Die Ritterschaft bittet Bischof Konrad von Thüngen darum, den Heereszug des Schwäbischen Bundes durch Franken abzuwenden. Er soll die Verantwortlichen nach der Ordnung des Heiligen Reiches und des Landfriedens oder als einer der Fränkischen Fürsten mitsamt seinem Domkapitel zur Rechenschaft ziehen. Die Beteiligten an diesem Heereszug sollen von ihren jeweiligen Fürsten bestraft werden. Sollte sich um diese Sache nicht gekümmert werden, muss die Ritterschaft sich Hilfe an anderer Stelle suchen.
Der Bamberger (Bambergk) Bischof Weigand von Redwitz (weigand) teilt Bischof Konrad von Thügen die drei Artikel mit, die seine Ritterschaft an ihn stellt. Diese beinhalten eine Rechtfertigung vor Gericht, die Unterbindung des Heereszugs des Schwäbischen Bunds und die Erbietung des Bischofs zu Recht und Ehren.
Bischof Konrad von Thüngen befiehlt seinem Rat, mit den Hauptleuten und Räten des Schwäbischen Bunds um eine Abwendung des Heereszugs des Bunds zu verhandeln. Geht der Bund gegen Friedensbrecher und des Friedensbruchs Verdächtigte vor, so steht es ihm als Fürst des Reichs nicht zu, diese zu verteidigen oder zu schützen. Wird aber unrechtmäßig gegen einen Stiftsangehörigen oder -verwandten vorgegangen, hat der Bischof mit Zeisolf von Rosenberg (Zaiselphen von Rosenberg) und Philipp von Mosbach (philipsen von Mosbach ) ausgemacht, dass diese denjenigen unterstützen.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt der Ritterschaft, was ihre Abgesandten ihm vorgetragen haben. Er meint, dass in der Einigung des Schwäbischen Bunds Frieden und Recht den höchsten Stellenwert haben und die Handhabung dessen das Ziel des Bunds sei. Kaiser und Bund möchten gegen niemanden etwas unternehmen, das gegen die Reichsordnung oder den Landfrieden verstößt. Es werden jedoch etliche Adlige von den Hauptleuten des Schwäbischen Bunds des Friedensbruches bezichtigt und es wird gefordert, dass die Beschuldigten sich vor Gericht äußern müssen. Dies ist aus der Sicht des Bischofs gerechtfertigt, weshalb er es für das Beste hält, dass sich die Beschuldigten verantworten und versuchen, ihre Unschuld zu beweisen. Seit dem Rittertag zu Schweinfurt ist die Ritterschaft viel umhergezogen und hat viel geworben, was gegen den Landfrieden verstößt. Damit ihrem Begehren, den Heereszug des Schwäbischen Bunds abzuwenden, stattgegeben wird, soll sie dies zukünftig unterlassen.
Doktor Eucharius Steinmetz (Eucharius Steinmitz) schickt einen Ratschlag an Doktor Nikolaus Geise von Hanau (Niclas Geisz von Hanaw), den dieser gegen den Vertrag auf dem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurtischen), vorbringen soll. Weitere Schriften von Bischof Konrad von Thüngen bezüglich des Heereszugs des Schwäbischen Bunds an die Ritterschaft befinden sich im Büschel Ritterschaft.
Es folgt der Inhalt der Artikel des Vertrags, den die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Bad Windsheim schließen: Beschwerden des Adels gegen die Fürsten und die Hohe Obrigkeit; Beschwerden des Adels gegen die Land-, Hof-, Saal- und andere Gerichte der Fürsten und der Hohen Obrigkeit; Beschwerden gegen die Zent- und Halsgerichte der Fürsten; Beschwerden gegen das kaiserliche Kammergericht; Beschwerden gegen den ausgegangenen Landfrieden; Beschwerden gegen die Handlungen des kaiserlichen Reichsregiments; Beschwerden des Adels gegen den Schwäbischen Bund; Andere Beschwerden die oben erwähnten Dinge betreffend; Große Kaufmannsgesellschaften betreffend; Abgaben an Geistliche im Heiligen Römischen Reich. Es liegt auch eine kurze Antwort von Doktor Eucharius Steinmetz (doctor Stein mitz) vor.
Bischof Konrad von Thüngen verhandelt mit der Ritterschaft bezüglich der Türkensteuer, des Schwäbischen Bunds und der Lehre Martin Luthers.
Die Gesandten von Graf Michael von Wertheim (Michels) sagen, dass ihr Herr die Antwort, die er auf dem Rittertag zu Schweinfurt gegeben hat, widerruft. Er ist jedoch dazu bereit, einem jeden Adligen seine erlittenen Schäden zu erstatten, der diese stichhaltig nachweisen kann. Falls der Würzburger Bischof dieser Forderung jedoch nicht nachkommen sollte, will er vor dem kaiserlichen Reichsregiment oder dem schwäbischen Bund sein Anliegen vortragen. Haloch sei nicht vorhanden.
Bei Breslau (preslaw) lebt ein Jurist Namens Otto von Pack (Otto von pack). Er setzt einen Vertrag auf, in dem er etliche Fürsten, Protestanten und unter anderem auch den Bamberger Bischof Weigand von Redwitz, sowie den Würzburger Bischof Konrad von Thüngen erwähnt. Der Vertrag lässt es so aussehen, als ob sie sich gegen den Herzog Johann von Sachsen (Hertzog Johansen von Sachsen) und Philipp den Großmütigen, den Langraf von Hessen ( Landgrafe philipsen von Hessen), verbündet hätten. Dies würde geschehen, um den Willen Gottes zu vollbringen und Land und Leute zu vertragen. Pack vermutet, er würde ein großes Dienstgeld und Geschenk dadurch erhalten. Als jedoch Landgraf Philipp davon erfährt, will er die Hochtstifte Bamberg (Bamberg) und Würzburg (wirtzburg) mit seinem Heer angreifen. So rüstet sich der Würzburger Bischof mit seinen im Hochstift Würzburg ansässigen Grafen, Herren, Rittern, der Landbevölkerung und Landsknechten. Auch der Schwäbische Bund sichert ihm seine Unterstützung mit 8.000 Mann zu. Als diese aufbrechen wollten, wurden sie aufgehalten. Der Erzbischof von Trier, Richard von Greiffenklau zu Vollrads, und der Pfalzgraf und Kurfürst von der Pfalz, Ludwig von der Pfalz (pfaltzgraf ludwig), wollen die die Konfliktparteien vertragen. Daraufhin wird ein Tag zu Schmalkalden (schmalckalden) angesetzt und der Konflikt beigelegt, nachdem Bischof Konrad seine Unschuld erklärt. Jedoch müssen die Hochstifte Bamberg und Würzburg 60.000 Gulden zahlen.