Das Kloster Murrhardt (Murhart) übergibt der bischöflichen Kanzlei Würzburg die Kopie einer Urkunde und gibt an, dass das Original vorhanden ist. Die Urkunde beinhaltet, dass Kaiser Ludwig der Fromme (Ludwig der erst vnd gütig) 827 seinem Beichtvater, dem Einsiedler Bruder Walterich (Walterichen), den Bau einer Klause für sich und zwölf seiner Brüder am Gewässer Murr (Murra) genehmigt. Außerdem übergibt der Kaiser drei Pfarreien, etliche Leute, Güter und Gefälle. Letztlich wird daraus eine Abtei gemacht, die gegenüber der Vogtei, allen Fürsten und anderen geistlichen und weltlichen Herrschern frei ist.
König Karlmann (Carlman), der Bruder Kaiser Karls des Großen (Carls des erstn vnd grossen), übereignet dem Hochstift Würzburg die Pfarrei Neresheim (Nerishaim sunst auch Neristain im Ries). Das bestätigen Kaiser Karl der Große und sein Sohn Kaiser Ludwig der Fromme (Ludwig der gütig).
König Arnulf (Kunig Arnulf) bestätigt die Übereignung der Pfarrei Neresheim an das Hochstift Würzburg.
Erpho von Neidhartshausen (Erpho von Neithartshausen), der im Hochstift Fulda (stifft Fulde) sitzt, stiftet mit den Gefällen und Nutzungsrechten des Schlosses Neidhartshausen (schloss Neithartshausen) ein Frauenkloster, welches er Maria, der Mutter Gottes und Johannes dem Täufer widmet. Man nennt das Koster Marienzell oder St. Johannis unter Fischberg (Fischberg) bei Witzelroda. Die Propstei wird durch einen Propst aus dem Domkapitel des Hochstifts Fulda verwaltet. Bischof Embricho weiht die Kirche und seinen Nachfolger, Bischof Reginhard von Abenberg. Dann bestätigt er das Kloster, wobei ihm und seinen Nachfolgern die bischöflichen Rechte vorbehalten werden.
Der Dechant und das Kapitel des Stifts Mosbach (Stiffts zu Mospach) übergeben ihre Gerechtigkeit und Freiheit, einen Propst selbst zu wählen, an Bischof Iring von Reinstein-Homburg und dessen Nachfolger. Stirbt ein Propst, setzt nun ein Würzburger Bischof einen Angehörigen des Domkapitels als Propst ein. Dafür gliedert Bischof Iring dem Stift Mosbach die beiden Pfarreien Widdern (wideren) und Möckmühl (Meckmulen) ein.
Bischof Otto von Wolfskeel ordnet mit der Bewilligung der Äbtissin und des Konvents des Klosters Zella (dis closter) an, dass von nun an ein Mitglied der Propstei alle Jahre zunächst im Kloster Zella und ferner im Hochstift Würzburg Rechnung über seine Verwaltung vorlegen soll.
Die Herren von Hohenlohe-Brauneck (von Braunek) und die Herren von Hohenlohe (Hohenlohe) ziehen auf Grund des Kirchensatzes, Gerichts und Zehnts von Münnerstadt vor das königliche Hofgericht. Die Herren von Hohenlohe bekommen das Recht dafür zugesprochen.
Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe den Kirchensatz von Münster (Munster) zu Lehen.
Ulrich von Hohenlohe-Brauneck (Vlrich von Braunack) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe den Kirchensatz von Münster (
Wolf Müller, ein Einwohner von Iphofen (Wolf Muller zu Iphouen), ist ein Wiedertäufer und wendet sich vom Hochstift Würzburg ab. Auf Fürbitte und Widerrufung wird er begnadigt und wieder aufgenommen.