Zusätzlich zu den im vorherigen Eintrag erwähnten Bestätigungen stellte auch Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach (Marggue albrecht) eine Urkunde aus an den Stiftspfleger, seinen Bruder Johann von Brandenburg (Marggraue Hannsen), Wilhelm von Rechberg (Wilhelmen von Rechberg), Georg von Seckendorf (Georgen von Seckendorf Hannsen von Seckendorf), Eberhard Förtsch (Eberhart Fortschen), Georg von Berlichingen ( Georgen von Berlichingen), Martin von Ebe (Mertin von Ebe) und Wilhelm von Crailsheim (Wilhelmen von Crailshaim). Er verspricht, die zuvor genannten Pfänder und das Recht der Auslösung und der anschließenden Übertragung der Erbhuldigung einzuhalten und nichts anderes dagegen zu unternehmen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bewilligt den Brüdern Hans und Wolf von Seckendorf (Seckendorf), ihren zwölften Teil am Zehnt zu Burgbernheim (Bernhaim) an Konrad Baumgartner (Baumbgartner) aus Nürnberg für 500 Gulden zu verkaufen. Der Bischof behält sich jedoch ein Wiederkaufsrecht vor.
Der Ritter Johann von Seckendorf (Hanns von Sekendorf) und sein Bruder Wolf von Seckendorf besitzen (schreiben ... vf) ein Zwölftel am Getreide- und Weinzehnt zu Mainbernheim (Mainbererhaim). Dieses Zwölftel erhält Konrad Baumgartner (Conraten Baumgartneren), ein Bürger zu Nürnberg, von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg als Lehen. Sollten jedoch der Bischof oder seine Nachfolger Konrad Baumgartner oder dessen Erben 450 Gulden zahlen, so soll das Zwölftel wieder an das Hochstift Würzburg gehen.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss, Markt und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) von der Gräfin Kunigunde von Nellenburg (Kunigunden Gräuin zu Nellenburg) ab. Er verpfändet diese zu den selben Bedingungen, die die Gräfin hatte, an Johann von Seckendorff (Hannsen von Seckendorf).
Ludwig von Eyb (Ludwig von Eib) und Johann von Seckendorff (Hans von Seckendorf) vermitteln zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und den auf Schloss Hohenkottenheim (Hohenkottenheim) sitzenden Brüdern Erkinger und Wilhelm von Seinsheim (Erckingern vnd wilhelm von Saunsheim). Es geht um den Rückkauf des Burgguts zu Vellberg (wilperg), sowie Herbolzheim (Herboltzheim) und Ulsenheim (vlsenheim). Erkinger soll 1600 Gulden nehmen und der Bischof 200 Gulden für das Burggut am Hofgericht fürnehmen. Dafür soll Erkinger dem Bischof das Dorf Herbolzheim übertragen und die armen leut ihrer Pflicht ledig sprechen und diese an den Bischof weisen. Für Ulsenheim soll Wilhelm 200 Gulden nehmen und die armen leut ihrer Pflicht ledig sprechen und diese an den Bischof weisen. Für die 200 Gulden, die Sigmund von Schwarzenberg (Sigmund von Sainsheim) als Pfand zu Ulsenheim besitzt, soll Wilhelm eine Rechtfertigung vorbehalten sein. Es wird angegeben, wo sich weitere Irrungen bezüglich Ulsenheim finden lassen.