Margaretha Krieg von Altheim (Margaretha Kriegin von Althaim) erhält 60 Gulden für einen Schuldschein von Gottfried von Heidickheim (Gotzen von Haidickhaim).
Bischof Otto von Wolfskeel kauft Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Gotfriden von Hohenlohe von Brauneck) den freien und eigenen Teil Kitzingens (kitzingen) für 3000 Pfund Heller ab. Der Bischof gibt ihm dafür einen Schuldbrief über die Kaufsumme und bezahlt ihm 1500 Pfund.
Im Jahr 1337 bezahlt Bischof Otto von Wolfskeel Gottfried von Hohenlohe-Brauneck zuvor schuldig gebliebene 1000 Pfund für den Kauf von Teilen Kitzingens (kitzingen). 500 Pfund schuldet er ihm noch. Diese 500 Pfund zahlt er in den nächsten Jahren zurück. Vor diesem Kauf befinden sich etliche Stücke dieser Teile der Stadt in der Haftung von Andreas Truchsess (Heren Endresen T), Lämplein Lamprecht von Gerolzhofen (Lenlein Lamprechten) und seinen Schwagern.
Fries merkt an, dass er den Kaufbrief über Teile von Kitzingen (kitzingen) und Hoheim keine Kaufbrief finden kann. Allerdings gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach von Hohenlohe) dem Herren Lämplein Lamprecht von Bimbach (Lemlein Lamprechten) einen Schuldbrief in Höhe von 2600 Gulden und sagt diesem zu, dass er ihm bis Lichtmesse 1000 Gulden, im Jahr darauf wieder 1000 Gulden und im wieder darauffolgenden Jahr die restlichen 600 Gulden zahlt. Bis diese Raten abgezahlt sind steht Lämplein Lamprecht zu Bimbach die Nutzung von Kitzingen weiterhin zu.
Fries vermutet, dass Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach) eine derartige Schuldverschreibung auch dem Truchsess und Ritter Andreas (Endres Truchsessen) gegeben habe. Allerdings gibt es hierfür kein Verzeichnis. Fries fügt später hinzu, dass es aber eine Urkunde gibt, die bezeugt, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg dem genannten Lämplein Lamprecht von Bimbach (Lamprechten) für seinen Teil 2600 Gulden sowie dem Truchsessen Andreas 5500 Pfund Haller für seinen Teil an Kitzingen (kitzingen) zahlt.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet Weiprecht von Grumbach außerdem 1200 Gulden auf der Bede und weitere Gefällen des Dorfes Kürnach (Kurnach) mit Bürgen. Fries gibt an, keine Einsicht in dieses Dokument gehabt zu haben. Diese Verpfändung geht nach dem Tod Weiprechts von Gumbach an dessen beide Sohne, den Ritter Johann von Grumbach (Hansen) und Herrn Peter von Grumbach (Pettern). Nach dem Tod Bischofs Gerhard von Schwarzburg geht Johann von Grumbach mit den beiden Schuldverschreibungen zu Bischof Johann von Egloffstein (Johansen von Egloffstein) und stellt auf Grund erlittenen Schadens Forderungen. Diese gesteht ihm Bischof Johann von Egloffstein nicht gänzlich zu. Es kommt zu Unklarheiten auf beiden Seiten, die durch Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Rimpar, Eberhard von Grumbach (Eberharten) aus Bamberg (Bamburg) und Reicholf von Elm (Reicholfen von Elma) geklärt werden. Sie entscheiden, dass Johann von Grumbach die zwei Schuldbriefe und 260 Gulden an Bischof Johann von Egloffstein übergibt. Dafür gibt Bischof Johann von Egloffstein ihm und seinem Bruder Peter drei Schuldbriefe über 1500 Gulden. Solange die Schulden ausstehen erhalten die beiden Brüder und ihre Erben den Getreidezehnt des Dorfes Kürnach sowie 60 Gulden jährlich auf der Bede.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann Knoblauch dem Älteren (Hansen Knolauch dem elteren) 140 Gulden für Wein und Pferde. Dafür verpfändet er ihm jählich 20 Gulden auf die Bede und den Schaftrieb zu Kürnach, sowie 40 Gulden, die zuvor Leibgeding der Barbara Braun (Barbaren Breunin) waren.
Ritter Konrad von Künsberg (Conrad von Kindsberg ) wird von Bischof Rudolf von Scherenberg zur Zahlung eines Drittels von 2000 Gulden an Elisabeth von Gultingen (Elspeten von Gultlingen ) aufgefordert, die Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verschrieben hat. Die 400 Gulden Dienstgeld sollen über vier Jahre mit jährlich 100 Gulden abbezahlt werden. Es kommt zur Aussöhnung.
Konrad von Berlichingen (Conrat von Berlichingen) kauft für 600 Gulden Wiesen, auch Kumertlerm genannt, und erhält es vom Hochstift Würzburg als ritterliches Mannlehen. Für dieses Lehen, seine Dienste und erlittenen Schaden gibt Bischof Rudolf von Scherenberg ihm und seinen Erben jährlich zwanzig Gulden an Kathedra Petri. Falls diese Wiesen für 400 Gulden abgelöst werden, erhält das Hochstift dagegen Güter im Wert von 400 Gulden, welche die von Berlechingen dann einige Zeit später als Mannlehen empfangen und tragen. Das Pfand wird weiter vererbt.
Johann Kitzinger (Hanns Kitzinger), Kellerer zu Großlangheim (Grossen Lanckhaim) schuldet dem Stift 799 Gulden und 116 Malter Hafer. Er verbürgt sich, diese zu bezahlen.