Bischof Johann von Brunn verpfändet den Hof Katzenwicher für 300 Gulden an den Dompropst (und späteren Bischof von Bamberg) Anton von Rotenhan. Dieser soll für den genannten Betrag Baumaßnahmen vornehmen, da der Hof baufällig ist.
Bischof Johann von Brunn erhebt eine Datz auf Getreide, Mehl, Brot, Wein und Bier.
Bischof Johann von Brunn erhebt einen Zehnten, den sowohl geistliche als auch weltliche Personen leisten sollen.
Der Heidenfelder Propst Konrad übergibt einen Hof und zwei Lehen in Kolitzheim (Colitzhaim) an Bischof Johann von Brunn, der im Gegenzug das Dorf Heidenfeld (Haidenfeld) von allen Abgaben befreit. Laut Nachtragsschreiber sind von diesem Rechtsgeschäft auch Herleshof (Herres) und das Kloster Heidenfeld betroffen.
Laut einer Verschreibung leiht Reicholf von Elm (Elma) Bischof Johann von Egloffstein Wein und Getreide im Wert von 1000 Gulden. Auf seinem Sterbebett lässt er dem Hochstift 200 Gulden nach, so dass 800 Gulden verbleiben, allerdings fällt die Verschreibung über die Gesamtsumme in die Hände von Henn und Markel Diemar (Diemar). Die Vormünder von Reicholf von Elms hinterbliebenem Sohn Wilhelm leihen Bischof Johann noch mehr Geld, bis die Schuldsumme 12600 Gulden beträgt. Mit diesem Geld löst Bischof Johann das Amt Klingenberg (Clingenberg) ab und verpfändet es an Wilhelm von Elm. Dessen Vormünder übergeben Bischof Johann wegen der anfänglichen 800 Gulden ein gesondertes Revers.
Bischof Johann von Brunn überträgt Peter von Stettenberg (Stetenberg) bis auf Widerruf die Schutz- und Schirmpflicht über das Dorf Moos (Moss) und andere Güter im Ochsenfurter Gau (uf dem gai), die dem Kloster Oberzell (Herncell) gehören.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Wald Creienberg, etliche gerodete Äcker und das Gericht von Medlitz an den Ritter Apel von Lichtenstein (Liechtenstain).
Konrad von Rosenberg zum Bartenstein (Rosenberg zum Bartenstain) und dessen Vetter Anselm zahlen Wilhelm von Elm (Elma) die Pfandsumme aus und erhalten von diesem das Amt Klingenberg (Clingenberg). Außerdem geben sie Bischof Johann von Brunn 1400 Gulden, so dass sich die Gesamtsumme auf 14000 Gulden erhöht, und erhalten diese auf dem Amt Klingenberg verpfändet. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Ober- und Unterspiesheim (Spieshaim Ober/ Nider).
Bischof Johann von Brunn leiht weitere 700 Gulden und verkauft die beiden Dörfer Krötental und Hauenhart, die nun Weiler genannt werden, mit Bewilligung des Domkapitels urtätlich an das Kloster Mariaburghausen. Im Kaufvertrag wird festgelegt, welchermaßen die Dörfer zur Zent Haßfurt gehören.
Bischof Johann von Brunn ernennt Sigismund von Sachsen zum Koadjutor und Stiftspfleger und stirbt am 12. Januar 1440. Sigismund wird unter gewissen Bedingungen zum künftigen Bischof gewählt, verhält sich aber so ungeschickt, dass er von Friedrich III. seines Amtes enthoben und Gottfried Schenk von Limpurg zum neuen Stiftspfleger ernannt wird. Das Domkapitel möchte, dass die Bürger von Würzburg diesem die Erbhuldigung leisten und erinnert sie daran, dass sie noch nicht von den Pflichten befreit sind, die sie Bischof Sigismund geleistet haben. Die Bürger schreiben daraufhin den in Schweinfurt (Sweinfurt) versammelten Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts und bitten um deren Rat. Sie erhalten als Antwort, dass sie dem neuen Stiftspfleger die Erbhuldigung leisten und gehorsam sein sollen. Diesen Antwortbrief besiegelt unter anderen Wilhelm II. von Castell und bekennt dadurch, ein zum Hochstift Würzburg gehöriger Graf zu sein.