Bischof Lorenz von Bibra schlichtet zwischen den Einwohnern von Volkach (volkach) sowie stellvertretend dem Prior des Klosters Astheim (vatter in der Carthausen) in Bezug auf die Fischereirechte sowie das Recht, den Main (Main) zu befahren und nachts dort zu Fischen.
Die Laien des Klosters Astheim sind von der Reissteuer befreit. Für Kriegszüge außerhalb des Landes sollen sie pro 61 Personen acht davon zur Verfügung schicken, so wie es andere auch tun. Zudem muss die Landsteuer entrichtet werden.
Die Brüder Friedrich und Wolfgang von Schwarzenberg (Her Friderich der elter, vnd Her wolfgang bede Hern zu Schwartzenberg) stellen etliche Ansprüche und Vorderungen an Bischof Konrad von Thüngen. Dabei geht es um Kosten, Schäden und Schutz und Schirm des Schlosses Stephansberg (Steffansberg), ein Burggut im Vorhof zu Werneck (werneck) und Schutz und Schirm über die Kartause Marienbrück (Marieburg) zu Astheim (Ostheim). Diese Streitigkeiten werden durch etliche Freiherren, Domherren und Personen vom Adel geschlichtet. Es wird entschieden, dass die beiden von Schwarzenburg und deren Erben in allen oben genannten Punkten keinerlei Anspruch haben, noch zuküftig erhalten können. Die von Schwarzenburg willigen in diese Entscheidung ein und besiegeln diese.
Bischof Konrad von Bibra schlichtet zwischen dem Bischöflichen Rat der Gemeinde zu Volkach (Volkach) und dem Prior und dem Konvent des Klosters Astheim (Ostheim) Streitigkeiten, die sich auf das Betreiben einer Mühle am Main, den daraus resultierenden Flusslauf sowie andere Streitpunkte in Bezug auf den Main und dessen Nutzung zwischen Volkach und Astheim beziehen. Es kommt zu einem Einungsvertrag.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt übernimmt in Absprache mit seinem Domkapitel neben anderen auch folgende Schulden des Klosters Astheim (Carthausen Osthaim): 86 Gulden jährlich auf die Kammergefälle für insgesamt 1850 Gulden. Das entspricht einem Goldgulden für je 16 Batzen. Dies hatte zuvor der Abt des Klosters Münsterschwarzach, Nikolaus I. von Gleißenberg (abt zu Schwartzach), zur Verzinsung inne. In diesem Zusammenhang kaufte zuvor bereits Bischof Konrad von Bibra den Zehnt zu Dettelbach (detelbach), zu Schwarzach am Main (Schwartzach) und zu Bibergau (Bibergaw) vom selben Abt für das Hochstift Würzburg.