Das Domkapitel, die Klöster St. Burkard, St Stephan und St. Jakob sowie die Stifte Haug und Neumünster verbrüdern und verbünden sich, um einander in Notsituationen beizustehen und um äußere Feinde zu bekämpfen.
Das Domkapitel, die Stifte Haug und Neumünster sowie die drei Klöster St. Burkard, St. Stephan und St. Jakob verbünden sich.
Dompropst, Domdekan und Domkapitel verbrüdern und verbünden sich mit den drei Klöstern St. Burkard, St. Stephan und dem Schottenkloster St. Jakob sowie den Stiften Haug und Neumünster.
Schubert, Ernst: Die Landstände des Hochstifts Würzburg (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967. eröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte 23), Neustadt an der Aisch 1967.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Abt und Konvent zu St. Stephan übereignen Bischof Rudolf von Scherenberg ein Gerichtsrecht zu Dettelbach (Detelbach) und Sand (Sand). Im Gegenzug erhalten sie den Sitz und den Weiler Oberdürrbach (Oberndurbach) als Eigengut. Zudem wird ihr Hof in Dettelbach (Detelbach), solange er im Besitz des Klostes bleibt, von allen Abgaben befreit.
Das Kloster St. Stephan stellt Bischof Rudolf von Scherenberg je eine Gerichtshoheit über Würzburg und Dettelbach (Detelbach) zu. Im Gegenzug gehen der Sitz und der Weiler Oberdürrbach (Oberndurbach), die zuvor Lehen gewesen sind, in den Besitz des Klosters über.
Friedrich III. erhebt zum Nachteil des Hochstifts Würzburg Reichssteuern von den Klöstern Comburg (Camberg) und St. Stephan (Steffan). Bischof Rudolf von Scherenberg beklagt sich darüber und erhält als Antwort, dass Friedrich III. sich ihm gegenüber wie den Kur- und anderen Reichsfürsten verhalten und nicht weiter belasten will.
Bischof Konrad von Bibra befiehlt den Einwohnern von Dettelbach (Detelbach), dem Abt von St. Stephan den Zehnten zu bezahlen.
Bischof Konrad von Bibra kauft von Abt und Konvent zu Münsterschwarzach (Schwartzenaw) den Weinzehnten in Dettelbach (Detelbach). Dies gilt laut Nachtragsschreiber auch für etliche Zehnten in Schwarzenau (Schwartzenaw) und Bibergau (Bibergau). Damit werden Schulden des Klosters bei den Würzburger Johannitern, dem Kloster St. Stephan, dem Dompräsenzamt, dem Dominikanerkloster in Würzburg, dem dortigen Ulrichskloster, dem Domkapitel, der Kartause Astheim (Osthaim), der Stadt Gerolzhofen (Gerolzhoffen) und dem Kloster Rebdorf (Rebdorf) beglichen.
Zwischen Abt Jodokus von St. Stephan und seinen Hübnern in Dettelbach (Detelbach) wird wegen der Afterlehen ein Vertrag gemacht.
Bischof Melchior Zobel zu Giebelstadt verkauft Philipp Büttner (Butner), dem Schultheiß von Dettelbach (Detelbach), für 400 Gulden ein Haus in Dettelbach sowie zehn Pfennig Zins zu Martini (11. November), zwei Fastnachtshühner und zehn Pfennig Zins zu Walpurgis (01. Mai), die vom Kloster Birklingen (Birklingen) herrühren, der Rest aber vom Kloster St. Stephan in Würzburg.