Die Meister des Kesslerhandwerks in Franken haben ihre eigene Ordnung, ihr eigenes Abstammungs- und Gewohnheitsrecht sowie Freiheiten, Rechte und ein Gericht. Nach diesen Grundsätzen üben sie ihre Arbeit aus. Sie kommen alle Jahre einmal in Würzburg vor ihrem Richter oder Schultheiß zusammen. Dieser hält Verhandlungen ab, bei denen er Verstöße ahndet, Forderungen entgegennimmt und Streitigkeiten untereinander austragen lässt. Der Schultheiß bekommt seine Obrigkeit und Gerichtsbarkeit vom Pfalzgrafen der Pfalzgrafschaft bei Rhein als Lehen. Der Pfalzgraf wiederum bekommt seine Obrigkeit und Gerichtsbarkeit vom Heiligen Römischen Reich als Lehen.
Bischof Johann von Brun verpfändet dem Würzburger Bürger und Metzger Johann Wenzl (Hannsen Wentzeln) den Kirchhof der Juden in der Pleich mitsamt der beiden anliegenden Häuern erblich auf widerlosung für 900 Gulden. Dafür soll er ihm Fleisch an den Hof liefern.
Bischof Johann von Brunn gibt den Kesslern einen offenen Brief an alle Untertanen im Hochstift, in dem er diesen befiehlt den Kesslern ihre Freiheiten zu lassen.
Die Hutnacher in der Stadt und im Stift Würzburg organisieren sich in einer Bruderschaft. Bischof Rudolf gibt ihnen eine Ordnung. Bischof Lorenz von Bibra verbessert diese Ordnung. Bischof Konrad von Thüngen bestätigt die Ordnung ebenfalls und gibt den Befehl, sich daran zu halten. Auch Bischof Konrad von Bibra bestätigt die Ordnung.
Bischof Johann von Brunn gibt den Metzgern und Bäckern zu Iphofen (Iphouen) eine Freiheit. Sie müssen keine Zölle bezahlen für das Vieh und das Getreide, das sie in Iphofen verkaufen. Die Freiheit ist wiederrufbar. Bischof Rudolf von Scherenberg gibt ihnen die gleiche Freiheit, ebenfalls auf Wiederruf. Bischof Konrad von Thüngen erneuert die Freiheit ebenfalls.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt allen Kesslern, die im Bereich des Stifts wohnen, einen Brief. Er bestätigt den Kesslern ihre Rechte und Freiheiten. Die Gerichtsbarkeit soll beim Stift bleiben.
Zwischen Propst, Dekan und Kapitel des Stifts Haug auf der einen Seite und dem Prior und dem Konvent von Tückelhausen (Duckelhausen) gibt es einen Streit wegen der Erbhuldigung des Gerichts, der Schäferei und anderer Obrigkeiten im Dorf Hohenstadt (Hohenstat). Die Kartäuser beschweren sich deshalb beim Konsternator in Mainz. Nach einer Zeit kommt es zum Vertragsschluss. Darin ist dem Stift Würzburg das ewige Reis-, Vogtei-, Schutz- und Schirmrecht sowie Dienst und Steuer über das Dorf Hohenstadt und die Einwohner vorbehalten.
Bischof Konrad von Bibra bestätigt den Kesslern ihre Rechte und Freiheiten.
Bischof Melchior erneuert die Bestätigung der Rechte und Freiheiten der Kessler.
Johann Christoph von Berlichingen (Hans Christoff von Berlichingen) schließt in Lauda (Lauden) als Vertreter von Bischof Friedrich von Wirsberg, dem Eigentümer und Lehnsherren des Dorfes und Lehens Hohenstadt (Hoenstatt), einen Vertrag mit Johann von Haber (Hans von Haber), Eberhard von Gemmingen (Eberhart von Gemmingen), Johann Wolf von Lentersheim (Hans Wolff von Lentershaim) und Valentin von Berlichingen zu Dörzbach (Valtin von Berlichingen zu derzbach). Es wird festgelegt, dass die Schäferei der Brüder und Vettern Philipp Jacob, Konrad und Johann von Rosenberg (Philip Jacob, Conrath vnd hans von Rosenberg) innerhalb ihrer Gemarkung bleiben soll. Im Gegenzug sollen die Schafe von Hohenstadt auch nur innerhalb ihrer Gemarkung bleiben.