Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Das erste Erzpriesteramt gehört einem Würzburger Dompropst. Unter seine Gerichtsbarkeit fallen alle Bürgerinnen und Bürger der drei Stadtteile (vorstete) Würzburgs: Sanderau (Sand), das Hauger Viertel (Haug) und die Pleich ( Blaichach). Außerdem zählen der Roßberg ( der Rosperg) sowie Ober- und Unterdürrbach ( bede Durbach) dazu. Die Bürger des Stadtteils (vorstat) St. Burkard ( Sant Burckart ) fallen in die Gerichtsbarkeit des Erzpriesters, dem das Kapitel Ochsenfurt zusteht.
Goswin von Absberg (Absberg) unterstützt Leopold Küchenmeister (Kuchenmaister) bei dem gescheiterten Einnahmeversuch von Ochsenfurt (Ochsenfurt). Als Sühne trägt er dem Hochstift Würzburg seine Güter in Dannhausen (Danshausen) als Lehen auf.
Herrmann, Werner und Heinrich Lugelin von Budegerne (Lugelin von Budegerne) werden bei der gescheiterten Belagerung von Ochsenfurt (Ochsenfurt) gefangengenommen und müssen etliche Güter in Budegerne dem Bischof als Lehen auftragen.
Bischof Johann von Egloffstein erhebt im Hochstfit eine Landsteuer und genehmigt dem Domkapitel, dass die Einnahmen in Karlstadt (Carlstat), Ochsenfurt (Ochsenfurt) und Frickenhausen (Frickenhausen) zur Rückzahlung von Schulden verwendet werden.
Johann von Seckendorff-Rinhofen (Hanns von Seckendorf zu Bron) hat ein Sechstel des Zehnten vom Stift zu Lehen. Er verkauft seinen Teil des Zehnten mit Bewilligung Bischofs Johann von Brunn an die Stadt Ochsenfurt. Die Nachtragshand erwähnt in diesem Zuge noch Kieferhof, eine Wüstung in der Nähe von Buchklingen bei Emskirchen (Kieffernreuth hoff).
Bischof Johann von Brunn erhebt eine Sondersteuer von den Einwohnern Würzburgs, Ochsenfurts und Karlstadts. Geistliche Personen sollen ein Viertel, weltliche Personen ein Zehntel ihres Einkommens abgeben, bis 50000 Gulden erreicht sind.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Domdekan und Domkapitel verkaufen den Hof Eisgrube bei der Klingenpforte in Ochsenfurt (Eisgruben, ain hof zu Ochsenfurt in der stat gelegen bei der clingenpforten) mit Bischof Johann von Brunns Bewilligung für 400 Gulden an die Kartause Tückelhausen (Duckelhausen).
Die Kartäuser bauen eine Mühle am Thierbach (Thierbach), worüber sich die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) beschwert. Bischof Lorenz von Bibra spricht das Urteil, dass die Mühle nicht zum Mahlen, sondern anderweitig genutzt werden soll.
Gottfried von Berlichingen (Berlichingen mit der eisern hand) nimmt 1512 etliche Kaufleute gefangen, die unter Bamberger Geleit standen. Im übernächsten Jahr überfällt er Kaufmannswägen beim Ochsenfurter Turm (Ochsenfurter thurn)und bei Mergentheim (Mergethaim). Für diese Handlungen wird er vom kaiserlichen Kammergericht als Friedensbrecher in die Acht erklärt. Von Kaiser Maximilian wird er aber wieder vertragen und aus der Acht gelöst.
Bischof Lorenz von Bibra kauft für 2700 Gulden Gaubüttelbrunn (Butelbrun uf dem Gai) mit allen dazugehörigen Eigenleuten, Gütern, Rechten, obrigkeitlichen Rechten usw. von Richard von Wolfskeel (Wolfskel). Davon ebenfalls betroffen sind die Zent Bütthard (Buttharter zent) und die Kirche von Ochsenfurt (Ochsenfurter kirch). Fries verweist außerdem auf ein Register über die Gefälle im Dorf Gaubüttelbrunn.