König Pippin der Jüngere (Konig pipinus) schenkt dem neuen Bischof von Würzburg, Burkhard, seine königliche Osterstufe, welche der zehnte Teil aller königlichen Tribute und Gefälle des jährlichen Einkommens aus Ostfranken ist. Dieser Zehnt wird eingetauscht und dem Hochstift Würzburg wieder erstattet.
Hammelburg (Hamelburg) ist eine Stadt an der Fränkischen Saale. Kaiser Ludwig I. übereignet Bischof Wolfgar und seinem Stift die Pfarre, die St. Martin geweiht ist, mit ihren Zu- und Einbehörungen. König Ludwig II. bestätigt Bischof Gozbald dies. König Arnulf bestätigt es Bischof Arn erneut.
König Karlmann, der Bruder Karls des Großen, übereignet dem Stift Würzburg die Kirche St. Remigius in Ingelheim (Jngelhaim). Kaiser Ludwig bestätigt die Schenkung. König Arnulf bestätigt Bischof Arn von Würzburg ebenfalls die Schenkung.
In der Stadt Homburg am Main (Hohenburg ain stat am Main) hat es früher ein Benediktinerkloster gegeben, welches König Pippin dem Heiligen Burkhardt übergeben hatte. Als dieser zum Bischof von Würzburg wurde, übergab Pippins Sohn Karl der Große das Kloster dann dem Stift Würzburg. Diese Übergabe wurde später immer wieder von seinen Nachkommen bestätigt: 993 durch König Otto II., 999 durch Kaiser Otto III., 1003 durch König Heinrich II., 1026 durch König Konrad II.
Kaiser Otto III. schenkt Bischof Heinrich I. sowie dessen Stift deren Seelenheil wegens die beiden Grafschaften Rangau (Rangaw) und Waldsassen (Waldsassen) in Ostfranken samt Obrigkeit und Nutzbarkeit.
Der Rabensberg wird von Bischof Emehard von Comburg und seinen Nachfolgern als eine beständige Befestigung zum Schutz des Stifts aufgenommen und vorbehalten. Emehard meldet und registriert dies im Zuge einer Schenkung.
Etliche Güter von Mainlochsberg (Mainlochsberg) übergeben Graf Gottfried von Reichenbach und seine Frau Mechthild von Henneberg (Machthild geborne von Hennenberg) an das Stift Würzburg.
Herwort Hack (Herwort Hack) und Heinrich Stumpflein (hainrich Stumpflein) geben 2,5 Hube in der Nähe von Maidbronn (Ezelhausen) an das Kloster Maidbronn. Sie übergeben das Eigentum durch Hand und Halm.
Nach einem Rechtsstreits zwischen Bischof Johann von Egloffstein und den Burggrauen von Nürnberg um die Stadt Kitzingen (Kitzingen) wird folgendes durch oben genannte vier Männer festgelegt. 1) Alle Rechte, die sie von- oder gegeneinander haben, werden außer Kraft gesetzt. 2) Bischof Johann von Egloffstein bekommt den hohenloher Teil von Kitzingen (Kitzingen), mit allen Zugehörungen, Ehren, Rechten und Nutzungen. Die Bürger von Kitzingen müssen ihm huldigen und ihn als rechten Herren annehmen. 3) Burggraf Johann von Hohenzollern (burggue Hanns) darf die Steuern Kitzingens auf drei Jahre festsetzen. Jedoch erhält Bischof Johann von den Steuer soviel, wie ihm für seinen Teil von Kitzingen zusteht. Wenn dieser oder das Stift ihre Anteile vom Burggraf auslösen, soll dieTilgung dieser Steuer ausbleiben.Jeder soll dann den Teil behalten, den er ursprünglich innehatte. 4) Die Herren und Amtspersonen zu Kitzingen sollen ohne gegenseitiges Wissen keine Schenkungen annehmen, wenn sie es doch tun, sollen sie mit den anderen teilen. 5) Das Tor des Klosters Kitzingen soll wieder zugänglich gemacht werden und die Brücken sollen wieder aufgebaut werden. 6) Bischof Johann von Egloffstein soll die geistlichen Rechte und Burggraf Johann die weltlichen Rechte des Klosters Münchsteinach (closters Stainach) innehaben. 7) Wenn Diener, Männer, Leute oder Güter egal ob geistlich oder weltlich der drei Herren (Bischof Johann, Burggraf Johann oder Burggraf Friedrich), vor ein Landgericht des anderen geladen werden, soll dies mit einer brieflichen Anordnung zurückgewiesen werden. Der jeweiligen Person werden innerhalb von 14 Tage die Rechte eröffnet und innerhalb von zwei Monaten soll ihr zum Recht verholfen werden. 8) Wird einer der Herren zum Kampf vor ein Landgericht geladen, muss dieser seine Ehre behaupten. Diese Festlegung gilt fünf Jahre, danach erhält keiner Nachteile mehr an seinem Landgericht. 9) Bischof Johann muss den Bann über Kitzingen wieder aufheben. 10) Diese Festlegungen sollen nicht zum Nachteil von Graf Johann von Wertheim (Graue Hannsen von Werthaim) und seinen Nachkommen sein, die den Zoll von Kitzingen innehaben, wenn die Bestätigung dieser Rechte nachgewiesen wird. 11) Bischof Johann soll Burggraf Johann eine neue Bestätigung über den Besitz eines Drittels von Kitzingen übergeben. Der Burggraf bekommt 14000 Gulden und deren Nachkommen ist das Recht auf Widerlosung vorbehalten. Bischof Johann stellt ebenfalls eine Bestätigung aus.
Bischof Konrad von Thüngen nimmt eine Behausung, genannt "zum Neuen Keller" (zum Newen Keller), in dem Viertel Pleichach (Pleichach) ein und spricht sie seinem Mundkoch Friedrich Haner (Fritz Haner) auf Lebenszeit zu. Friedrich Haner nimmt ein jährliches Leibgedinge von 7 Gulden und gibt dem Viertel Pleichach die Behausung wieder zurück.