Bischof Johann von Brunn verpfändet Eberhard von Rosenberg (Eberhart von Rosenberg) das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg (Jagsperg) für 3400 Gulden. Dem Stift werden die Wiederlösung und die Erbhuldigung vorbehalten. Die Burg und Stadt Jagstberg waren allerdings sehr baufällig, weshalb Bischof Johann Eberhard von Rosenberg bewilligt, 600 Gulden zu verbauen. Diese werden auch auf den Pfandschilling geschlagen.
Bischof Johann von Brunn erlaubt dem Spitalmeister zu Iphofen (Jphouen), den Hof des Stifts in Mainbernheim (mainbernhaim) für 620 Gulden auf Wiederlösung für das Spital zu erwerben.
Eberhard von Rosenberg (Eberhart von Rosenberg) hat das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg (Jagsperg) ungefähr 15 Jahre lang für 3400 Gulden inne. Dann lösen jedoch Horneck von Hornburg (Hornek von Hornburg) und Gerhard von Talheim (Gerhart von Talhaim) seinen Pfandschilling ab. Sie leihen Bischof Johann von Brunn weiterhin noch 1600 Gulden. Dafür verschreibt er ihnen und ihren Erben, das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg zu den gleichen Konditionen wie zuvor bei Eberhard von Rosenberg. Er erlaubt ihnen auch, in dem dazugehörigen Wildbann nach Wildbret zu jagen.
Bischof Johann von Brunn nimmt 300 Gulden von Friedrich Pfeufelmann (Fritz pfeufelman), seinem Schultheiß zu Iphofen (Jphouen) und setzt ihm dafür auf Wiederlösung das Kaufhaus zu Iphofen ein, mit seinen Stadtgeldern, Zinsen, Gülte und anderen von den Brattischen und Fleischbänken.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Wilhelm von Münster (Wilhelm von Munster) 80 Gulden jährliche Zinsen auf der Bede von Iphofen (Jphouen) für eine Hauptsumme von 800 Gulden, die er ihm schuldet.
Der Marschall von Salzburg (Marschalck von Saltzburg) leiht Bischof Johann von Brunn 225 Gulden. Dafür verschreibt dieser ihm jährlich 20 Gulden auf der Bede von Iphofen (Jphouen).
Graf Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) tritt von seinem Amt als Stiftspfleger von Würzburg zurück. Bischof Johann von Brunn und das Kapitel verschreiben ihm ein jährliches Leibgedinge von 300 Gulden auf der Stadt Iphofen (Iphouen). Die Bürger von Iphofen verschreiben sich dann selbst gegenüber dem Grafen. Sie bewilligen ebenfalls, Konrad Schenk von Limpurg (Schenck Conrat von Limpurg) und seinen Brüdern jährlich 300 Gulden, dem Domherren Konrad von der Kere (Conrat von der Kere) und Konrad Lesch 100 Gulden und Bischof Johann von Brunn oder einem Empfänger seiner Wahl 100 Gulden zu zahlen. Das ergibt eine Summe von 800 Gulden. Bischof Johann gibt den Bürgern einen Brief, in dem steht, dass sie nicht mit Bede oder Steuer belegt werden, so lange Graf Albrecht lebt. Da die Bürger von Iphofen sich auch gegen Gerhard von Talheim (Gerthart von Talhaim) und Johann von Hirschhorn (Hanns von Hirshoren) verschrieben haben, sind sie besorgt, dass ihnen daraus ein Schaden entstehen könnte. Bischof Johann gibt ihnen einen Brief, in dem er ihnen versichert, dass ihnen dadurch kein Schaden entstehen soll.
Als die 200 Gulden, die Graf Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim), dem Domherren und Stiftspfleger auf Iphofen (Jphouen) verschrieben wurden, ledig werden, verschreibt Bischof Johann von Brunn diese Balthasar von XX (Baltassar von ) für eine Hauptsumme von 3000 Gulden.
Horneck von Hornburg (Horneck von Hornburg) baut an dem Schloss und der Stadt Jagstberg (Jagsperg). Währenddessen begeht er Raubzüge und andere Straftaten sowohl gegen die Würzburgische als auch gegen die Markgräfliche Seite. Da er trotz der Ermahnung Bischof Johann von Brunns nicht damit aufhört, ziehen Bischof Johann und Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Albrecht) gegen ihn und nehmen Schloss Jagstberg ein. Für weitere Informationen verweist Fries auf die Bischofschronik.
Bischof Johann von Brunn gibt den Metzgern und Bäckern zu Iphofen (Iphouen) eine Freiheit. Sie müssen keine Zölle bezahlen für das Vieh und das Getreide, das sie in Iphofen verkaufen. Die Freiheit ist wiederrufbar. Bischof Rudolf von Scherenberg gibt ihnen die gleiche Freiheit, ebenfalls auf Wiederruf. Bischof Konrad von Thüngen erneuert die Freiheit ebenfalls.