Kaiser Karl IV. richtet eine ewige Erbeinigung zwischen der Böhmischen Krone, dem Erzstift Mainz und dem Stift Würzburg ein. Mitunter wird vereinbart, dass sofern zwei der genannten Parteien miteinander in einen Konflikt geraten, die dritte über den Ausgang des Konflikts entscheiden solle. Zwischen Erzbischof Gerlach zu Mainz (Gerlach zu Maintz) und Bischof Albrecht von Hohenlohe kommt es zum gegenseitigen Konflikt. Kaiser Karl IV., zu jener Zeit selbst böhmischer König, beruft daraufhin die Konfliktparteien zu sich nach Heidingsfeld und schlichtet den Konflikt friedlich.
Markgraf Albrecht von Brandenburg behauptet, er sei zu diesem Vertrag gezwungen worden und er müsse diesen folglich nicht einhalten. Dadurch macht er sich Bischof Johann von Grumbach erneut zum Feind. König Georg von Böhmen berät sich mit dem Rat von Kaiser Friedrich III. und sie schlichten den Streit zwischen den beiden beteiligten Parteien.
Der König von Böhmen entscheidet den Streit mit einem endgültigen Schiedsspruch (entlichen ausspruch) zwischen den beiden zuvor genannten Parteien von Würzburg und Ansbach.
König Ludwig II. stirbt 1526 im Zuge der Schlacht gegen die Osmanen (von dem Turken erschlagen) und Erzherzog Ferdinand von Österreich (Ertzhertzog Ferdinand von Osterreich) wird an seiner Stelle zum König gekrönt. Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Prälat und Geistliche den fünften Teil ihres jährlichen Einkommens und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben soll. Diese Bulle lässt er auch Bischof Konrad von Thüngen in Würzburg verkünden. Der Bischof einigt sich zusammen mit seinem Rat und dem Domkapitel mit dem König und gibt diesem für sich und die Geistlichen seines Bistums 10.000 Gulden, mit der Bedingung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und deren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof oder seinen Nachfolgern die 10.000 Gulden zurückerstattet. Dazu verpflichtet sich der König unter seinem Siegel, doch er entzieht sich dieser Verpflichtung auf Anraten seines Bruders, des Kaisers Karl V., und der Reichsstände auf dem Reichstag 1530 in Augsburg (Augspurg). Daher schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien in Österreich (Wien in Osterraich) und dann nach Prag in Böhmen (Behaim), um die gezahlten 10.000 Gulden einzufordern. Der König fordert jedoch weitere 3.000 Gulden in bar und schlägt die 13.000 Gulden auf den Pfandschilling von 36.000 der beiden Städte Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim). Dies bestätigt der König mit Brief und Siegel und sichert dem Hochstift das Recht zu, den Flecken Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in seine eigenen zu bringen. Besagte Handlung wird jedoch bis zum Verfassen dieses Eintrags nicht ausgeführt.