Hollstadt liegt im Amt Bad Neustadt an der Saale (Holstat sunst Holnstat, ain dorf im ambt Newenstat). Bischof Manegold von Neuenburg belagert das Schloss Steinau. Der Abt zu Bildhausen leiht ihm 2 Fuder Wein im Gegenzug für 20 Pfund Haller. Bischof Manegold von Neuenburg verleiht ihm hierfür das Fischereirecht zu Hollstadt, welches dieser für die 20 Pfund Haller am Veitstag des folgenden Jahres wieder einlösen kann.
Dietrich Flieger (Dietrich Flieger) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe ein Viertel des Zehnts zu Humprechtshausen (Himmprechtshausen). Dieses Viertel gibt er auf, es wird Heinrich Cramer (Hainrich Camer) verliehen. Heinrich Camer verkauft besagtes Viertel an Heinrich Bracher (Henlein Bracher), einen Bürger zu Haßfurt (Hasfurt), der es ebenfalls von Bischof Albrecht erhält. Das andere Viertel am Zehnt zu Humprechtshausen empfangen Wilhelm von Maßbach (Wilhelm von Maspach) und seine Brüder von Bischof Albrecht. Heinrich Bracher gibt sein Viertel auf, das danach an Heinrich Sachsen (Hainrich Sachsen) verliehen wird. Wilhelm von Maßbach erhält (?) ein Viertel des Zehnts zu Humprechtshausen von Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Wilhelm von Maßbach (Wilhelm von Maspach) verpfändet den halben Zehnt von Humprechtshausen (Humprechtshausen) an Bischof Gerhard von Schwarzburg. Dieser belehnt damit Wilhelm von Schwanberg (Wilhelm von Schwanberg) und seine Miterben, die Töchter des Wilhelm von Maßbach.
Die Herren von Hund verpfänden Hornberg dem Herzog Otto von Pfalz-Mosbach und den Markgrafen (Hertzog Ot vnd den Marggrauen). Ansonsten gibt es keine weiteren Informationen zu Hornberg.
Lorenz Fries erklärt, dass er keine Unterlagen dazu findet, wie Hornberg an der Jagst (Hornburg) unter Bischof Gerhard von Schwarzburg an das Stift Würzburg kam. Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Martin von Mergentheim (Mertin von Mergenthaim) 1300 Gulden, davon 1000 Gulden in Bar und 300, die er in Hornberg an der Jagst verbauen solle. Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet ihm den Ort Hornberg an der Jagst samt Burg. Diese Verpfändung erneuert Bischof Gerhard von Schwarzberg wieder. Er behält dem Stift ewige Öffnung und Ablösung vor. Hinzu kommen noch 900 Gulden, die sich folgend aufteilen: 250 Gulden verbaut Bischof Gerhard von Schwarzberg an dem Schloss Hornberg an der Jagst, 250 Gulden Zinsen. Der Pfandschilling steigt auf 1900 Gulden. Johann von Hohenlohe (Johanns von Hohenlohe) hat auch Gefälle und Rechte in Hornberg an der Jagst, die er an Bischof Johann von Egloffstein und das Stift verkauft.
Bischof Johann von Brunn bekommt 1500 Gulden von Konrad Steinrück (Contz Stainrick) und verschreibt ihm hierfür 100 Gulden auf der Bede zu Hollstadt (Holnstat).
Später kommt das Schloss Hornberg an der Jagst von Martin von Mergentheim (Mertin) an Johann Stang und Adam Hündlein (Hanns Stang vnd Adam Hündlein). Diese schwören einander den Burgfrieden. Dem Stift Würzburg ist das Recht auf Wiederauslösung jedoch vorbehalten. Johann Stang tauscht einen Teil von Hornberg mit Konrad von Babenburg (Cuntz von Bebenburg). Beide erteilen dem Bischof Johann von Brunn ein Revers, dass sie dem Stift die Öffnung und Wiederauslösung zugestehen. Adam Hündlein verpfändet einen Teil seines Teils an Herzog Otto für 200 Gulden. Diese streiten sich, werden jedoch von Ludwig von Sickingen und Konrad Wittstadt zu Hagenbuch (Lutwig von Sickingen vnd Conrat Witstat zu Hagenburch) vertragen. Auch dieser gesteht dem Stift Würzburg Öffnung und Wiederauslösung zu. Bischof Johann von Grumbach übergibt die Hälfte der Burg Hornberg für 150 Gulden amtmannsweise an Friedrich von Grumbach (Fritz von Grumbach).
Bischof Johann von Grumbach verpfändet den Zehnt an der Hohenwann für 2000 Gulden an den Ritter Albrecht Truchsess (Albrecht Truchsess).
Mit Erlaubnis des Bischofs Rudolf von Scherenberg verpfändet Georg von Hardheim (Georg von Harthaim) sein Sechtel am Zehnt des Stifts Würzburg in Höpfigheim (Höpfickhaim) für 200 Gulden an Eberhard Geisel von Wertheim (Eberhart Geisel zu Werthaim). Georg von Hardheim übergibt dem Bischof Rudolf von Scherenberg ein Revers, dass er das Sechtel am Zehnt in vier Jahren wieder auslöst. Sollte dies nicht geschehen, soll das Stift das Zehnt an sich nehmen. Eberhard, Wolf und Georg von Hardheim (Eberhart, Wolf vnd Georg von Hartheim) verpfänden mit Erlaubnis des Bischofs Lorenz von Bibra ihr Sechstel am Zehnt in Höpfigheim an Gute (Güte), die Witwe des Marquard von Düren (Markart von duren) für 500 Gulden und übergeben dem Bischof Lorenz von Scherenberg ein Revers, dass sie das Sechtel des Zehnt in sechs Jahren wieder auslösen. Wenn nicht soll das Sechstel an das Stift zurückfallen.
Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) gibt Bischof Rudolf von Scherenberg noch 500 Gulden, sodass die Gesamtsumme des Pfandschillings 2000 Gulden ist. Dafür verpfändet ihm Bischof Rudolf von Scherenberg jährlich 100 Gulden der Bede zu Hollstadt (Holnstat) wieder und löst die alte Verpfändung auf. Bischof Konrad von Thüngen verpfändet die Bede an den Würzburger Hofmeister Bernhard von Thüngen (Bernhart von Thungen) und seinen Sohn Simon von Thüngen (Simon). Später löst der Bischof die Bede wieder für 2000 Gulden aus, was auch von den von Thüngen bestätigt wird.