Heinrich Bock (Bok) aus Ellwangen (Ellwangen) verpflichtet sich, seinen Stiefsöhnen die Erbschaft seiner Ehefrau Katherina, die er an sich genommen hat, ohne rechtliche Verhandlung wieder auszuhändigen.
In Tückelhausen (Duckelhausen) hat sich einst ein Prämonstratenserinnenkloster (jungfraw closter) befunden. Der Würzburger Domdekan Eberhard von Riedern (Riedern) verfügt in seinem Testament, dass dort eine Kartause mit einem Abt und zwölf Brüdern gestiftet werden soll. Daher heißt das Kloster nun cella salutis.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Ein Propst des Stift Haugs kauft den Ort Berg vom Stift Neumünster. Schließlich befindet sich der Ort im Besitz des Martin von der Kere (von der Kere). Aus seinem Nachlass verkaufen ihn die Herren von der Kere an das Hochstift Würzburg.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erlaubt Peter von Stettenburg (Stetenberg), seinen Hof in Bretzingen (Brezickhaim), der ein Lehen des Hochstifts ist, zu vererben. Doch soll er das gelöste Geld ebenfalls als Lehen empfangen.
Bischof Johann von Grumbach verpfändet Schloss und Dorf Binsfeld (Binsfeld) samt dem Dorf Halsheim (Hohelshaim) und dem Hof Dattensoll (Datzensole) erneut für 2100 Gulden an Ewald von Lichtenstein (Liechtenstain) und dessen Erben.
Johann Brückner (Brückner) hat in seinem Testament bestimmt, Almosen in Würzburg aus seinem Erbe zu vergeben.
Beim Tod ohne nähere Erben fällt der Nachlass, wenn nur die Kinder der Brüder und Schwestern als nächste Verwandte vorhanden sind, auf diese. Sie erben jedoch nicht entsprechend dem Stamm, sondern in die Häupter entsprechend einer Verordnung Kaiser Karls V. Da heißt, das Erbe wird unter ihnen zu gleichen Teilen ausgegeben.
Hans Degen (Degen) aus Gerolzhofen (Geroltzhoven) und seine Frau Appolonia verzichten auf das Erbe ihres Stief/ Vaters Jörg Stier (Stier), dessen Güter zum Amt und zur Kellerei Marktbibart-Neuenburg (Marktbibart) gehören. Bischof Konrad von Thüngen lässt sich diesen Verzicht quitieren.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt die Ritter Valentin von Münster (Munster) und Johann Zobel von Giebelstadt (Gibelstatt) mit seinem Kanzler Johann Brief (Brieff). Brief soll den Rittern sein Drittel an den Milzschen Lehen (diese waren nach Ortholf von Milz' Tod als letztem seines Geschlechts an das Hochstift heimgefallen) erblich zustellen. Die beiden Ritter sollen Brief und seinen Erben im Jahr 1552 zunächst 1200 Gulden in grober Münze geben, und dann jährlich 25 Gulden von insgesamt 500 Gulden, bis der Rechtsstreit wegen des Spielhofs (spilhoffs) zwischen Martin von Rosenau (Rosenaw) und Valentin Schott aus Karbach (Schott von Carbach) einerseits und dem Hochstift andererseits gelöst wird. Falls das Hochstift Würzburg verliert, sind die beiden Ritter zu keinen weiteren Zahlungen mehr verpflichtet; falls das Hochstift Recht bekommt, sollen sie mit den Zahlungen fortfahren. Falls sich aber die beiden Ritter mit Rosenau und Schott vertragen, soll Brief das Drittel den Rittern und diese dafür Brief's Ehefrau Anna Rüd (Rudin) eine Goldkette im Wert von 50 Gulden geben. Brief und seine Erben sollen dann an den Milzschen Schulden schadlos gehalten werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt Graf Ludwig von Stolberg mit dem Freiherrn Friedrich von Schwarzenberg (Schwartzenberg) und dessen Kindern Paul und Walburga wegen der Ansprüche des Freiherrn, die dieser aufgrund seiner zweiten Ehe mit Maria von Wertheim auf deren mütterliches Erbe Monfort (Monfort) sowie das wertheimische Erbe, die Herrschaft Breuberg (Breuberg) und das Dorf Remlingen (Remblingen), die alle vom Hochstift Würzburg zu Lehen gehen, anmeldet. Die Freiherren von Schwarzenberg sollen ihre Forderungen innerhalb eines Jahres in meliori forma aufgeben und erhalten im Gegenzug von Graf Ludwig für etwas mehr als ein Jahr eine Verschreibung über 15000 Gulden mit einem Zins von 750 Gulden. Auf der Frankfurter Herbstmesse 1558 soll Graf Ludwig 4000 Gulden ablösen und die übrigen 11000 Gulden mit maximal fünf Prozent verzinsen. Falls er sich mit seinen Gläubigern auf einen Vergleich einigt, soll er diesen jährlich auf der Frankfurter Herbstmesse 2000 Gulden neben den fälligen Zinszahlungen ablösen, bis die Schuld abgetragen ist.