Zur Gründung der Stadt Bamberg (Bamberg), die zum Teil im Radenzgau (Radentzgaw) und zum Teil im Volkfeld (Volckveld) liegt, durch Sachsen, Slawen und Nordelbinger verweist Fries auf seine Bischofschronik.
Bezüglich der Zugehörigkeit von Untertanen des Hochstifts Würzburg und Bamberg, die miteinander heiraten, sowie um die Zugehörigkeit ihrer Kinder ereignet sich zwischen beiden Stiften ein Streit. König Friedrich II. beschließt daher, dass diese Personen zwischen beiden Stiften verteilt werden können.
Die Bürger von Schweinfurt versuchen, sich der Zuständigkeit des bischöflichen Landgerichts (langericht herzogthumbs zu Francken) zu entziehen, und weigern sich, den Blutbann von Bischof Gerhard von Schwarzburg zu empfangen. Zudem zerstören sie die Kilianskirche vor der Stadt Schweinfurt und behindern durch den Bau einer Mühle den Schiffsverkehr auf dem Main. Der Konflikt wird schließlich in Bamberg durch Erzbischof Adolf von Mainz geschlichtet, wobei festgesetzt wird, dass die Schweinfurter weiterhin dem Landgericht unterstehen und den Main bei der Mühle soweit freigeben soll, dass die Kaufleute ungehindert darauf fahren können, und dem Bischof die Einsetzung des Schweinfurter Zentgrafen und der Bann über die Stadt zugesprochen wird. Außerdem sollen die Schweinfurter eine neue Kilianskirche in ihrer Stadt bauen und die Arbeit des Geistlichen Gerichts in der Stadt nicht behindern. Weitere Regelungen betreffen die Pfahlbürger (Inhaber des Bürgerrechts, die außerhalb der Stadtmauern leben) sowie Zoll und Geleit.
Monumenta Suinfurtensia historica. Denkmäler der Schweinfurter Geschichte bis zum Ende des sechzehnten Jahrhunderts, hg. v. Friedrich Stein, Schweinfurt 1875.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Lorenz Fries gibt an, keine Dokumente finden zu können, welche den Besitz an der Burg und der Herrschaft Löwenstein (Lebenstain) bestätigen. Daher vermutet er, dass diese niemals an Bischof Berthold von Sternberg und das Hochstift Würzburg übergeben worden und Graf Gottfried von Löwenstein nicht kinderlos gestorben sei. Als möglichen Erben zieht er einen Georg von Löwenstein in Betracht, der 1443 als Pfleger von Bamberg die Erbeinigung zwischen beiden Bistümern vermittelt.
Graf Georg von Löwenstein (Leonstain), Stiftspfleger von Bamberg, und Gottfried Schenk von Limpurg, Stiftspfleger von Würzburg, beschließen eine Erbeinung zwischen beiden Stiften. Fries verweist sowohl auf eine deutsche als auch latenische Ausführung des Textes.
Amrhein, August: Gotfrid IV. Schenk von Limpurg. Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken 1442-1455, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 51 (1909), S. 1-198.
Der Bamberger Bischof Georg von Schaumberg gibt an, den mit dem Hochstift Würzburg geschlossenen Vertrag zur Beilegung von Grenzstreitigkeiten nicht halten zu müssen, da diese Einigung nur unter Zwang zu Stande gekommen sei. Der Würzburger Bischof Johann von Grumbach akzeptiert diese Auffassung nicht und lässt deswegen Verhandlungen führen.
Der Bamberger Bischof Georg von Schaumberg und der Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg legen ihren Streit in Haßfurt (Hasfurt) bei. In dieser Auseinandersetzung zwischen dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schon verstorbenen Bischof Johann von Grumbach und dem Bamberger Bischof geht es um das Landgericht, Geleits-, Zoll-, Zentrechte, Klöster, Verköstigungs- und Folgerechte (atzung und volge), die Orte Baunach (Baunach) und Godeldorf (Godelndorff), Schäfereirechte, Neurodungen, Wildbänne, Befestigungsanlagen (newe gräben) und anderes mehr. Laut einem Nachtragsschreiber sind ebenfalls betroffen: Triebrechte in Baunach und Godeldorf (Baunacher, Godelndorffer trieb), der Stufenberger Wald (Stuffenberger holtz), Schäfereirechte in Sandhof (Sandhoffer schefferey), Reckendorf (Reckendorff), Reiswägen in Rattelsdorf (Ratelsdorff), Oberhaid (Obern Haidt/ Haidt; dort auch weitere Rechte), Dörfleins ( Dorffleins; dort auch weitere Rechte) und Viereth (Viehrieth/ Vieherieth; dort auch weitere Rechte), Oberneuses (Newses), Rauhenberg (Rauhenberg), Busendorf (Busendorff), Breitbrunn (Braittenbron), Roßdorf (Rasdorff), Schönbrunn (Schonbron), Mühlendorf (Mulndorff), Oberscheinfeld (Obern Schainvelden), Stettfeld (Stettvelden/ Stetveldt), der Schulterbacher Wald (Schultirbacher waldt), Geleitrechte von Hallstadt (Halstatt) und Haßfurt (Hasfurt), das Bamberger Geleit, das Geleit des Klosters Ebrach (closter Ebrach), das Baunacher Halsgericht, die Burgebacher Mannlehen (Burgebracher manlehen), die Pfarreien Seßlach (Seslach) und Scheßlitz (Scheslitz), Knetzgau (Gnetzgew), Ziegelanger (Zigelanger), Zeil am Main (Zeyl), Steinbach (Stainbach), Zollzeichen und -stätten, Westheim (Westhaim), Zell (Zell), Sand am Main (Sandt), Staffelbach (Staffelbach), Roßstadt (Rostatt), Trunstadt (Tronstatt), Unterhaid (Nidern Haidt), Weiher (Weiher), die Zollfreiheit für den Adel, Medlitz (Medlitz), Hoheneich (Hoenaich), Eltmann (Eltmain) sowie die Klöster Banz (Bantz closter), Veßra (Fessern), Theres (Thäris) und Kitzingen (Kitzingen).
Eucharius von Aufseß wird ein Feind des Hochstifts Bamberg. Die Bamberger Räte schreiben nach ihm aus.
Der Bamberger Bischof Heinrich Groß von Trockau versöhnt Hans von Aufseß (Aufsas) mit Bischof Rudolf von Scherenberg.
Die Bischöfe von Würzburg und Bamberg sowie die Reichstadt Nürnberg beschließen, in ihren Gebieten jeweils einen Zug (Straiff) gegen die Räuber (Plakereyen) zu unternehmen. Bischof Melchior von Giebelstadt stellt 16 Pferde. Er befiehlt seinen Amtmännern, deswegen von jedem Geistlichen und Weltlichen, der dem Hochstift Kriegsabgaben (Atzung und Läger) leisten muss, acht Gulden zu nehmen.