Friedrich von Truhendingen (Fridrich von Truhendingen) verkauft das Schloss Neuburg (schloss Neuburg) endgültig mit allen Zu- und Eingehörungen. Ihm bleibt jedoch die Wiederlösung für die nächsten zwei Jahre vorbehalten.
Friedrich von Truhendingen (Fridrich von Truhendingen) verkauft Bischof Manegold von Neuenburg und dem Hochstift Würzburg das Schloss Neuburg (schloss Neuburg) für 1200 Pfund Haller. Der Bischof zahlt Friedrich von Truhendingen 800 Pfund Haller von der Hauptsumme bar und verbürgt sich dafür, die übrigen 400 Pfund Haller jeweils zur Hälfte an Walpurgis und am Johannistag zu bezahlen. Da diese Zahlungen nicht stattfinden, kommt es zu einem neuen Vertrag. Friedrich von Truhendingen verpfändet dem Bischof das Schloss Neuburg mit Leibeigenen, Gütern und allen Zugehörungen für 2000 Mark Silber.
Konrad von Hohenlohe-Brauneck (Conrat von Brauneck) verkauft Schloss und Amt Neuhaus (Neuhaus) mit allem Zugehörigen an den Deutschmeister Philipp von Bickenbach (Philipsen von Bickenbach) mit Bewilligung von Bischof Albrecht von Hohenlohe. Konrad versichert dem Hochstift, dies in den nächsten 20 Jahren wieder abzulösen.
Nachdem Konrad von Hohenlohe-Brauneck (Conraten) stirbt, empfängt sein Bruder Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Götz von Braunek) Schloss und Amt Neuhaus zu Lehen. Da dieser jedoch kurze Zeit später ohne männlichen Erben stirbt, fällt das Lehen an das Hochstift Würzburg zurück. Bischof Gerhard von Schwarzberg verleiht den Grafen Günther XXVII. von Schwarzburg (Gunteren dem Elteren) und Günther XXXIV. von Schwarzburg (Guntheren dem Jungeren von Schwartzburg) das Lehen als Mannlehen, mit der Bedingung, dass dem Hochstift der Kauf vorbehalten ist, sollten sie oder ihre Erben das Lehen verkaufen wollen.
Neuenburg (Neuenbürg) ist ein Schloss, das über dem Kloster Triefenstein (Triefenstain) liegt. Dieses ist zusammen mit etlichen zugehörigen Gütern Eigentum des Hochstifts Würzburg. Bischof Johann von Egloffstein bewilligt dem Propst Konrad (Conrat), das Schloss für das Kloster von Heinrich Kress (Haintzen Kressen) für 510 Gulden zu kaufen. Der Bischof behält Heinrich und seinen Nachkommen jedoch den Wiederkauf vor.
Graf Günther von Schwarzburg (Gunther von Schwartzburg) verkauft mit Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein und seinem Domkapitel Schloss und Amt Neuhaus (Neuhaus) mit allen zugehörigen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Gerechtigkeiten und anderem für 15.100 Gulden an den Deutschmeister Konrad von Egloffstein (Conraden von Eglofstain). Jedoch behält sich der Bischof eine ewige Wiederlösung all dessen sowie das Öffnungsrecht für sich und das Hochstift Würzburg vor. Darüber überreicht der Bischof dem Deutschmeister einen besiegelten Brief. In diesem Brief sichert er dem Deutschmeister und seinen Nachfolgern außerdem 300 Gulden zum Ausbau des Schlosses sowie das Recht zu, über alle Dinge, die die Menschen und Güter in der Stadt und dem Markt Bad Mergentheim (Mergenthaim) betreffen, zu richten, solange eine Wiederlösung nicht stattfindet. Der Deutschmeister übergibt dem Bischof darüber ebenfalls ein Revers.
Johann von Bibra (Hanns von Bibra) verkauft dem Hochstift Würzburg das Dorf Neubrunn (Neubrun), welches im Amt Eltmann (ambt Walpurg) liegt.
Der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Saunshaim) leiht Bischof Johann von Brunn im Jahr 1421 2000 Gulden, mit der Bedingung, dass der Bischof ihm drei Jahre später zu Kathedra Petri 9999 bezahlt und ihm 500 Gulden zum Ausbau des Schlosses Neuhaus (Newenhaus) zusichert. Außerdem soll der Bischof den Pfand nicht zurücknehmen oder mit Schulden belasten. Der Bischof hatte zuvor nämlich die darauf verpfändete Hauptsumme von 15.100 Gulden abgelöst. Falls der Bischof oder sein Nachfolger die 2000 Gulden nicht bis zum Jahr 1424 zurückzahl, wird und bleibt die Verpfändung des Schlosses Neuhaus ein beständigen Kauf und das Hochstift verliert alle Vorderungen daran.
Bischof Johann von Brunn kauft 25 Malter jährlichen Gülts des Dorfes Müdesheim (Mutichshaim oder Muteshaim), welches im Amt Arnstein (Arnstain) gelegen ist, zusammen mit anderen Gütern von Weiprecht von Helmstatt (Weiprechten von Helmstat).
Johann Neubauer (Hans Neubaur) verkauft den Einwohnern von Mulfingen (Mülfingen) im Amt Jagstberg (ambt Jagsperg), deren Kirche samt der Kirchenzier verbrannt ist, neue Kirchenglocken für 203 Gulden. Bischof Johann von Brunn übernimmt die geforderte Zahlung. Er bezahlt jedes Jahr zwölf Gulden, bis die Summe beglichen ist.