Kraft von Hohenlohe verkauft Bischof Otto von Wolfskeel das Dorf Allersheim (Aldershaim) ohne Anspruch auf Wiederkauf. Dies geschieht in Zusammenhang mit dem Verkauf der Herrschaften Röttingen, Ingolstadt und Reichenberg. Von den Ortschaften, die dabei an das Hochstift kommen, nennt ein Nachtragsschreiber: Ingolstadt (Ingelstatt), Sulzdorf (klein Sultzdorff), Albertshausen (Albrechtshausen), Winterhausen (Winterhausen), Gaukönigshofen (Gaukonigshoffen), Reichenberg (Reichenberg/ Hattenhausen, alter Name Reichenbergs), Geroldshausen (Geroldshausen), Heidingsfeld (Haidingsfeld) und den Herchsheimer See (Herchshaimer Sehe).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Otto von Wolfskeel kauft für 17000 Pfund Heller von Kraft von Hohenlohe und seiner Ehefrau Anna für sein Stift die Burg und Stadt Röttingen (Burg und Stat Rottingen). Dazu gehören die Grundherrschaft und die Gerichtsherrschaft in den Dörfern und Weilern Riedenheim (Ritsheim), Schönstein (Schonstein), Eisingen (Isingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Oberhofen (Obernhofen), Bolzhausen (Bolzhausen), Aufstetten (Aufstetten) und Sächsenheim (Sechsenheim) und zwei Kirchsetzen und Gottesgaben Sankt Peter und Sankt Blasius in Röttingen selbst (vnd zwei kirchsetzen vnd got gab Sant petters vnd Sant Blasius daselbst zu Rottingen) mit den dazugehörenden Leibeigenen und anderen Menschen, Gütern, Gebäuden, Höfen, Vorwerken, Wäldern, Weinbergen, Äckern, Wiesen, Weiden, Gewässern, Fischzuchten, Gulten, Zinsen, Zehnten, Beden, Steuern, geschossen, Bannwein, Diensten, Gerichten, Geleitrechten, Zöllen, Herbergen, dem Halsgericht auf der Hart (vnd das hals gericht an der hart) sowie Gerichtsherrschaft, Vogtei und Recht in den oben genannten Dörfern, Weilern und deren Grenzen. Daneben betrifft der Verkauf die Burg und das Dorf Ingolstadt mit der umliegenden Schonung (Burk vnd dorff Ingelstat mit der Schon darumb gelegen), die Dörfer Allersheim und Sulzdorf mit dem Kirchsatz und der Gottesgabe in Kleiningolstadt (ire dorffern Allersheim vnd Sulzdorff mit dem kirchsatz der gots gab zu cleinen Ingelstat) und das Halsgericht in Albertshausen (Halsgericht zu Albrechtshausen) mit der Weingult und dem Recht in Winterhausen (wintershausen) auf Höfe, Häuser, Hofreiten, Weingarten, Zehnten und anderen Gütern in Winterhausen und in der Umgebung sowie der Freiung und dem Recht auf zwei Höfen mit den Leuten, Nutzen, Gefällen vnd Rechten sowie ihrer Burg Reichenberg (vesten reichenberg) mit den Dörfern Hattenhausen und Geroldshausen (mit den dorffern hattenhausen vnd Geroldshausen) mit der Weingult, Zinsen, Nutzen, Rechten und Gewonheiten an Leuten und Gütern zu Heidingsfeld (zu haidingsfelt) und in den vorgenannten Dörfern und auch Reichenberg, ausgenommen die beiden Seen in Herchsheim und Altertheim (die zwen Sehe zu Herichsheim vnd zu Aldersheim) und dem Hof in Sächsenheim, der Frauenhof genant wird (vnd den hofe zu Sechstenheim der Frawen hof gnant) und der Hof in Moos (vnd den hof zu Mose), den sie nicht verkaufen.. Daneben verkaufen sie alle Mannlehen, Burglehen, Zinslehen und andere Lehen, Burgmannschaften in den Burgen Röttingen, Ingolstadt und Reichenberg. Dazu wird bestimmt, dass Bischof Otto alles auslösen könne, was die Herren von Hohenlohe auf den besprochenen Gütern dritten verpfändet haben sollten, wovon ein Hof von Sächsenheim ausgenommen sei, den sie selbst ablösen möchten und von dem sie Morgengabe, Steuer und Zugeld weiter einziehen, wogegen sie auf dieselben Einkünfte aus allen oben genannten Gütern verzichten
Bischof Otto von Wolfskeel erwirbt das Dorf Aufstetten (Aufsteten) im Amt Röttingen (Rotingen) von Kraft III. von Hohenlohe. Von diesem Kaufgeschäft betroffen sind außerdem Rechte in Rieden (Rieden), Schöntal (Schönstain), Eisingen (Eisingen), Sonderhofen (Sundernhoffen), Oberhofen (Obernhoven), Bolzhausen (Boltzhausen), Sächsenheim (Sechsenhaim), Ingolstadt (Ingelstatt), Sulzdorf (Sultzdorff), Allersheim (Allershaim), Albertshausen (Albrechtshausen), Winterhausen (Winterehausen), Reichenberg (Reichenberg), Hattenhausen (Hattenhausen; Wüstung), Geroldshausen (Geroltshausen) und Heidingsfeld (Haidingsfeldt) sowie das Halsgericht.
Monumenta Boica 41, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1872.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bolzhausen (Boltzhausen uf dem Gay) kommt im Zuge eines Kaufgeschäfts zusammen mit der Stadt Röttingen (Rotingen) von Kraft III. von Hohenlohe an das Hochstift Würzburg. Davon ebenfalls betroffen sind Rechte in Rieden (Rieden), Eisingen (Eisingen), Sonderhofen (Sundernhoffen), der unbekannte Ort Habernhofen, Aufstetten (Aufstetten), Schönstain (die Wüstung Schönstein wurde auch Diepach genannt), Sächsenheim (Sechsenhaim), Ingolstadt (Ingelstatt), Winterhausen (Wintershausen), Reichenberg (Reichenberg), Heidingsfeld (Haidingsfeldt), der nicht lokalisierbare Ort Hart, Sulzdorf (Sultzdorff), der Allersheimer See (Aldershaimer sehe), Albertshausen (Albrechtshausen), Hattenhausen (Hattenhausen), Geroldshausen (Geroltshoven), der Herchsheimer See (Herchhaimer sehe), Moos (Moss) und Rechte in dem nicht näher identifzierbaren Ort Obernhoven (evtl. Oberhausen bei Riedenheim).
Monumenta Boica 41, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1872.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Kraft III. von Hohenlohe (her Crafft von Hohenlohe) verkauft das Dorf Geroldshausen (Geroldshausen) zusammen mit dem Schloss Reichenberg (schloss Reichenberg) an Bischof Otto von Wolfskeel.
Bischof Otto von Wolfskeel kauft das Dorf Isingen (Eisingen das dorf) zusammen mit Stadt und Burg Röttingen sowie anderen Gütern von Kraft von Hohenlohe für 17000 Pfund Heller. Diese Güter sind der See und das Moor bei Ober- oder Unteraltertheim (Aldershaimer sehe, moss), Riedenheim (Rieden), Schönstein (Schonstain), Sondernhofen (Sondernhoven), (Obernhoffen), Bolzhausen (Boltzhausen), Aufstetten (Uffstetten), Gelchsheim (Gechsenhaim), das Zentgericht auf der Hart über Sulzdorf (Sultzdorff), Allersheim (Allershaim), Ingolstadt in Unterfranken (Ingelstatt), Albertshausen (Albrechtshausen), Winterhausen (Winterhausen), Reichenberg (Reichenberg), Hattenhausen (Hattenhausen), Geroldshausen (Geroltshausen), Heidingsfeld (Haidingsfelt), Herchsheimer See (Herhschaimer sehe).
Abt Georg von Oberzell stellt Weiprecht von Wolfskeel (Wolfskel) eine ewige Gült von sechs Malter zu. Dieser befreit im Gegenzug einen Hof des Klosters in Geroldshausen (Geroltzhausen), für dessem Schutz und Schirm Konrad Hoffmann (Hoffman) zuständig ist, von Fron, Versorgung mit Nahrungsmitteln, Dienstpflicht und Beherbergungspflicht.
Weiprecht von Wolfskeel (Weiprecht Wolfskel) trägt Bischof Konrad von Thüngen und dem Stift Würzburg seine Eigengüter in Geroldshausen als Lehen auf. Diese Auftragung bestätigt er vier Jahre später erneut. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Ort Hattenhausen (Hattenhausen).
Weiprecht von Wolfskeel (Weiprecht Wolfskel) macht Bischof Konrad von Thüngen und dem Stift Würzburg ein Gut zu Hattenhausen (Hattenhausen), das jährlich 2 Malter Korn Gült abwirft, zu Mannlehen. Wenige Jahhre später macht er es erneut zum Mannlehen.
Abt Thomas Neidlein von Oberzell (Abt Thomas zu Obernzell) verpflichtet sich 200 Gulden an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt für einen Hof in Geroldshausen (Geroltshausen) innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Der Hof war ursprünglich ein Lehen für Konrad Hoffmann (Contz Hoffman) und ein Lehen des Klosters, ist nun aber Eigentum des Klosters.