Bischof Johann von Egloffstein löst den Teil von Münnerstadt (Münrichstat), den die Herren von Bibra besitzen, von ihnen ab und verpfändet ihn, samt dem Dorf Nüdlingen (Nütlingen), für 3000 Gulden an das Domkapitel.
Gratsberg (Gratsberg) ist ein Forst bei Münnerstadt (Münrichstat), der zur Hälfte Otto von Loßburg (Ot von Luspurg) gehört. Er verkauft seinen Teil dem Spital Münnerstadt (Spital zu Münrichstadt). Bischof Johann von Egloffstein verleiht denselben dem Spital durch einen Träger zu Lehen.
Johann von Münster (Hannsen von Munster) hat Schulden bei Bischof Johann von Egloffstein und wird aufgefordert, diese zurückzuzahlen. Er muss die Schulden auf die Hälfte des Hauses und Hofs der Kellerei Münnerstadt (Kelnerei Münrichstat) versichern und dem Bischof ein Zehntel der Einnahmen abgeben, bis die 300 Gulden abbezahlt sind.
Peter von Brunn (Peter von Brun) leiht Bischof Johann von Egloffstein 600 Gulden. Diese verpfändet ihm der Bischof auf ein Viertel des Amts Münnerstadt (ampts Munrichstat) mit allen Zugehörungen und Bürgschaft.
Die Schulden, die Bischof Johann von Egloffstein bei Peter von Brunn (Petern von Brun) hat, steigen, sodass der Bischof ihm diese auf ein Drittel des Amts Münnerstadt (ambts Munrichstat) und ein Drittel des gesamten Zehnts der Stadt verpfändet.
Bischof Johann von Egloffstein gestattet es Apel von Milz (Apeln von Miltz) den Teil des Ungelds, den das Hochstift Würzburg zu Münnerstadt (Münrichstat) besitzt, für 800 Gulden abzulösen. Der Bischof verleiht ihm dieses Ungeld zu Mannlehen, mit der Bedingung, dass er oder einer seiner Nachfolger dieses für 1000 Gulden wieder von ihm oder seinen Erben an das Hochstift bringen könne. Von diesen 1000 Gulden sollen dann 500 Gulden im Stift angelegt werden und zu Lehen empfangen werden.
Als Bischof Johann von Brunn das Schloss und Amt Aschach (schlos vnd ambt ascha) für das Hochstift Würzburg auslöst, leihen ihm die Bürger von Münnerstadt (Münrichstat) 3000 Gulden. Dafür befreit er sie sechs Jahre lang von jeglicher Steuer, Datz und anderen Abgaben.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Peter von Brunn (Peteren von Brun) 100 Pfund Haller auf der alten Bede zu Münnerstadt (Münrichstat) mit einer Ablösesumme von 330 Gulden.
Bischof Johann von Brunn leiht sich weitere 300 Gulden von Peter von Brunn (gedachtem Peteren) und schlägt diese auf die Ablösesumme von 330 Gulden für die alte Bede zu Münnerstadt auf.
Die Verpfändung der Gräfin Margaretha von Henneberg und deren Zinsen kommen an Georg von Henneberg-Aschach (Georgen von Hennenberg). Dieser bittet Bischof Johann von Brunn die 5000 Gulden für den Fall ihrer Verwitwung an seine Frau Johanna von Nassau und Saarbrücken (Johannen geboren von Nassau vnd Sarbrucken) zu verpfänden.