Dietrich von Hohenberg (dietrich von Hornberg) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe das Marschallamt als Lehen. Dazu kommt das Dorf Lauer (Laur), die Hälfte des Zehntes von Gössenheim (Gösseshaim), ein Drittel des Zentes von Sachsen (Sachsen), ein Viertel des Zehntes zu Wernfeld (Wernfeld), einen Hof im Schloss Wallburg (Walburg) als Burglehen, die halbe Zent Kirchaich (Aich), den halben Zehnt zu Buchsulz (Buechsultz) sowie ein Drittel des Zehntes zu Felden (Obersueld).
Bischof Gottfried von Hohenlohe bezahlt dem Graf Poppo IX. von Henneberg-Hartenberg (Graf Boopen von Hennenberg) 300 Pfund Heller für ein Burggut, welches er zu Lehen erhält. Dafür sollen der Graf und seine Ehefrau Richza von Hohenlohe-Weikersheim (hausfrawe Richtzen von hohenlohe) 30 Pfund Heller als Gült an den Bischof zahlen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 24 Pfund Heller in acht Schübe aufgeteilt, also drei Pfund Heller als Gült zu Lehen von dem Dorf Rortal (Ros) und sechs Pfund Heller Gült von Schwandorf (Schwanendorff). Sechs Pfund Heller Gült soll Graf Poppo IX. von Henneberg-Hartenberg vom Hochstift als Burglehen empfangen.
Bischof Wolfram von Grumbach ernennt Burggraf Friedrich IV. von Hohenzollern (Burggraf Friderichen zu Nuremberg) zum Burgmann von Schwanberg (Schwanberg) und verleiht ihm die Burg.
Bischof Johann von Brunn verleiht die Burglehen und weitere Lehen des Ritters Heinrich von Bred (Heinrichen von Bred), die dieser von ihm und dem Stift erhalten hatte, an dessen Söhne und Töchter. Die Lehen befinden sich im und außerhalb des Schlosses Salzburg (Saltzberg).
Friedrich von Schlitz, genannt von Hauselstein (fritz vom schlitz gnant von huselstein) gibt das Dorf Rimbach (Rimperges) mit allen Zugehörungen dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Hochstift Würzburg für 75 Gulden zu Lehen. Hiermit verpflichtet er sich und seine Erben, Burgmänner des Hochstifts zu sein und dem Schloss zu Bischofsheim an der Rhön (Bischofsheim) zu dienen. Wenn Friedrich von Schlitz die Burg nicht mehr braucht und der Bischof ihm das Geld wieder gegeben hat, sollen sie keine Pflichten mehr gegenüber der Burg haben. Das Dorf jedoch bleibt mit seinen Zugehörungen als Lehen bestehen.
Das Schloss Schwanberg (Schwanberg) ist zu Zeiten Bischof Johanns von Brunn baufällig und unbedeutend geworden, wegen Geldmangel des Hochstifts konnte es nicht umgebaut werden. Der Bischof verleiht das Schloss den Brüdern Heinrich und Johann von Wenkheim (Heintzen vnd Hansen von weinkheim) mitsamt dem Gehölz an und auf dem Berg, ebenso wie allen Zugehörungen auf Lebenszeit. Nach ihrem Tod bekommen Christoph und Bartholomäus von Wenkheim (Cristofn vnd Bartholmessen von wengkheim) das Lehen. Sie dürfen 500 Gulden am Schloss verbauen, dem Bischof und dem Domkapitel ist Öffnung der Burg zu gewähren. Wenn die vier Personen sterben, liegt die Ablösung für 500 Gulden bei Bischof Johann von Brunn und seinen Nachfolgern. Das Pfand wurde vermutlich abgelöst.
Der Gnadenvertrag mit den Bürgern von Nürnberg (denen von Nurenberg), den Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt vermittelt hat, besagt, dass im Jahr 1561 die Burg- und Mannlehen derselben durch einen rechtlichen Mann öffentlich empfangen werden sollen.