Die Nachtragshand verweist auf Quellen, in denen beschrieben wird, wie Nürnberger Kaufleute um Geleit zur Frankfurter Messe ersuchten.
Fürth, ein Dorf das bei Nürnberg liegt (Furt ain dorf nit weit von Nurenberg gelegen), gehört dem Domkapitel von Bamberg. Dort befindet sich ein Markt, eine Münzstätte und eine Zollstation. Den Markt verlegt Kaiser Heinrich III. nach Nürnberg, sein Sohn Heinrich IV. wieder zurück nach Fürth (was möglicherweise die dortige Lokalrivalität anschürt).
Jakob Rohrer (Jacoben Rorer) bringt eine andere Feuerordnung aus Nürnberg mit.
Peter Kumpf (Kumpf) gibt den Zehnt zu Dornheim (Dornhaim), der ihm für 600 Gulden verpfändet wurde, mit Bewilligung Bischofs Johann von Brunn und des Domkapitels an das Spital von Iphofen (Iphoven). Bischof Johann behält sich und seinen Nachfolgern jedoch vor, den Zehnt wieder abzulösen. Die Bezahlung soll in Nürnberg erfolgen. Hans Most, der Spitalmeister von Iphofen, übergibt darüber seinen Revers.
Das Schloss Lichtenau (Liechtenaw) hat sich im Besitz des Hochstifts Würzburg befunden und ist ein Lehen der Herren von Heideck (Haideck) gewesen. Bischof Johann von Egloffstein überträgt das Schloss Lichtenau der Reichsstadt Nürnberg (Nurenberg). Friedrich II. von Heideck trägt dem Hochstift das Schloss Vestenberg (Vestenberg) als Lehen auf. Von diesem Rechtsgeschäft sind laut einem Nachtragsschreiber ebenfalls betroffen: Langenloh (Langenlohe), Külbingen (Kulblingen), Immeldorf (Imelßdorff), Stritthof (Struthove), Kippenwang (Kupfenwangen/ Kipfenwangen), Alfershausen (Alpershausen), Thalmässing (Dalmelsingen), Hagenich (Hagenaich), Reinwarzhofen (Rainprechtshoffen), Göllersreuth (Goltnißreith), Morsbach (Obern Marspach), Waizenhofen (Wetzenhoven), Wengen (Weigen), Esbach Esbach, Thalmannsfeld (Talmaisfeld), Dixenhausen (Tuchsenhausen), Schutzendorf (Schulthaissendorff), Stautlein (Stautlein), das Lehen Cadolt (Lehen Cadolt), Sindersdorf (Sindersdorff), Esselberg (Etzelberg), Dannhausen (Tanhausen), Tiefenbach (Tieffenbach), Österberg (Oserberg), Meckenhausen (Merckenhausen; heute ein Flurname bei Dannhausen), Ruppmannsburg Rutmersberg, Leitersdorf (Lautterdorff) und die heutige Wüstung Rabotendorf (Rabotendorff).
Deeg, Dietrich: Die Herrschaft der Herren von Heideck. Eine Studie zu hochadeliger Familien- und Besitzgeschichte (Freie Schriftenfolge der Gesellschaft für Familienforschung in Franken 18), Neustadt a. d. Aisch 1968.
1409 gibt es drei Päpste: Benedikt XIII., Innozenz VII. und Gregor XII. Der Bamberger Bischof Albrecht von Bamberg, der Würzburger Bischof Johann von Egloffstein und der Eichstätter Bischof Friedrich von Öttingen kommen in Nürnberg zusammen und beschließen, dass sie nur Gregor XII. als rechtmäßigen Papst anerkennen.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Bischof Johann von Brunn ist in den Besitz der beiden Städte Heidingsfeld (haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim) gekommen. Die Einwohner von Heidingsfeld und Mainbernheim reichen Klage bei König Sigmund ein, weil Bischof Johann von Brunn sie mit seinen Gerichten schwerer belastet als vorher. König Sigmund und Bischof Johann von Brunn sind so zerstritten, dass sie Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggraue Fridrich von brandenburg), Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Saunshaim), Graf Ludwig von Öttingen (Lutwig von Otingen) und Erbmarschall Haupt II. von Pappenheim (Haubt Marschalcken von Bappenhaim) um Streitschlichtung bitten. Sie treffen sich in Nürnberg (Nurenberg) und sprechen nach der Anhörung beider Parteien Recht. Bischof Johann hat den von Thüngen bereits 4100 Gulden und Karl von Heßberg (Carl von hespurg) 2300 Gulden entrichtet. Die alten 5000 Pfund Heller sind für 6000 Rheinische Gulden angeschlagen worden. Das macht insgesamt 7400 Gulden. Die Vereinbarung umfasst folgende Punkte: Die Städte müssen die 4100 Gulden Pfandschilling an die von Thüngen entrichten, sodass Bischof Johann nicht mehr als 4000 Gulden [sic!] auf beiden Städten als Pfandschilling hat. Die Schuldbriefe sind ausgelöst und die Einwohner der beiden Orte sind dem Bischof Johann zu nicht mehr als 4000 Gulden Abgaben verpflichtet. Zweitens klagt der böhmische Kellerer zu Heidingsfeld Bischof Johann den Fronhof zu Heidingsfeld ab. Da ihm sein Urteilsbrief jedoch entwertet wurde, soll er einen neuen erhalten. Den Heidingsfelder und Mainbernheimer Einwohnern wird drittens zugesichert, dass sie weiter nach den bisherigen Rechten und Gewohnheiten leben dürfen. Auch die Gerichtszuständigkeiten bleiben dieselben wie unter Kaiser Karl IV und König Wenzel.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bewilligt den Brüdern Hans und Wolf von Seckendorf (Seckendorf), ihren zwölften Teil am Zehnt zu Burgbernheim (Bernhaim) an Konrad Baumgartner (Baumbgartner) aus Nürnberg für 500 Gulden zu verkaufen. Der Bischof behält sich jedoch ein Wiederkaufsrecht vor.
Die Verordnung, dass die Form der Lehen nicht abgeändert werden soll, erneuert Konrad von Thüngen und hält sie bis zu seinem Tod aufrecht. Allerdings existieren zwei Ausnahmen: So kauft Bartholomäus Truchsess zu Pommersfelden (Truchsess zu Bomersfelden) den Ort Oberköst (Oberkost), den zuvor die Familien Haller (Haller) aus Nürnberg und Tetzel (Tetzel) aus Forchheim (Vorchaim) besessen haben. Ferner erwirbt Zeisolf von Rosenberg (Rosenberg) von der Familie Wernitz (Wernitz) aus Rothenburg (Rotenburg), die auch Behaim genannt wird, die Behausung in Vorbachzimmern (Vorpachzimeren) und den halben Zehnt darüber.
Die Bischöfe von Würzburg und Bamberg sowie die Reichstadt Nürnberg beschließen, in ihren Gebieten jeweils einen Zug (Straiff) gegen die Räuber (Plakereyen) zu unternehmen. Bischof Melchior von Giebelstadt stellt 16 Pferde. Er befiehlt seinen Amtmännern, deswegen von jedem Geistlichen und Weltlichen, der dem Hochstift Kriegsabgaben (Atzung und Läger) leisten muss, acht Gulden zu nehmen.