Fries gibt die Privilegien des Hochstifts Würzburg an, die die Bischöfe aus den Händen der Könige erhalten haben. Hierbei handelt es sich um Bergwerksrechte, das Befestigungsrecht, das Schirmrecht für Klöster, Bestätigungen, Bekräftigung und Präzisierung der Rechte des Stifts, Beschränkung der Rechte anderer Reichsstände, die geistlichen Rechte sowie das geistliche Gericht, Gerichtsrechte außerhalb des Hochstifts, das Landgericht zu Würzburg und seine Gebrechen, Messen und Jahrmärkte, Münzrechte, Regalien, Reichslehen in den Händen des Stifts, Wildbann, Forstrechte, Zentgericht und Halsgericht sowie Zoll. Fries verweist auf die Einträge unter den jeweiligen Buchstaben in der Hohen Registratur.
Bischof Johann von Brunn behält sich und seinen Nachfolgern das Schürfrecht im Limpurgischen Wildbann vor. Außerdem verleiht er das Schürfrecht im Amt Haßfurt (Hasfurt).
Bischof Rudolf von Scherenberg, Domdekan und -kapitel sowie die Stadtgemeinde von Würzburg kaufen einen Steinbruch am Bromberg (Brunberg) (südlich von Heidingsfeld), der dringend benötigt wird.
Bei Rotenberg (Rotelberg) liegt ein Rottelbruch. Aufgrund von Teilen an den Steinen und dem Bruch kommt es zu Uneinigkeiten zwischen den Herren von Jpheisdorf und den Herren von Eisenheim (vntereisentzheim). Wegen dieser Uneinigkeiten setzt Bischof Rudolf von Scherenberg einen Vertrag auf. Dieser besagt, dass die Herren von Eisenheim auf ewige Zeit kein Stein oder Rotel in dem Steinbruch abbauen dürfen. Zudem dürfen sie ihre Felder zwischen der Landstraße, die von Escherndorf (Eschersdorf ) ausgeht, entlang des Steinbruchs und bis zu den Weinbergen der Herren von Püssenheims (prasseltzheim), sowie die Felder zwischen der genannten Straße, dem Steinbruch und dem dort gelegenen Wald für einige Tage nicht bebauen. Der Vertrag wird am 12.03.1472 aufgelöst.
Die Herren Schlik (Schlick), Grafen von Bassano (Passaus) lassen in den Bergwerken in Jáchymov (Joachimstal) und Loučná pod Klínovcem (wisental) Silber fördern. Sie lassen Groschen schlagen, von denen einer den gleichen Wert besitzt wie ein Rheinischer Gulden. Nach ihrem Prägungsort werden die Münzen Joachimstaler genannt, später nur "Taler". In den folgenden Jahren schlagen der böhmische König, geistliche und weltliche Fürsten und viele Grafen und Städte ebenfalls solche Groschen, sodass zu Fries' Zeiten kaum Städte vorhanden sind, die keine Groschen nutzen. Diese Münzen nennt man alle nach der ersten Münze Taler.
Georg Burkhäuser (Burkhäuser) wird erlaubt, im gesamten Hochstift nach Salpeter zu suchen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gibt den Brüdern Heinrich und Justus Busch (Bush) eine Bergwerksordnung.