Kaiser Ludwig IV. bestätigt den im vorigen Eintrag beschriebenen Kauf zu Nürnberg (Nurenberg).
Bischof Otto von Wolfskeel braucht Erkinger von Seinsheim (Erkinger von Seinsheim) auch zur Aufrichtung des Landfriedens zu Nürnberg (Nurenberg) und für andere Angelegenheiten. Die anfallenden 1200 Pfund Heller verschreibt er ihm auf dem Dorf Herbolzheim und seinen Gefällen. Außerdem erhält Erkinger eine verbürgte Verschreibung.
Die vier Kurfürsten am Rhein, nämlich von Mainz, Trier, Köln und der Pfalz, beraten sich mit Bischof Johann von Brunn in Nürnberg (Nuwenberg) wegen der ketzerischen Hussiten.
Johann Buck (Hanns Buck), der Küchenmeister von Bischof Johann von Brunn erhält eine Verfügung gegen Schwäbisch Hall (Hall), die ihm von König Sigmund bestätigt wird.
Haidingsfeld (H) und Meinbernheim (B) kommen wieder zu Würzburg. Der Bürgermeister und Rat zu Nürnberg setzen König Sigmunds Schuldigern eine Summe Geld (manlich gelt) vor. Der ursprüngliche Pfandschilling von 4100 Gulden wird an die von Thüngen gezahlt. Bischof Johann von Thüngen erhält nach der im vorigen Eintrag behandelten Entscheidung 4000 Gulden. Beiden Städten wird ein neuer Pfandschilling von 15.100 Gulden auferlegt.
Die Grafen von Öttingen besitzen einen Zehnt in der Mark Iphofen (Jphouen) und eine Behausung in der Stadt. Graf Ulrich von Öttingen (Graue Vlrich von Otingen) verkauft den Zehnt und die Behausung an den Abt Sewald (abbt Sewald) des Ägidienklosters zu Nürnberg (Nurenberg) und seinen Konvent. Der Kaufbrief wurde in Würzburg (W) vor dem Landgericht des Herzogtums Franken bestätigt.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Christoph von Gutenstein (Cristof von Gutenstain) 6000 Gulden an barem Gold, unter der Bedingung, dass dieser das Geld 1514 in Nürnberg (Nurenberg) zurückbezahlt, dem Bischof im Gegenzug die Stadt Heidingsfeld (Haidingsfeld) verpfändet und auf das verschriebene Dienstgeld von jährlich 3000 Gulden verzichtet. König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn bestätigt den Vorgang. Die Bürger von Heidingsfeld übergeben Bischof Lorenz einen Revers, der besagt, dass Heidingsfeld beim Stift Würzburg verbleibt, falls die 6000 Gulden nicht fristgemäß zurückgezahlt werden.
Unter den königlichen Urkunden, die dem Stift Würzburg übergeben wurden, befinden sich auch etliche Urkunden über Mainbernheim (Mainbernhaim). Nachdem Christoph von Gutenstein (Christof von Gutenstain) Mainbernheim verloren hatte, stellt Bischof Lorenz von Bibra ihm einen Revers darüber aus, dass er sich die Originalurkunde über Mainbernheim ausleihen darf oder eine Zusammenfassung geschickt bekommt. Der Revers behandelt auch den Wiederkauf von Heidingsfeld (Haidingsueld). Christoph von Gutenstein und sein Sohn Albrecht von Gutenstein (sun her Albrecht) stellen den Heidingsfeldern darüber einen Beleg aus. Schließlich lässt Bischof Lorenz von Bibra durch Herrn Sigmund von Thüngen, Ritter und Hofmeister (her Sigmund von Thungen riter hofmaister) Martin von Fronhofen, Sekretär von Christoph von Gutenstein (Martin von Fronhouen hern Cristofen von Guetnstains Secretari), in Nürnberg die 13000 Gulden Schulden bezahlen.
1525 wird das Ägidienkloster in Nürnberg (Nurenberg) aufgelöst. Der Abt und der Konvent erhalten ein jährliches Deputat vom Rat. Die Nutzungen und Gefälle des Klosters kommen an das Spital. Bischof Konrad von Thüngen lässt den bereits genannten Zehnt, Hof, Zinsen, Gülte und andere Gefälle in Iphofen (Iphouen) durch den dortigen Amtmann Georg von Gnodstadt (Georg von Gnotstat) im Namen des Stiftes einnehmen. Er verkündet, dass diese Dinge dem Kloster zurückgegeben werden sollen, sofern der Abt und der Konvent wieder den Habit annehmen und nach den klösterlichen Bullen und Edikten leben.
Der Bürgermeister und Rat zu Nürnberg (Nurenberg) bitten in der Folge mehrfach darum, den Zehnt, Hof und die Gefälle ihrem Spital zu überlassen und bringen auch Fürschriften des Papstes, Kaisers und Königs. Fries verweist für die Gründe, warum sie die Güter nicht erhielten, auf Quellen.