Das Landgericht des Herzogtums Franken richtet über folgende Angelegenheiten: Raub, Nötigung (plackerey), Vergewaltigung, Brandstiftung mit Todesfolge (Mortbrand), Erbschaftsangelegenheiten, Teilungen, Testamente, allgemeine Geschäfte, Schenkungen, Vermächtnisse, Vormundschaften, Heirat, Eheverträge, Morgengabe, Adoptionsangelegenheiten sowie üble Nachrede und Verleumdung (Schmachsachen), zudem über ähnliche strafrechtliche Angelegenheiten. Unter die Gerichtsbarkeit des Landgerichts fallen alle Bewohner des Bistums Würzburgs und des Herzogtums Frankens, auch die Grafen, die Reichsstädte und Reichsdiener. Von der Gerichtsbarkeit ausgenommen sind nur die Bargilden, die der Gerichtsbarkeit ihrer Grafen unterstehen. Das Landgericht wird in einer Stube in der bischöflichen Kanzlei abgehalten. Den Vorsitz übernimmt stets der Bischof, die Urteilssprecher setzen sich aus Landherren, Grafen, Freien oder Rittern des Stifts und Herzogtums zusammen. Seit einer vom König ausgestellten Freiheit besteht dieses Gremium aus sieben Personen aus dem Landadel und einem Domherr des Domkapitels als ihren Richter. Fries verweist auf ein gesondertes Buch, das er über das Landgericht, dessen Grenzen, Freiheiten, Gewohnheiten und Gebräuchen angefertigt hat.
Die Kirche St. Martin in Osterburken (Burckhaim vf dem Otenwald) mit allen dazugehörigen Rechten wird von Ludwig dem Frommen an Bischof Wolfgar und dessen Hochstift übereignet. Diese Schenkung wird später von Ludwig dem Deutschen und Arnulf bestätigt. Von diesen Bestätigungen ebenfalls betroffen sind Nerstain (Verschreibung für Nierstein), Ingelheim (Ingelnhaim), Bad Kreuznach (Creutzenach), Groß-Umstadt (Umbstatt), Lauffen (Lauffen), Heilbronn (Hailpron), Stöckenburg (Stokenburg), Bad Königshofen (Konigshoffen), Schweigern (Schwaigern), Bad Windsheim (Windshaim), Gollhofen (Golhofen) und Willanzheim (Wielandshaim).
Monumenta Boica 28, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1829.
Württembergisches Urkundenbuch 1, 1849.
Regesta Imperii I. Die Regesten des Kaiserreichs unter den Karolingern 751-918, hg. v. Engelbert Mühlbacher u. Johann Lechner, Nachdruck der 2. Aufl. Innsbruck 1908 - Hildesheim 1966.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 1: Von den Anfängen bis Rugger 1125 (Fontes Herbipolenses 1), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1992.
Bischof Heinrich von Stühlingen schenkt dem Kloster Bildhausen eine Hube zu Cadelachshausen, 30 Morgen Felder an der Brende einschließlich der Holzrechte im Salzforst (Saltzforst) und jährlich 20 Fuder Heu von Feldern auf dem Berg Osseler sowie Heu und Gras auf dem Askeberg.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Bischof Heinrich von Stühlingen gibt dem Kloster Ebrach (Ebrach) vier Huben Wald um Prosselsheim (Brassoldshaim). In diesem Kontext werden auch Grettstadt (Gretstatt) und Trutbach (Trudtbach) erwähnt.
Bischof Herold von Höchheim übergibt dem Ebracher Abt Rapoto einen Hof in Bundorf (Buntdorf) und Weingärten in Dürrbach (Dürbach) (unklar, ob Ober- oder Unterdürrbach).
Die Pfarrei Gauerstadt (Gauberstat , die pfarhe) geht von den Bischöfen zu Würzburg zu Lehen. Bischof Herold von Höchheim übereignet und inkorporiert sie dem Kloster Mönchröden (closter Roten, ob Coburg gelegen (welchs Burggrave Herman von Meissen gestifft hete)).
In Garb, das unterhalb von Burg Trimberg (Garb unter dem schloß Trimperg) liegt, schenken Graf Gottfried III. von Reichenbach und seine Frau Mechthild von Abenberg ( Grave Gotfrid von Reichenbach und fraw Machthild sein hausfraw von Hennenberg geboren) zehn Morgen Ackerland dem Stift Würzburg.
Konrad von Buttlar (Curt von Butler) verpflichtet sich gegenüber Bischof Gottfried, ihm die Burg Brandelfs (Brandenvels) zu übergeben.
Das Schloss Bimbach (Binbach), das nun die Ritterfamilie Fuchs von Bimbach (Fuch) innehat, gehörte einst zur Hälfte den Rittern von Lamprecht (Lamprecht). Götz von Lamprecht übergab dem Sohn seines Bruders Hans Lemplein (Lemplein) die Hälfte am Schloss. In diese Übertragung hat Bischof Gerhard von Schwarzburg als Lehensherr eingewillgt.
Von einer späteren Hand wurden weitere Kopialbuchverweise ergänzt, die sich u. a. auf das Jahr 1237 und 1481 beziehen
Monumenta Boica 44, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1896.
Bischof Friedrich von Wirsberg schenkt den Neubruchzehnten (zehenden vff den new gereuthen) in Burkardroth (Burkhartrodt), Wollbach (Walpach) und Stangenroth (Stangenrod) zu drei Vierteln dem Pfarrer von Burkardroth und zu einem Viertel dem örtlichen Gotteshaus.