Die Gemeinden der Dörfer Geldersheim (Geltershaim) und Bergrheinfeld (Rainvelde) sind wegen der Fischweide im Ettlebener See zerstritten und es kommt zu gewaltätigen Auseinandersetzungen. Bischof Embicho schlichtet den Streit.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den See von Ettleben für zwei Jahre Konrad von Weitolshausen ( Contzen von Weipoltzhausen).
Bischof Johann von Brunn verpfändet den See von Ettleben für 200 Gulden Herrmann von Schwarzenberg (Herman von Swarzenberg) auf Wiederlösung unter der Bedingung, dass ein Viertel der Fische die darin gefangen werden, dem Stift gehören. Die soll durch den Seemeister des Bischofs kontrolliert werden.
Bischof Johann von Brunn bestätigt, dass er 200 Gulden von Hermann von Schwarzenberg (Herman Hern zu Schwartzenberg vnd von Sainsheim) leiht. Dafür verpfändet der Bischof ihm den Etleber Sehe mit allen zugehörigen Rechten auf Wiederlösung. Der See wird später abgelöst.
Nach dem Tod Herrn Michaels II. von Schwarzenberg (Michel von Swartzenberg der eltere) fällt der See von Ettleben ablösefrei an das Hochstift zurück. Laut der Nachtragshand betrifft dies Amt und Schloss Werneck.
Albrecht Zobel von Heidingsfeld (Albrecht Zobel zu Haidingsueld) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 700 Gulden, wofür Bischof Rudolf ihm und seinen Erben 35 Gulden von der Bede von Ettleben auf Wiederlösung verschreibt.
Bisch Lorenz von Bibra verleiht den Herleshof, einen Hof zwischen Kolitzheim (Colitzhaim) und Zeilitzheim (Zewlitzhaim) an die Truchsesse Georg und Werner als Rittermanlehen. Diese wiederum übergeben dem Stift ihr Haus und ihre Hofstatt mit Zugehörungen in Werneck (Wernecke) und Ettleben (Etleiben).
Das Geld des Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusing (Wilhelm von Hennenberg) geht fast zur Neige. Da er noch auf die Anfertigung der Bewilligung der königlichen Majestät (Kon. Mt) für seine Bezahlung wartet, entschließt er sich dazu, anstelle der Stadt Mainberg das Schloss, die Stadt und das Amt Schleusingen mit allem, was dazu gehört, dem Reich zu Lehen aufzutragen. Aufgrund dessen erhält er seine Bewilligung.