von Fechenbach (Conrad von Vechenbach), Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten), Johann von Rodenstein (Johann von Rotenstain), Burkhard (Burchart von Seckendorf), Georg Vogt (Gotz Vogt) und Richard von Elm (Reichart von Elma). Aber Johann von Kronenberg erhält das Pfand und die Zinsen dafür nicht wieder, weshalb die Bürgen eine Mahnung an Bischof Gerhard schicken. Nach dem Tod des Bischofs bezahlt dessen Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein die Schulden bei Ritter Johann von Kronenberg auch nach vier Jahren im Amt nicht. Als Johann von Kronenberg das Geld wieder zurück möchte, setzt der Bischof eine neue Schuldverschreibung auf, die sowohl die ursprünglichen 7200 Gulden als auch die Zinsen von 800 Gulden beinhaltet. Der Bischof verpflichtet sich, diese Schulden in den nächsten zwei Jahren zubezahlen und verpfändet dem Ritter Johann von Kronenberg als Sicherhei die Stadt und das Amt Gerolzhofen (Geroldshofen). Für diese neue Verpfändung werden dieselben Bürgen wie zuvor aufgestellt und zusätzlich Domherr Heinrich von Witzleben (Hainrich von Witzleben domhere).
Apel von Stotternheim (er von Stoternhaim) und Johann von Kronenberg (Hans v Cronenberg) übergeben Bischof Johann von Egloffstein, dass sie sowohl die Landsteuer als auch die Bede zahlen, solange ihnen die Stadt und das Amt Gerolzhofen verpfändet ist.
Weil Bischof Johann von Egloffstein dem Ritter Johann von Kronenberg (Hern Johanns vn Cronenberg) seine Schulden von 8000 Gulden nicht zurückbezahlt, behält der Ritter die ihm dafür verpfändete Stadt und das Amt Gerolzhofen mit allen Zugehörungen. Mit der Einwilligung Bischofs Johann von Egloffstein bezahlt Apel von Stotternheim (Apel von Stoternhaim) die Hälfte der 8000 Gulden Schulden. Dafür erhält Apel von Stotternheim die Hälfte der Stadt und des Amts Gerolzhofen als Pfand.
Johann Zobel (Hanns Zobel) leiht Bischof Johann von Brunn 3600 Gulden. Mit diesem Geld bezahlt Bischof Johann von Brunn seine Schulden bei Johann von Kronenberg (von Cronberger), dem dafür die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhofen) verpfändet waren. Gerolzhofen wird deshalb nun an Johann Zobel verpfändet. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Zoll bei Schlüsselfeld (Schlusselfeldt Zoll).
Apel von Stotternheim (Apel von Stoternhaim) ist seit 1411 die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen verpfändet, weil er für den Bischof Schulden bezahlt hat. Diese Hälfte wird nun an Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim zum Steffansberg) für 7000 Gulden verpfändet, wobei Fries sich nicht ganz sicher ist. Auch zum genauen Datum der Verpfändung kann Fries keine Informationen finden. Er erschließt aus Abschriften das Jahr 1418.
Johann Zobel (Hanns Zobel) hatte Bischof Johann von Brunn 3600 Gulden geliehen, mit denen der Bischof seine Schulden bei einem Gläubiger bezahlte, dem dafür die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhofen) verpfändet waren. Gerolzhofen wurde deshalb an Johann Zobel verpfändet. Fünf Jahre später wird die Verpfändung folgendermaßen geändert: Johann Zobel werden auf der Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen für die 3600 Gulden je 15 Gulden verpfändet. Daraus ergibt sich für Johann Zobel eine jährliche Einnahmesumme von 240 Gulden. Sollte er mehr als die 240 Gulden einnehmen, steht das überschüssige Geld dem Stift zu.
Bischof Johann von Brunn erneuert die Verpfändung von Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroldshouen): Johann Zobel (Hanns Zobel) erhält die Hälfte von Gerolzhofen zur Verwaltung, Nutznießung und als Pfand für 3600 Gulden. Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim) erhält die andere Hälfte als Pfand ohne Zinszahlungen. Außerdem muss Johann Zobel dem Bischof jährlich 60 Gulden bezahlen und die Hälfte der Erträge der Schafsweide zu Dingolshausen (Dingoldshausen) abgeben. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich Stollburg (Stolberg) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Johann Zobel (Hanns Zobels) leiht Bischof Johann von Brunn 3600 Gulden, mit denen der Bischof seine Schulden bei einem Gläubiger bezahlt, dem dafür die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhofen) verpfändet werden. Stadt und Amt Gerolzhofen sind nun zur Hälfte an Johann Zobel verpfändet. Weil die geliehenen 3600 Gulden aber nicht den vollständigen Wert des Pfands abdecken, leiht sich der Bischof von seinem Schwager Peter Fuchs von Dornheim (Peter Fuchs von Dornhaim) 1072 Gulden. Dafür verpfändet der Bischof ihm 60 Gulden auf der Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen, die an Johann Zobel verpfändet ist. Dementsprechend werden Johann Zobel und seine Erben dazu aufgefordert, diese 60 Gulden jährlich an Peter Fuchs von Dornheim zu bezahlen.
Michael und Hermann von Schwarzenberg (Michel vnd Herman), die Söhne Erkingers von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim), der später zum Freiherren von Schwarzenberg wird, verpfänden dem Ritter Matthias Slick (her Matthis Slick riter) 2000 Gulden auf der Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhouen). Bischof Gottfried von Limpurg gibt hierzu seine Einwilligung.