Bischof Lorenz von Bibra setzt verschiedene Abgaben fest: 360 Gulden und 125 Pfennig zu Nördlingen (Nordlingen) auf den Stephanstag (03. August) für den Besitz von 160 Pferden. Diese Abgabe wird am 06. Januar 1496 wiederholt erhoben. Außerdem leistet der Bischof selbst verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien in Höhe von 1169 Gulden. 1000 Gulden werden für die Konfirmation der Regalien und des Goldzolls dem Amt und der kaiserlichen Kanzlei übermittelt. Die Torwächter werden mit 80 Gulden bedacht. Die Knechte, die den Thron für die Verleihung der Lehen vorbereiten, erhalten zehn Gulden. Die Trommler und Pfeifer erhalten 29 Gulden. Abschließend werden 55 Gulden auf einen schwarzen Samtteppich verwendet, den Bischof Lorenz von Bibra anschließend mit nach Würzburg (wurtzburg) nimmt. Man kommt auf eine Gesamtsumme von 1728 Gulden, einem Heller und 15 Pfennig.
Bischof Konrad von Thüngen leistet verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Die kaiserliche Kanzlei, der Hofmeiser, der Erbmundschenk, nämlich Friedrich VI. Schenk von Limpurg (Schenck Friderich trilmpurg), der Erbküchenmeister, Philipp von Seldeneck (Philipsen von Seldeneck), der Erbkämmerer, den Grafen von Zorn (grafen von Zorn), und der Erbmarschall, Ulrich Marschall von Pappenheim (Vlrichen Marschalck zu bopenthen), erhalten jeweils einen gewissen Betrag in Gulden. Hinzukommen 60 Gulden für Ulrich Marschall von Pappenheim, der Bischof Konrad von Thüngen das Pferd stellt, auf dem er zu seiner Lehensverleihung reitet. Dieselbe Summe erhält Wilhelm von Wiesentau (her Weichau). Die Knechte des Erbmarschalls erhalten drei Gulden. Die kaiserlichen Herolde werden mit zwölf Gulden bedacht. Die Knechte, die an der Tapezerei mitwirken, erhalten vier Gulden. Während die Torwächter elf Gulden erhalten, erhalten die Kapläne sechs Gulden. Der kaiserliche Sekretär erhält 24 Gulden. Der Preis pro Siegel beträgt zwei Gulden. Die kaiserliche Kanzlei erhält für das Ausstellen und die Bestätigung der Regalien 50 Gulden und wird zusätzlich mit einem Trinkgeld von zehn Gulden bedacht. Die aufgewendete Gesamtsumme beläuft sich auf 568 Gulden.
Kaiser Karl V. übergibt Bischof Konrad von Bibra zu Regensburg (Regensburg) in der Kaiserlichen Kammer eine offzielle Deklaration seiner Regalien. Obwohl die bischöflichen Vorgänger im Amt ihre Regalien vor dem Kaiser in kaiserlicher Zierde in seinem Lehnstuhl und unter der Blutfahne und den Fahnen des Hochstifts Würzburg und des Herzogtums Franken empfangen haben, soll die Verleihung, die in der Kammer vollzogen wird, von gleicher Bedeutung sein, als wäre sie unter freiem Himmel, in kaiserlicher Zierde und unter den genannten Fahnen vor dem Lehnstuhl des Kaisers geschehen.
Die Inhaber der Herrschaft erfüllen gegenüber Kaiser Karl V. zu Speyer (Speier) ihre Lehenspflicht und werden mit ihren Regalien belehnt. Im Gegenzug leisten sie für diese Verleihung gewohnheitsgemäße Abgaben.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt trifft Kaiser Karl V. auf seiner Reise zum Reichstag in Worms (wormbs) in Bad Kreuznach (Creutznach). Dort werden ihm in der Kaiserlichen Kammer vom Kaiser gemäß dem ausgestellten Regalbrief seine und seines Stifts Lehen verliehen. Hierüber erhält er eine Deklaration des Kaisers. Die Art der Verleihung gleicht der Bischof Konrad von Bibras.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt empfängt von Kaiser Karl V. in der Kaiserlichen Kammer zu Bad Kreuznach (Creutznach) seine Regalien, Lehen und weltlichen Rechte. In Bezug auf die Anwesenden, die Vorgehensweise, die zu entrichtenden Abgaben und deren Quittung wird auf die Quellen verwiesen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt empfängt seine Regalien, Lehen und weltlichen Rechte, wie er es bereits zuvor von Kaiser Karl V. getan hat, zu Bad Mergentheim (Mergethaim) in der Kaiserlichen Kammer von Kaiser Ferdinand I. und erhält hierüber eine schriftliche Bestätigung. Ebenso wird ihm eine offizielle Deklaration, die die Verleihung bestätigt, übergeben.
Kaiser Ferdinand I. übergibt Bischof Friedrich von Wirsberg zu Augsburg (augsburg) eine Deklaration seiner Regalien. Diese Belehnung findet jedoch, anders als bei seinen Vorgängern im Amt, in der Kaiserliche Kammer statt. Seine Vorgänger im Amt erhielten ihre Regalien unter freiem Himmel und der Blutfahne sowie den Fahnen des Hochstifts und des Herzogtums Franken, während der Kaiser auf seinem Lehnstuhl saß. Die Verleihung der Regalien soll jedoch, trotz der unterschiedlichen Form der Verleihung, von gleichem Wert sein.
Bischof Friedrich von Wirsberg ersucht den erwählten Römischen Kaiser, Ferdinand I., auf dem Reichstag zu Augsburg (augsburg) um die Verleihung seiner und seines Stifts Regalien, Lehen und weltlichen Rechte. Dieser Bitte wird nachgekommen. Der Kaiser verleiht ihm alle Mannrechte, Herrschaftsrechte und Lehen, samt den zugehörigen Nutzungsrechten, Gerichten und Insignien, die er und seine Vorgänger im Amt gängigerweise innehatten. Diese Verleihung geht sowohl vom Kaiser selbst als auch vom Reich aus. Im Gegenzug leistet er für die verliehenen Rechte die gewöhnliche monitäre Abgabe und einen Eid, in dem er bestätigt, dem Reich der Regalien wegen getreu zu dienen und es zu ehren. Auch verspricht er bei einer Strafandrohung von 60 Mark, gegenüber seinen Untertanen und den Männern des Hochstifts, unabhängig von deren Stand, ein rechtstreuer Herr zu sein. Abschließend gebietet er, dass weder andere Untertanen des Reichs noch getreue Boten ihn hierin behindern sollen.
Bischof Friedrich von Wirsberg erhält auf dem Reichstag zu Augsburg (Augspurgk), auf dem er durch seine Räte vetreten ist, von Kaiser Maximilian II. seine Lehen. Das Geleit zu diesem Reichstag wird in Form von vier Gulden und vier Hellern beglichen.