Einst haben die Herren von Laufenholz (Lauffenholtz) Lehen vom Hochstift Würzburg in folgenden Orten getragen: Ober- bzw. Untermelsendorf (Melsendorff), Thüngbach (Dumbach), Michelau im Steigerwald (Michelaw), Raimersprun, Weingartsgreuth (Weingartreuth), Waltersperg, Buchfeld (Puchsfelt), Decheldorf (Dechelndorff), Feigendorf (Fokendorff), Bergtheim (Bergen), Oberndorf (Oberndorf), Niederndorf (Niderndorf), Heubach (Hewbach), Füttersee (Futtersehe), die heutige Wüstung Sand (Sandt), Elsendorf (Elsendorff), Güntersdorf (Gundersdorff), Volkersdorf (Voltersdorff), Buchfeld (Buchfeld; im Original gestrichen, da zweimal genannt), Rezelsdorf (Richelsdorf; im Original gestrichen), Unter- und Oberalbach (Albach obern und nidern), Hirschbrunn (Hirsprun), Oberköst (Obern Chöst), Birkach (Birckach), Vorra (Var), Weigenheim (Wigen), die heutige Wüstung Babental (Babental), Mühlhausen (Mulhausen), Wiglingsberg (Wüstung bei Decheldorf), Ehereinsmühle (Ehereins muel bei Schallfeld, Gemeinde Lülsfeld), Seeramsmühle (Serhaim; bei Wasserbernhdorf), Lisberg (Liebsperg), Unterneuses (Newses), Seinsheim (Sainshaim; im Original gestrichen), Steppach (Stekbach oder Stetbach), Reichmannsdorf (Reichelmsdorff oder Reichmansdorff), Weiher (Weir), Geiselwind (Geiselwindt), Lonnerstadt (Lönstat), Tragelhöchstädt (Trachs oder Trachelhoffstat) und Neuhausen (Newhausen).
In einem Fall übernimmt der Stiefvater das Lehen seines Stiefsohnes.
Das Wort lehen stammt vom Wort leihen. Zu Latein heißt es beneficium und zu Deutsch wolthat, freuntschafft oder begnadung. Wenn ein Herr einem anderen Herren etwas leiht, muss der Empfänger für diese wolthat und begnadung etwas leisten. Entweder soll er beten oder sich für Dienste zur Verfügung stellen, falls er beritten ist.
Im Hochstift Würzburg existieren einige edle Lehen, die ausdrücklich nicht an die männlichen Erben des Lehnsmannes verliehen werde. Auf diese Weise tragen zum Beispiel die Herren von Wenkheim (Wenckhaim) den Schwanberg (Swanberg) zu Lehen. Fries erwähnt außerdem Irmelshausen (Irmenholdshausen).
Die Vogtei in Apfelbach hat einst dem Hochstift Würzburg gehört und ist ein Lehen der Herren von Hohenlohe gewesen.
Monumenta Boica 38, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1866.
Bischof Johann von Brunn überträgt ein Sechstel des Zehnten in Althausen (Althausen) auf Bitten Johann und Eitels Mertein von Mergentheim (Mertein von Mergethaim), die diesen zuvor zu Mannlehen hatten, der Kirche in Althausen zur Stiftung einer Frühmesse .
Als Altgasse (Altgas) wird eine Straße zwischen Ebelsbach (Ebelspach) und Seßlach (Sesslach) bezeichnet. Diese gehört zunächst den Herren von Rotenhan, wird jedoch von Markus und Jobst von Rotenhan gegen eine andere Straße eingetauscht und fällt so an das Hochstift Würzburg.
Rotenhan, Gottfried Freiherr von: Die Rotenhan. Genealogie einer fränkischen Familie von 1229 bis zum Dreißigjährigen Krieg, Neustadt a. d. Aisch 1985.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Herren von Stein zum Altenstein (den vom Stain) einen Wald des Hochstifts Würzburg, genannt Altfirst oder Altferst, zu Lehen. Später fällt dieser an die Herren von Hewen (Hewn).
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Graf Otto von Henneberg wegen der Müdesheimer Lehen (Mutishaimer lehen) jährliche Einkünfte in Höhe von 15 Gulden in Arnstein (Arnstain), so lange, bis er ein Lehen im Wert von 300 Gulden erhält. Auf folgende Orte bezog sich die Vereinbarung außerdem: Gauaschach (Gewascha), Hinternach (Hindernach), Heßlar (Hesler), Binsfeld (Binsfeldt), Müdesheim (Mutishaim) und die Wüstung Löffelbach (Loffelbach) zwischen Gauaschach und Altbessingen.
Stefan Rüdt von Bödigheim (Rude von Bodickaim, ein Zweig der niederadeligen Familie Rüd von Collenberg) überträgt sein Viertel des Zehnten in Altheim (Althaim) sowie die dortige Mühle, welche er beide als Lehen vom Hochstift Würzburg innehat, dem Abt des Klosters Amorbach (Amerbach). Im Gegenzug erhält er von diesem ein Viertel des großen und des kleinen Zehnten sowie andere Gefälle in Bödigheim (Bodickhaim). Dies geschieht mit Zustimmung Bischof Konrads von Thüngen.