Dreieinhalb Pfund Heller sind eine Mark Silber wert. Otto und Hermann, Markgrafen von Brandenburg (Ot vnd Herman Marggrauen zu Brandenburg) verpfänden Bischof Manegold von Neuenburg und dem Stift Würzburg die Schlösser und Städte Kisseck (Kisseck), Steinach an der Saale (Stainach), Rottenstein (Rotenstain) und Königshofen (Kunigshofen) für 4000 Mark Silber. Es wird je eine Mark Silber für 2,5 Pfund Heller gerechnet.
Bischof Manegold von Neuenburg verschreibt Herrn Konrad von Trimberg (Conrat von Trimpurg) einen Sitz zu Bischofsheim an der Rhön, ein Gehölz, eine Fischerei und jährlich 100 Pfund Heller für 800 Mark Silber. Eine Mark Silber wird für 2,5 Pfund Heller gerechnet.
Eberhard von Maßbach (Eberhart von Maspach) verschreibt dem Kloster St. Stephan in Würzburg elf Mark Silber auf der Mühle in Wolfratshausen. Eine Mark Silber ist hier 2,5 Pfund Heller wert.
Bischof Andreas von Gundelfingen verpfändet Marquard von Ostheim (Marquard von Osthaim) zwei Hube zu Heinfurt (hainfurt) mit etlichen weiteren Gütern für fünf Mark.
Die Markgräfin Anna von Brandenburg (Ann Marggrauin von Brandenburg) verschreibt Bischof Andreas von Gundelfingen 2200 Mark Silber, die dem vorgeschriebenen Edelmetallgehalt entsprechen. Jede Mark wird für 2,5 Pfund Heller gerechnet. Zehn Jahre danach gehen Graf Berhold VII. von Henneberg (Berthold von Hennenberg) und sein Sohn Heinrich (Hainrich) mit Bischoff Gottfried von Hohenlohe einen Vertrag bezüglich etlicher Lehen und Pfandschaften ein. In diesem Vertrag wird eine Mark Silber für 250 Pfund gerechnet.
Als Bischof Otto von Wolfskeel die Dörfer Mainbernheim (Bernhaim) und Herbolzheim (Herboltzhaim) von den Burggrafen zu Nürnberg, Johann und Albrecht von Hohenzollern (Johann vnd Albrecht) widerlöst, bezahlt er die Mark Silber mit 4 Pfund und 7 Schilling Heller.
Herr Ulrich von Hohenlohe genannt von Brauneck (Vlrich von Hohenlohe genant von Brauneck) übergibt Bischof Albrecht von Hohenlohe alle seine Rechte, Forderungen und Ansprüche an Schloss Haltenbergstetten und dessen Zubehörungen, Leuten, Gerichten, Gütern und Rechten. Er überlässt ihm auch das Recht, die Rechte, die die Brüder Heinrich und Konrad Küchenmeister von Varendorf (Hainrich vnd Conrat Kuchenmaistere von Varendorf), ihrerseits Domherr zu Würzburg und Ritter, besitzen, abzulösen und an sich zu bringen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe nimmt 3000 Pfund Haller von den Brüdern Ritter Konrad, Erkinger und Stefan Zollner zu Halberg (her Conrat riter, Erkinger vnd Steffan zoller gebrueder) und übergibt ihnen dafür amtmannsweise Schloss Hallburg. Er verschreibt ihnen ebenfalls jährlich 350 Pfund Haller auf das Schloss, sein Zubehör und weitere Güter.
Bischof Johann von Egloffstein verschreibt Burkhard von Wollmershausen dem Jüngeren (Burchart von Wolmershausen der Jungere )Niederstetten (Haldenbergsteten) und das Dorf Gollachhofen (Gollachhouen) mit allen Zubehörungen für 2200 Gulden auf Widerlosung, laut einem Kaufbrief, der allerdings nicht mehr vorliegt. Er stellt ihm auch einen Beibrief aus, laut dem Bischof Johann oder seine Nachfolger Burkhard oder seinen Erben die beiden Flecken nicht widerlösen sollen. Herr Wilhelm von Thüngen, der Hofmeister des Bischofs, oder seine Erben, sollen Burkhard oder seinen Erben zuvor 570 Gulden zahlen, die er ihm schuldet.
Bischof Johann von Brunn erhöht die in den vorherigen Einträgen genannten 3.000 Pfund Haller auf 3.000 Rheinische Gulden und schlägt den bereits genannten Erben der Zollner von Halberg (zollere) noch 200 Gulden Baugeld und 3.000 geliehenes Geld dazu auf Hallburg (Halberg) und Volkach(Volkach). Bischof Rudolf von Scherenberg löst diese Summe wieder ab.