Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe), der Sohn von Kraft II. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafften), bietet Bischof Otto von Wolfskeel Schloss und Stadt Röttingen (Rötingen an der Tauber) zum Kauf an. Da Schloss und Stadt Röttingen jedoch Lehen des Hochstifts Fulda (Fulde) sind, verpfändet Kraft III. dem Hochstift Würzburg anstelle dessen Langenburg (Langenberg), Schloss Lichteneck (Liechtenek), Ingelfingen (Jngelfingen) und Möckmühl (Meckmulen), mit der Frist von einem Jahr, Stadt und Schloss Röttingen an sich zu bringen. In dieser Verpfändung steht, dass Kraft III. Stadt und Schloss Möckmühl dem Erzstift Mainz auf Wiederlösung verpfändet. Da Bischof Otto deren Lehnsherr ist, geschieht dies ohne Zweifel mit dessen Bewilligung.
Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmuln) kommen durch einen Vertrag wiederum an Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafften von Hohenlohe). Dieser verpfändet beides mit Wissen und Bewilligung Bischof Johanns von Brunn an Johann von Dürn (Hannsen von Düren) und dessen Erben für 12.000 Gulden auf Wiederlösung.
Der Vertag über die Verpfändung zwischen Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) und Johann von Dürn kommt nicht zustande. Den Grund dafür kennt Lorenz Fries nicht. Kraft verpfändet Schloss und Stadt Möckmühl (Meckmuln) stattdessen mit Bewilligung Bischof Johanns von Brunn an Siegfried von Venningen (Seifriden von Veningen) auf Wiederlösung.
Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) erhält Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmulen) von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg zu Mannlehen, was bedeutet, dass Kraft beides zuvor von Siegfried von Venningen (dem veninger) abgelöst hat, dem es zuvor verpfändet gewesen ist.
Der Bayerhof wird gebaut (ain Hof gebawt Bairen genant), den die von Eberstein (von Eberstain) vom Hochstift Würzburg zu Lehen empfangen. Auf diesen bekennt Bischof Johann von Grumbach Felicitas von Eberstein der Frau von Erasmus von Eberstein (Asmusen von Eberstain) 400 Gulden.
Auf die Bitte Peters von Eberstein (Peters von Eberstain), gesteht Bischof Rudolf von Scherenberg dessen Frau Margaretha von Seinsheim (Margar[ete] geborn von Saunshaim), 1400 Gulden auf das Lehen und das Eigentum des Würzburger Hochstifts zu Marktsteinach (Markstainach) zu.
Peter von Eberstein (Peter von Eberstain) leiht sich von Karl Zoller aus Ipthausen (Carln Zolleren zu Ipthausen) 180 Gulden und gibt ihm eine verbürgte Verschreibung. Diese besagt, dass er ihm das Geld am nächsten Tag Cathedra Petri, also dem 22. Februar zurückzahlt.
Die beiden Bürgen Johann Truchsess von Sternberg (hanns Truchsess) und Johann Zufras (Hanns Zufras) müssen auf ihren Anspruch verzichten.
Margaretha von Seinsheim (Margareth von Saunshaim geboren) verpfändet Moritz von Thüngen (Moritzen von Thungen) das Schloss Marktsteinach mit allem Zugehörigen für 1400 Gulden, welche ihr Bischof Rudolf von Scherenberg darauf bekannt hat. Sie behält sich als Erbin ihres seligen Mannes das Recht auf Auslösung vor.
Felicitas (Fele) und ihr Mann Erasmus von Eberstein (ir hauswirt) sterben und der Bayerhof geht an Peter von Eberstein (Peter von Eberstain). Dieser verpfändet die Hälfte des Hofes mit Bewilligung Bischof Rudolfs von Scherenberg an Konrad Steinrück (Contzen Stainricken) für 300 Gulden. Konrad Steinrück verpfändet den halben Hof wiederum mit Bewilligung des Bischofs Lorenz von Bibra an seine Frau Güte von Steinau (Güten von Stainau) für 300 Gulden. Bischof Lorenz kauft später den halben Hof für 300 Gulden von Güte und bringt ihn somit an das Hochstift Würzburg.