Neuenburg (Neuenbürg) ist ein Schloss, das über dem Kloster Triefenstein (Triefenstain) liegt. Dieses ist zusammen mit etlichen zugehörigen Gütern Eigentum des Hochstifts Würzburg. Bischof Johann von Egloffstein bewilligt dem Propst Konrad (Conrat), das Schloss für das Kloster von Heinrich Kress (Haintzen Kressen) für 510 Gulden zu kaufen. Der Bischof behält Heinrich und seinen Nachkommen jedoch den Wiederkauf vor.
Vor dem Schloss Nordenberg (Nortenburg etwan ain schloss) bei Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg an der Tauber), welche nun eine verfallene Burg ist, lagert Bischof Johann von Egloffstein mit einem Heer. Dieses Schloss gehört zuvor den Herren von Nordernberg, die das Küchenmeisteramt bekleiden.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Kellerei in Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) für 667 Gulden an Johann von Münster (Obersten Hannsen von Munster) und seine Erben.
Bischof Gerhard von Schwarzburg bekennt Margaretha von Schwarzburg (Margarethen), der Witwe von Graf Heinrich von Schwarzburg (Hainrichen von Schwartzburg), 6000 Gulden auf Schloss und Amt Neuhaus. Dies ratifiziert Bischof Johann von Egloffstein.
Graf Johann von Schwarzburg (Hanns von Schwartz) empfängt Schloss und Amt Neuhaus (Newhaus) mit allem Zugehörigen von Bischof Johann von Egloffstein zu Lehen.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet 170 Gulden der Bede zu Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) an Stefan Zentgraf (Steffan zentgrauen).
Bischof Johann von Egloffstein überträgt Dietrich von Steinau (dietzen von Stainan) den großen Zoll zu Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) für ein oder zwei Jahre als Gegenleistung für seine Forderungen an das Hochstift.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet an Karl von Bastheim (Carln von Basthaim) und seinen Vormündern (fehlende Angabe) zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat). Fries schreibt, dass das Pfand wieder abgelöst wird.
Bischof Johann von Egloffstein fordert einen gemeinen Datz im Hochstift Würzburg, den zwölften Pfennig. Diesen akzeptieren die Bürger von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat). Dafür befreit der Bischof sie für vier Jahre von allen Steuern, der Bede, dem Datz und anderen Abgaben.
Graf Günther von Schwarzburg (Gunther von Schwartzburg) verkauft mit Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein und seinem Domkapitel Schloss und Amt Neuhaus (Neuhaus) mit allen zugehörigen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Gerechtigkeiten und anderem für 15.100 Gulden an den Deutschmeister Konrad von Egloffstein (Conraden von Eglofstain). Jedoch behält sich der Bischof eine ewige Wiederlösung all dessen sowie das Öffnungsrecht für sich und das Hochstift Würzburg vor. Darüber überreicht der Bischof dem Deutschmeister einen besiegelten Brief. In diesem Brief sichert er dem Deutschmeister und seinen Nachfolgern außerdem 300 Gulden zum Ausbau des Schlosses sowie das Recht zu, über alle Dinge, die die Menschen und Güter in der Stadt und dem Markt Bad Mergentheim (Mergenthaim) betreffen, zu richten, solange eine Wiederlösung nicht stattfindet. Der Deutschmeister übergibt dem Bischof darüber ebenfalls ein Revers.